Gabriele Regina Overwiening im Interview: ABDA-Präsidentin: „Digitalisierung wird für alte Begehrlichkeiten missbraucht“
Die 58-Jährige ist seit Dezember Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA).
Foto: ABDAFrau Overwiening, wie setzen Sie Digitalisierung in Ihrer Apotheke in Reken um?
Im Verkaufsraum haben wir zum Beispiel Tabletcomputer installiert, an denen bestimmte Produkte erklärt werden. Medikamente können bei uns online bestellt werden. Dafür bieten wir unseren Kunden verschiedene Apps für ihr Smartphone an. Unter anderem erinnern wir per Nachricht an die Medikamenteneinnahme. Zur Wahrheit gehört aber auch: Die meisten Kunden melden sich bei uns noch per Telefon, wenn sie nicht direkt in die Apotheke kommen. Das zeigt: Digitalisierung ist kein Schalter, den man einfach umlegen kann.
Ist die Digitalisierung für Apotheken eine Zäsur oder eine Chance?
Der größte Teil der Apotheken hat die Chancen erkannt. Und das E-Rezept wird nochmal einen Schub bringen. Schließlich zwingt es alle Beteiligten ins Digitale, sowohl die Apotheken und Ärzte als auch die Patienten.
Stimmt. Es gibt immer mehr Angebote, bei denen der Patient nur einen Online-Fragebogen braucht, um an sein Medikament zu kommen. Welche Daseinsberechtigung haben die vielen Apotheken in Zukunft noch?
Diese Angebote sind für mich der Inbegriff der Bagatellisierung des Arzneimittels, die wir dringend verhindern müssen. Digitalisierung wird da für alte Begehrlichkeiten missbraucht: Medikamente zu einer ordinären Ware zu machen und sie unter Aushöhlung der Verschreibungspflicht und ihrer Schutzfunktion an die Leute zu bringen – egal, ob das therapeutisch richtig ist. Deswegen ist auch das Makelverbot für Rezepte wichtig und sollte ausgeweitet werden. Unternehmen, die Rezepte digital sammeln und weiterleiten wollen, muss nicht nur rechtlich, sondern auch technisch der Garaus gemacht werden.
Muss man da nicht differenzieren? Die Einfachheit dieser Onlineangebote ist bei selbsterklärenden Medikamenten für den Patienten doch die beste Lösung.
Nein! Es gibt keine Arzneimittel, die selbsterklärend sind. Ein Beispiel: Jemand hat einen Nagelpilz und kauft sich dafür immer wieder den gleichen Lack, obwohl die Beschwerden auch nach einem Jahr noch nicht weg sind. Auch wenn ihm das wahrscheinlich nicht geschadet hat, stimmt hier was mit der Therapie beziehungsweise der Anwendung nicht. Der Anspruch muss doch sein, Menschen zu helfen, und nicht, ihnen das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Bei den Onlineangeboten muss bei verschreibungspflichtigen Arzneien doch trotzdem ein Arzt verordnen.
In Fällen, bei denen zum Beispiel eine Videosprechstunde vorausgeht, kann das unter Umständen reichen. Aber bei Angeboten, bei denen Patienten einfach nur ein Online-Formular ausfüllen, dessen Angaben nicht überprüfbar sind, handelt es sich um eine Pseudo-Legitimation.
Ab 2022 wird das E-Rezept verpflichtend sein. Wie wird das die Apothekenlandschaft verändern?
Viele Patienten werden sich ihr Rezept zu Beginn noch ausdrucken lassen. Natürlich gibt es die Befürchtung, dass der Versandhandel stärker werden kann. Aber für Apotheken vor Ort bringt das E-Rezept einige Vorteile: Weniger Bürokratie, weniger Fehleranfälligkeit und die Möglichkeit, ihre Patienten unter Nutzung ihres Standortvorteils noch schneller zu versorgen.
Also wollen Sie den Kampf für ein Versandhandelsverbot mit verschreibungspflichtigen Medikamenten nicht wieder aufnehmen?
Die ausländischen Versender sind bekanntlich verpflichtet worden, sich an die Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente in der Versorgung der gesetzlich Versicherten zu halten. Zugleich wurde das Makeln mit E-Rezepten verboten. Wenn diese Regelungen durchgesetzt werden und bei möglichen gerichtlichen Auseinandersetzungen Bestand haben, werden sich die Vor-Ort-Apotheken in der digitalen Welt gut behaupten können. Wenn sie nicht bestehen, rückt das Versandhandelsverbot wieder auf die Agenda. Die Politik muss sich bekennen, ob sie weiterhin Vor-Ort-Apotheken in Deutschland haben will.
Vorher wollen Sie den Start des E-Rezepts mitgestalten und haben daher im Dezember ein eigenes Onlineportal gestartet. Apotheken können sich zwar schon anmelden, viel mehr ist aber noch nicht bekannt. Was ist das Ziel des Portals?
Wir wollen zur zentralen Anbindungsmöglichkeit an das E-Rezept für die deutschen Apotheken werden. Zwar werden die grundlegenden Funktionen in der E-Rezept-App der Gematik abgebildet, doch wir wollen zusätzlich einen wirklichen Mehrwert schaffen: Patienten werden über die Gematik-App möglichst reibungslos an unser Angebot kommen. Dort werden alle 19.000 deutschen Apotheken versammelt sein. Neben der Rezepteinlösung sind also weitere Services vorgesehen.
Andere Plattformen sind bereits gestartet, etwa „gesund.de“ unter der Beteiligung der apothekeneigenen Gesellschaft Noventi. Warum noch ein Portal?
Parallele Entwicklungen bedeuten, dass Ressourcen nicht gebündelt werden. Das ist nicht optimal, aber so ist der Wettbewerb. Für uns ist klar, dass wir alle deutschen Apotheken in unsere Plattform integrieren wollen. Wir werden das rote „A“ der Apotheken in der digitalen Welt sein. Ich glaube nicht, dass andere das schaffen.