GKV-Leitfaden: Die digitale Prävention ist ein großer Schritt nach vorne
Die Rechtanwältin fasst die Unterscheide zwischen digitalen Präventionen und digitalen Gesundheitsanwendungen zusammen.
Foto: D + B RechtsanwälteDie Präventionsangebote für Einzelne sollen einen positiven Effekt auf die Fitness, die Ernährung, das Stresslevel und den Umgang mit Suchtmitteln haben
Constanze Püschel: „Zu den digitalen Präventionsangeboten zählen unter anderem Anwendungen, die einzelnen Versicherten dabei helfen, Gewohnheiten abzulegen, die ihrer Gesundheit schaden. Das sind zum Beispiel Online-Sportkurse gegen Bewegungsmangel, Ernährungs-Apps gegen Fehlernährung oder um Übergewicht zu reduzieren. Auch Apps, die das Stresslevel senken und die Entspannung fördern, gehören zu den digitalen Präventionsangeboten. Das ist ein großer Schritt nach vorne, weil digitale Angebote vom Leitfaden des GKV-SV bislang nicht explizit angesprochen wurden.“
Die betriebliche Gesundheitsförderung kann künftig auch digital stattfinden
Püschel: „Auch die betriebliche Gesundheitsförderung nach § 20b SGB V ist in das neue Kapitel 7 des GKV-Leitfadens einbezogen. Das heißt, Unternehmen können in die betriebliche Gesundheitsförderung digitale Interventionen, zum Beispiel zur Stressbewältigung oder zum bewegungsförderlichen Arbeiten, einbeziehen. Viele Unternehmen setzen bereits auf Entspannungs-Apps.
Ähnliches gilt auch für die Gesundheitsförderung in den sogenannten Lebenswelten im Sinne des § 20a SGB V. Damit gemeint sind zum Beispiel Kitas, Schulen und Kommunen.“