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RentenerhöhungWann Rentner eine Steuererklärung machen müssen

Die Renten und der Grundfreibetrag wurden zum 1. Juli angehoben. Dadurch werden weniger Rentner steuerpflichtig, für einige entfällt die Plicht sogar.Laura de la Motte 12.07.2022 - 13:09 Uhr Artikel anhören

Liegen ihre steuerpflichtigen Einkünfte unter dem Grundfreibetrag, müssen Rentner keine Steuererklärung machen.

Foto: dpa

Frankfurt. Die gesetzlichen Renten sind zum 1. Juli so stark wie seit Jahrzehnten nicht mehr gestiegen. Senioren in Westdeutschland können sich über ein Plus von 5,35 Prozent freuen, im Osten sind es sogar 6,12 Prozent.

Doch häufig wird die Freude über das zusätzliche Geld getrübt. Einige Rentner müssen aufgrund der höheren Beiträge erstmals eine Steuererklärung abgeben. 2022 gibt es jedoch eine Besonderheit: „In diesem Jahr könnten weniger Rentner erstmals in die Steuerpflicht fallen und einige sogar wieder aus der Pflicht herauskommen, weil parallel zur Rentenerhöhung auch der Grundfreibetrag für 2022 angehoben wird“, sieht Daniela Karbe-Geßler, Steuerexpertin beim Bund der Steuerzahler (BdSt).

Rentenerhöhung 2022: Auch Grundfreibetrag wird angehoben

Der Grundfreibetrag ist der Anteil der Einnahmen, der als Existenzminimum angesehen wird und daher grundsätzlich steuerfrei ist. Er wurde rückwirkend zum 1.1.2022 von 9744 Euro (812 Euro im Monat) auf 10.347 Euro pro Jahr (862,25 Euro im Monat) angehoben.

Auf den Monat gesehen können Rentner und Rentnerinnen also statt 812 Euro künftig Einnahmen bis zu einer Höhe von 862,25 Euro steuerfrei behalten. Das entspricht einem Anstieg von rund 6,19 Prozent. „Damit unterschreitet die Erhöhung der Rente rein rechnerisch die Steigerung des Grundfreibetrags“, stellt der Lohnsteuerhilfeverein VLH fest.

Zu den Einnahmen von Rentnern zählen neben der gesetzlichen Rente gegebenenfalls auch Bezüge aus einer Witwen- oder Betriebsrente, Einkünfte aus Nebenjobs, sowie Kapitaleinkünfte und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Wenn diese Einkünfte den Grundfreibetrag überschreiten, wird eine Steuererklärung notwendig.

Rentner müssen gesetzliche Rente nur anteilig versteuern

Bei der gesetzlichen Rente gibt es eine Besonderheit: Ein Teil davon ist steuerfrei, wird also gar nicht erst auf den Grundfreibetrag angerechnet. Wie hoch dieser Teil ist, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Bei einer Frau, die beispielsweise 2015 in Rente gegangen ist, hat der Fiskus auf 30 Prozent keinen Zugriff. Beim Rentnerjahrgang 2021 sind es noch 19 Prozent. Ab 2040 entfällt die steuerfreie Komponente.

„Grundsätzlich geht jede Rentenerhöhung in den steuerpflichtigen Teil der Rente“, erklärt Karbe-Geßler. Steuerfrei bleibe nur der einmal festgelegte Betrag zu Beginn der Rente. Aus diesem Grund gäbe es durch die Rentenerhöhung immer Rentner und Rentnerinnen, die mit dem alten steuerpflichtigen Anteil plus der Rentenerhöhung den Grundfreibetrag mit ihrem zu versteuernden Einkommen überschreiten. Diese rutschen folglich in die Abgabepflicht, warnt die BdSt-Expertin.

Steuererklärung: Rentner können viele Ausgaben geltend machend

Steigt der Grundfreibetrag wie in diesem Jahr, werde dieser Anstieg abgefedert und es könne auch zum umgekehrten Effekt kommen. Trotz Steuerpflicht kann der Fiskus trotzdem leer ausgehen.

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„Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss nicht automatisch am Ende auch Steuern zahlen“, beobachtet die VLH. Viele Rentnerinnen und Rentner könnten etliche ihrer Ausgaben geltend machen. Dazu zählen beispielsweise Aufwendungen für Versicherungsbeiträge, Medikamente, Zahnersatz, Pflege, Spenden oder Handwerkerleistungen. „Liegt danach das verbleibende Einkommen wieder unter dem Grundfreibetrag, werden keine Steuern festgesetzt“, so die VLH.

Erstpublikation: 30.06.2022, 15:15 Uhr.

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