Gastkommentar: Sechs Punkte, die das neue Einwanderungsgesetz beinhalten sollte
Vanessa Ahuja ist Vorständin für „Leistungen und Internationales“ bei der Bundesagentur für Arbeit.
Foto: BMASFachkräfte werden zunehmend knapp. Im Jahr 2021 hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) für 148 Berufe einen Engpass festgestellt. Viele von uns konnten den Fachkräftemangel, der sich zunehmend zu einem Arbeitskräftemangel ausweitet, im vergangenen Sommer ungewollt spüren: lange Warteschlangen am Flughafen; die Bäckerei, die nun früher schließt; oder Restaurants, die die Zahl ihrer Ruhetage erhöht haben.
Neben Digitalisierung und Dekarbonisierung verändert auch die Demografie den Arbeitsmarkt. Unser Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat die demografischen Daten analysiert. Bliebe Deutschland ohne Zuwanderung, würde das Erwerbspersonenpotenzial bis 2035 um sieben Millionen Menschen sinken.
Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist trotz Corona und Energiekrise auf die Rekordhöhe von 34 Millionen geklettert - das sind 2,4 Millionen Menschen mehr als noch fünf Jahre zuvor. Dieser an sich erfreuliche Trend bindet Fach- und Arbeitskräfte und verschärft den Mangel.
Die Bilanz des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ist ernüchternd
Der Bedarf an Fachkräften kann also nicht durch bereits hier lebende Menschen gedeckt werden. Natürlich können eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen, verbesserte Arbeitsmarktchancen für Ältere sowie das Potenzial von 2,5 Millionen Arbeitslosen diesen Effekt abschwächen. Doch all das wird den großen Durst nach Fachkräften nicht stillen.