Fehlende Regularien: Digitale Pflegeanwendungen starten frühestens im Herbst
Auch die Pflege soll künftig durch digitale Anwendungen unterstützt werden.
Foto: dpaKöln. Die Freude war groß bei Diana Heinrichs, als im Mai das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) den Bundesrat passiert hat. Es sieht die Einführung von digitalen Pflegeanwendungen (DiPa) vor – und bietet Heinrichs Unternehmen eine neue Perspektive: Wird die Sturzpräventions-App des Start-ups als DiPa zugelassen, müssen Pflegekassen künftig die Kosten für die Nutzung übernehmen. „Damit entsteht erstmals für Anwendungen wie die unsere ein geordneter gesetzlicher Rahmen“, sagt die Gründerin.
Seine Hausaufgaben hat das Start-up gemacht: Lindera hat in Studien belegt, dass die App mittels Ganganalysen und Handlungsempfehlungen tatsächlich das Sturzrisiko senken kann. Ein Test mit dem Pflegedienst-Anbieter Home Instead soll nun zeigen, wie sich die App in die Abläufe der ambulanten Pflege einbinden lässt. Kürzlich kamen zudem neue Investoren an Bord, damit das Unternehmen personell aufrüsten auf. Doch nun fühlt sich Heinrichs ausgebremst. Denn der DiPa-Start ist auch zum Jahreswechsel noch nicht in Sicht – obgleich Pflegebedürftige nach dem Gesetz bereits einen Anspruch auf die digitalen Helfer haben.