Energie: Berlin und EU einig – Kraftwerksstrategie kann kommen
Berlin. Die Kraftwerksstrategie der Bundesregierung nimmt die letzte Hürde: Die Bundesregierung hat sich nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums mit der EU-Kommission auf die Grundzüge einer Kraftwerksstrategie geeinigt. Man habe eine „Zwischenverständigung“ getroffen, es bestehe großes Einvernehmen zwischen Bundesregierung und EU-Kommission. Damit sei die Basis für einen Gesetzentwurf geschaffen, hieß es weiter.
Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sagte, die Verständigung sei „ein entscheidender Schritt für die Versorgungssicherheit in Deutschland“. Die „guten und konstruktiven Gespräche mit der Europäischen Kommission“ hätten dafür den Weg geebnet.
Der Verständigung zufolge sollen steuerbare Stromerzeugungskapazitäten mit einer Leistung von zwölf Gigawatt (GW) entstehen. Die zwölf GW verteilen sich auf zwei Segmente: Zehn GW sind für Gaskraftwerke vorgesehen, weitere zwei GW sollen auch für andere Technologien offenstehen, also etwa Speicher.
Ein festes Datum, ab dem die Kraftwerke von Gas auf Wasserstoff umstellen müssen, soll es nicht geben. Damit unterscheidet sich das Konzept der Bundesregierung an einem wesentlichen Punkt von den Plänen der Ampel-Koalitionen.
Erste Branchereaktionen waren positiv: Die vereinbarten Eckpunkte seien „ein dringend notwendiger Schritt, die Energiewende in Deutschland kosteneffizient und pragmatisch zu gestalten“, sagte Michael Lewis, CEO des Energiekonzerns Uniper, dem Handelsblatt.
Kein fester Termin für Wasserstoff-Einsatz
Die Ampel-Koalition wollte den Betrieb mit Wasserstoff für einen Teil der Kraftwerke ab dem ersten Tag des achten Betriebsjahres zwingend vorschreiben. Die Energiebranche hatte das heftig kritisiert, weil es große Zweifel daran gibt, dass genug Wasserstoff zu akzeptablen Preisen verfügbar sein wird.
Allerdings will die schwarz-rote Koalition Anreize für den Einsatz von Wasserstoff für den Kraftwerksbetrieb schaffen. Dazu soll es 2027 und 2029 zusätzliche Ausschreibungen für jeweils zwei GW geben, mit denen die Umstellung auf Wasserstoff angereizt werden soll. An diesen Ausschreibungen sollen auch Bestandskraftwerke teilnehmen können.
Alle geplanten Kraftwerke sollen „H₂-ready“, also für den Betrieb mit Wasserstoff grundsätzlich geeignet sein. Spätestens 2045, wenn das gesetzlich festgeschriebene Ziel der Klimaneutralität erreicht sein muss, müssen die Kraftwerke ohnehin mit Wasserstoff laufen.
Die Kraftwerke sollen 2030 und 2031 ans Netz gehen. Noch offen ist, ab welcher Leistung sich Kraftwerke an Ausschreibungen beteiligen dürfen. Die Bundesregierung spricht sich für einen Wert von zehn Megawatt (MW) aus. Das würde auch kleinen Kraftwerken, oft von Stadtwerken betrieben, den Zugang ermöglichen. In Regierungskreisen hieß es, die Frage der Mindestgröße der Anlagen sei noch nicht abschließend mit der EU-Kommission geklärt.
In diesem Jahr sind nach Angaben aus Regierungskreisen zwei Ausschreibungsrunden geplant. Für die erste Runde strebe man Zuschläge „möglichst im Spätsommer“ an. Die zweite Runde werde Ende des Jahres beginnen.
Man betrachte die jetzt mit der EU-Kommission gefundene Lösung als „großen Durchbruch“. Man habe ein „maximal marktbezogenes Modell“ entwickelt, hieß es weiter.
Mit der jetzt vorgestellten Strategie endet eine jahrelange Hängepartie. Bereits im Februar 2024 hatte sich der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz mit seinem Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) auf eine Kraftwerksstrategie geeinigt. Im Juli 2024 hatte die Ampelregierung dann verkündet, insgesamt 12,5 GW an Gaskraftwerken ausschreiben zu wollen.
Die Umsetzung des entsprechenden Gesetzes scheiterte am Bruch der Ampel-Regierung. Eine abschließende Bestätigung der EU-Kommission lag damals allerdings noch nicht vor.
Unterschied zu den Plänen von November
Die Kraftwerksstrategie lässt sich nur mit dem Segen der EU-Kommission umsetzen, weil für die Anlagen Beihilfen gezahlt werden sollen, denen die Brüsseler Behörde zustimmen muss.
Ohne Geld vom Staat sind die neuen Gaskraftwerke nicht zu betreiben. Das liegt daran, dass die Kraftwerke mit stetig wachsendem Anteil von Strom aus erneuerbaren Quellen übers Jahr gesehen immer seltener zum Einsatz kommen. Angesichts der wenigen Betriebsstunden lässt sich mit dem Verkauf des produzierten Stroms nicht genug Geld verdienen, um den Neubau eines Kraftwerks zu finanzieren.
Die jetzt beschlossenen zwölf GW sind allerdings nur ein Anfang. Die Lücke, die in den kommenden Jahren mit dem Kohleausstieg entsteht, wird damit nicht zu schließen sein. Im Wirtschaftsministerium wird daher an einer grundsätzlichen Neuordnung des Strommarktes gearbeitet. Eines der Ziele ist es, das Vorhalten von Kraftwerksleistung zu honorieren.
Die schwarz-rote Koalition musste in Brüssel lange kämpfen. Noch Mitte November hieß es nach einem Treffen des Koalitionsausschusses, die Zustimmung der EU-Kommission sei für die „nächsten Tage“ angestrebt. Nun gingen zwei Monate ins Land, ehe die EU-Kommission mitmachte.
Das Mitte November skizzierte Konzept für eine Kraftwerksstrategie sah noch etwas anders aus als die Lösung, die sich jetzt abzeichnet: Es waren acht GW für Gaskraftwerke vorgesehen, zwei GW für alternative Lösungen wie Speicher und weitere zwei GW für Kraftwerke, die „frühzeitig verpflichtend“ auf den Betrieb mit Wasserstoff umgestellt werden sollten. Die Änderung sei unter den Koalitionspartnern abgestimmt, hieß es.
Die Back-up-Kraftwerke sind essenziell für die Energiewende. Sie sollen künftig immer dann einspringen, wenn die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen nicht ausreicht, um den Strombedarf zu decken. Sind sind Grundvoraussetzung für den geplanten Kohleausstieg. Denn aktuell übernehmen die Kohlekraftwerke zu einem erheblichen Teil die Back-up-Funktion.
Ohne Back-up-Kraftwerke kein Kohleausstieg
Die Energiebranche wartet seit Jahren auf ein Konzept der Politik. Viele Unternehmen haben nicht nur fertige Pläne in der Schublade liegen, sondern schon Genehmigungsverfahren vorangetrieben und bei Anlagenbauern Gasturbinen reserviert.
Die Hersteller stehen bereit. Bei Siemens Energy, einem der führenden Hersteller von Gasturbinen, hieß es Ende vergangenen Jahres, man habe in den vergangenen Monaten mit Unternehmen in Deutschland darüber gesprochen, wie eine Belieferung mit Gasturbinen sichergestellt werden könne, sobald die Bundesregierung die Strategie beschlossen habe. „Wir halten Kapazitäten für den Fall vor, dass es jetzt in Deutschland ernst wird mit dem Bau neuer Gaskraftwerke“, hatte eine Sprecherin gesagt.
Wirtschaftsministerin Reiche hatte die Neuauflage einer Kraftwerksstrategie bei ihrer Amtsübernahme im Mai 2025 zu einer ihrer Prioritäten erklärt. Allerdings hatte sie anfangs noch das Ziel definiert, insgesamt Kraftwerkskapazitäten mit einem Volumen von „mindestens 20 GW“ zu schaffen. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist von „bis zu 20 GW“ die Rede.
Reiche hatte sich wegen ihres Vorpreschens viel Kritik anhören müssen. Ihr war unterstellt worden, sie wolle die Erdgasnutzung verlängern. Ursula Heinen-Esser, Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE), hatte im Dezember gewarnt: „Wir sollten uns davor hüten, Überkapazitäten bei mit Erdgas betriebenen Back-up-Kraftwerken zu schaffen.“
Die jetzt beschlossenen zwölf GW sind allerdings nur ein Anfang. Die Lücke, die in den kommenden Jahren mit dem Kohleausstieg entsteht, wird damit nicht zu schließen sein. Im Wirtschaftsministerium wird daher an einer grundsätzlichen Neuordnung des Strommarktes gearbeitet. Eines der Ziele ist, vorgehaltene Kraftwerksleistung zu honorieren.
