Karriere: Abfindung, Versetzung, Vergütung: Sieben Manager-Mythen im Realitätscheck
Wenn es um ihren eigenen Arbeitsvertrag geht, unterlaufen Geschäftsführern und Vorständen folgenschwere Fehler – aus Unwissenheit.
Foto: Imago/Westend61Düsseldorf. Managerverträge sind eine Klasse für sich. Im Gegensatz zu Standard-Arbeitsverträgen von Angestellten entsteht zum Beispiel der Vertrag eines neuen Geschäftsführers oder Vorstandsmitgliedes individuell. Aufgabenumfang, Vergütung, Beendigungsklauseln – alles wird auf den Newcomer zugeschnitten und hängt von dessen Verhandlungsgeschick ab.
Doch genau das birgt Gefahren. So ist etwa nicht jede Führungskraft automatisch ein Leitender Angestellter – und auch in Sachen Abfindung ist längst nicht alles von vornerein festgelegt.
Christoph Abeln, Fachanwalt für Arbeitsrecht, sagt: „In eigener Sache herrscht beim Spitzenpersonal der deutschen Wirtschaft häufig erschreckende Unwissenheit.“ Mangelnde Sachkenntnis, kombiniert mit aufgeschnappten Halbwahrheiten, irrigen Annahmen und ungeprüften Formulierungen der Arbeitgeberseite, kann in einem Vertrag – einmal unterschrieben – einen fatalen Mix zum Nachteil einer Führungskraft ergeben.
Der Berliner Jurist nennt die sieben häufigsten Manager-Mythen und erklärt, was arbeitsrechtlich wirklich gilt.
Mythos 1: „Leitender Angestellter“ ist nur eine andere Bezeichnung für „Führungskraft“
„Ein weit verbreiteter Irrtum“, sagt Rechtsanwalt Abeln. Der Jurist ergänzt: „Nicht jeder, der wichtige Führungsaufgaben im Unternehmen ausübt, ist automatisch ein Leitender Angestellter.“ Per Gesetz fallen unter diesen Begriff nämlich nur solche Führungskräfte, die eine erhebliche Handlungsvollmacht oder sogar Prokura haben. Ihre weitreichende Entscheidungsbefugnis zeigt sich vor allem darin, dass sie Mitarbeiter eigenständig einstellen und entlassen dürfen.