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  4. Energiesicherungstransportverordnung - Züge fristlos gekündigt

SchienennetzEnergietransporte erhalten Vorrang auf der Schiene – das hat Folgen für Reisende

Mit der Verordnung soll die deutsche Energieversorgung gesichert werden. Die Leidtragenden sind ohnehin geplagte Güterverkehrsunternehmen und Fahrgäste.Daniel Delhaes 18.08.2022 - 19:20 Uhr Artikel anhören

Energieträger sollen Vorrang erhalten.

Foto: imago images/Arnulf Hettrich

Berlin. Bundeswirtschafts- und Bundesverkehrsministerium haben sich auf eine Verordnung verständigt, mit der wichtige Transporte für die Energieversorgung künftig vorrangig auf der Schiene transportiert werden können.

Begründet wird die Bevorzugung mit dem Ukrainekrieg und den Folgen für die Energieversorgung. „Um einer unmittelbaren Gefährdung oder Störung der Energieversorgung in Deutschland vorzubeugen, ist somit auch eine abweichende logistische Planung von Energietransporten und Großtransformatoren erforderlich geworden“, heißt es zur Begründung in dem Entwurf, der dem Handelsblatt vorliegt.

Demnach erhalten derartige Transporte Vorfahrt auf dem Schienennetz. Der Entwurf wurde an diesem Donnerstag zur Anhörung an die Verbände verschickt. Sie müssen den Entwurf bereits bis zum morgigen Freitag, 17 Uhr, kommentieren. Danach soll die Regelung unverzüglich in Kraft treten und zunächst für ein halbes Jahr gelten.

Es geht darum, die Energieversorgung im Land zu sichern, etwa Kraftwerke mit Kohle oder Raffinerien mit Öl zu versorgen, sollte die russische Druschba-Pipeline gänzlich ausfallen.

Leidtragende werden vor allem die Güterverkehrsunternehmen sein. Sie erleben seit dem vergangenen Winter weitreichende Engpässe im Schienennetz und haben Probleme, ihre Züge termingerecht zu fahren. Teilweise standen an manchen Tagen Hunderte Züge und fielen aus. Etlichen Unternehmen sind dadurch bereits große Schäden entstanden. Aber auch Personenzüge können künftig kurzfristig ausfallen, um Energietransporte durchzulassen.

„Ansprüche ausgeschlossen“

Das Problem wird in der Verordnung sehr wohl erkannt – und aus diesem Grund soll es keinen Schadensersatz geben, wenn ihre Slots für normale Gütertransporte durch die DB Netz AG als Betreiber des Schienennetzes gekündigt werden, um sie dann für Energietransporte freizugeben. „Hierdurch kann erheblicher Schaden einschließlich Folgeschäden bei den Betroffenen entstehen, indem Personen- und Güterverkehre nicht durchgeführt werden können“, heißt es in der Begründung der Verordnung.

So könnten Rückerstattungen aus Fahrgastrechten anfallen oder aber Strafen durch unterbliebene oder verspätete Lieferungen. „Ansprüche gegen den Betreiber der Schienenwege und den Betreiber der Serviceeinrichtungen, der die Verordnung pflichtgemäß umsetzt, sind dagegen ausgeschlossen“, heißt es daher explizit in der Verordnung, „außer bei Pflichtverletzungen auf Basis von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz“. Nur so sei es den Betreibern zuzumuten, die Verordnung umzusetzen.

Künftig können „bereits vertraglich vereinbarte Zugtrassen oder bereits vertraglich vereinbarte Nutzungen von Kapazitäten in Serviceeinrichtungen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden“, heißt es in der Verordnung. In dem Fall muss die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde „unverzüglich“ unterrichtet werden. Der Antragsteller muss begründen, warum der Transport dringlich ist. Er muss ihn fünf Tage vorher beim Netzbetreiber anmelden.

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Der Vorrang gilt auf dem sogenannten „Energiekorridor-Netz“, das etwa von Hamburg, Berlin, Neustadt an der Donau oder Duisburg zu Raffinerie- oder Kraftwerksstandorten führt. Die Liste umfasst allein 31 Seiten.

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