Einwilligung & Abrechnung: Forderungen nach einheitlicher IT-Plattform für Selektivverträge
Patienten und Ärzte müssen bei Selektivverträgen häufig noch den analogen Weg gehen.
Foto: Imago ImagesDüsseldorf. Selektivverträge bieten Freiheit. Sie ermöglichen es einzelnen Krankenkassen, mit ausgewählten Leistungserbringern oder Unternehmen Verträge zu schließen. So können neue digitale Versorgungsformen in der Praxis erprobt werden – noch bevor sie die langwierigen Verfahren auf dem Weg in die Regelerstattung passieren müssen. Doch scheint es, als sei zu viel Freiheit ungesund.
Die Selektivverträge entziehen sich auch den üblichen Regeln der Abwicklung. Um im Rahmen eines Selektivvertrags behandelt zu werden, müssen Patienten gesondert einwilligen. Für die Übertragung der Einwilligungen zur Krankenkasse gibt es genauso wenig eine feste Form wie bei der Abrechnung. So wollen manche Kassen die Daten per Post erhalten, andere per Fax. Und wenn sie immerhin auf einen elektronischen Weg setzen, gibt es unzählige unterschiedliche Systeme.
„Die Administration von Selektivverträgen ist ein Gräuel und steht einer hochwertigen, modernen Versorgung der Patienten massiv im Weg“, sagt Daniel Schilling, Vorstand der IKK Südwest, Handelsblatt Inside: „Es gibt zahlreiche verschiedene Systeme und Übertragungswege. Da blickt niemand mehr durch.“