Videosprechstunde: Werbe-Richtlinien verunsichern Telemedizin-Branche
Werbung für eine Fernbehandlung ist in Deutschland nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Foto: dpa„Warum heißt er Hausarzt, wenn ich für ihn das Haus verlassen muss“ – über diese zwölf Worte ärgerten sich in der vergangenen Woche viele Hausärzte. Man konnte den Satz bundesweit auf Werbeplakaten des Medikamenten-Versenders Doc Morris lesen. Nicht Doc Morris selbst bietet Videosprechstunden an, aber das Münchner Start-up Teleclinic. Beide Unternehmen gehören zur Schweizer Zur-Rose-Gruppe.
Nach dem Protest von Ulrich Weigeldt, Chef des Deutschen Hausärzteverbands, hat Doc Morris die Werbebanner im Netz abgeschaltet und versprochen, dass die Werbeplakate bundesweit ebenfalls entfernt werden. „Wir haben gegenüber dem Hausärzteverband klargestellt, dass wir mit dem Plakat in keiner Art und Weise den Berufsstand diskreditieren wollten und uns dafür entschuldigt, falls dieser Eindruck entstanden sein sollte“, sagt Torben Bonnke von Doc Morris.
Aber: Nur dieser eine Satz plus Motiv wurde entfernt, ansonsten läuft die Kampagne weiter. Ein anderes Plakat wird derzeit zum Beispiel in Köln gezeigt: „Warum ist mein Arzt 10 Straßen entfernt und nicht nur einen Klick?“, steht neben einer jungen Frau, die mit Kopfhörern im Ohr dem Betrachter entgegenblickt. Auch diese Aussage stellt die Fahrt zum Hausarzt in Frage und wirbt für die Videosprechstunde.