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CoronapandemieHandel wirbt für bundesweite „Bändchenlösung“ beim Einkauf

Im Einzelhandel gilt seit neustem die 2G-Regel. Um die Kontrollen zu erleichtern, wirbt der Handel in Deutschland nun für eine „Bändchenlösung“. 08.12.2021 - 14:15 Uhr Artikel anhören

Bei der etwa in Mainz bereits praktizierten „Bändchenlösung“ wird jeder Kunde nur einmal auf 2G kontrolliert und erhält dann ein Bändchen, mit dem er an diesem Tag Zutritt zu allen Geschäften hat.

Foto: dpa

Berlin. Der Handel in Deutschland wirbt für eine bundesweite „Bändchenlösung“ beim Einkauf in den Innenstädten und Einkaufszentren, um die vorgeschriebenen 2G-Kontrollen zu erleichtern. „Es gibt aktuell ein buntes Durcheinander bei den Regelungen zur Kontrolle von 2G im Einzelhandel mit Gütern des nicht-täglichen Bedarfs. Das muss dringend vereinheitlicht werden“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE), Stefan Genth, am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur.

Bei der etwa in Mainz bereits praktizierten „Bändchenlösung“ wird jeder Kunde nur einmal auf 2G kontrolliert und erhält dann ein Bändchen, mit dem er an diesem Tag Zutritt zu allen Geschäften hat. Das sei für den Handel eine große Erleichterung, betonte Genth. „Die Kontrolle jedes Kunden in jedem Geschäft führt zu erheblichem Aufwand und zu Schlangenbildung vor den Ladentüren. Deshalb wäre es aus Sicht des Handels gut, die in einigen Bundesländern gültige Bändchenlösung auf das ganze Bundesgebiet auszuweiten.“

Bei den erforderlichen 2G-Kontrollen brauche der Einzelhandel allerdings dringend Unterstützung. Denn an dieser Stelle übernähmen die Unternehmen staatliche Aufgaben. Deshalb sollten hier entweder die Kommunen unterstützend tätig werden oder finanzielle Beiträge an die betroffenen Händler fließen, verlangte Genth.

Grundsätzlich müsse die 2G-Regelung im Einzelhandel wieder abgeschafft werden, verlangte Genth. Denn sie leiste keinen Beitrag im Kampf gegen die Pandemie. Der Einkauf mit Maskenpflicht und Hygienekonzept sei sicher.

Bei 2G haben nur Geimpfte und Genesene Zutritt zu den Läden. Ausgenommen von der Verschärfung der Corona-Regeln sind Läden des täglichen Bedarfs, also etwa Supermärkte, Lebensmittelgeschäfte und Drogerien.

dpa
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