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iPhone-HerstellerBundeskartellamt leitet Untersuchung gegen Apple wegen App-Tracking ein

Apple hat neue Regeln zum App-Tracking eingeführt. Die Kartellwächter gegen dem Verdacht nach, dass diese Angebote des US-Konzerns bevorzugen. 14.06.2022 - 11:18 Uhr Artikel anhören

Nutzer können nun selbst entscheiden, ob Apps sie tracken oder ihre Informationen an Dritte weitergeben dürfen oder nicht.

Foto: dpa

Berlin. Das Bundeskartellamt nimmt Apple nun auch wegen seines Umgangs mit anderen App-Anwendungen unter die Lupe. Es bestehe der Anfangsverdacht, die Regelungen des US-Konzerns bevorzugten eigene Angebote und beziehungsweise oder behinderten andere Unternehmen, begründete die Bonner Behörde am Dienstag ihre Kartellprüfung. Ähnlich wie das bereits laufende Verfahren zur Feststellung einer marktübergreifenden Bedeutung von Apple wird die jüngste Prüfung auf Grundlage der gestärkten Rolle der Wettbewerbshüter eingeleitet.

Das jüngste Verfahren dreht sich um das vom iPhone-Hersteller Apple im April 2021 eingeführte App-Tracking-Verfahren ATT. Demnach können Nutzer selbst entscheiden, ob Apps sie tracken oder ihre Informationen an Dritte weitergeben dürfen oder nicht. Das ist entscheidend für Werbende, die auf Grundlage dieser Daten personalisierte Anzeigen stellen und dafür auch mehr Geld an die App-Betreiber bezahlen.

„Ein Konzern wie Apple, der die Regeln in seinem Ökosystem und speziell im App Store einseitig festlegen kann, sollte diese aber wettbewerbskonform gestalten. Daran bestehen begründete Zweifel, wenn Apple Regeln für Dritte festlegt, die aber ausgerechnet für Apple nicht gelten sollen“, sagte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt.

Apple kündigte an, mit dem Bundeskartellamt zusammenzuarbeiten. Ein Firmensprecher teilte auf Anfrage mit, dass die ATT-Regeln für alle Entwickler gelten würden – auch Apple. Man habe starke Zustimmung von Behörden und Datenschützern für diese Funktion erhalten. Apple halte sich an einen höheren Datenschutzstandard als fast jedes andere Unternehmen, indem es Nutzern die Möglichkeit gebe, selbst zu entscheiden, ob sie personalisierte Werbung wünschten oder nicht.

rtr
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