Schenkungssteuer 2023: Wie Sie noch dieses Jahr eine Immobilie verschenken
Wer jetzt erstmals damit anfängt, sich mit dem Thema Schenkung von Immobilien zu beschäftigen, steht wegen der veränderten Schenkungssteuer ab 2023 unter großem Zeitdruck, wenn die Überschreibung noch in diesem Jahr erfolgen soll.
Foto: imago images/blickwinkelDüsseldorf. Es hat viele Immobilienbesitzer aufgeschreckt. Erst in den vergangenen Wochen ist vielen Betroffenen klar geworden, dass wegen einer Änderung am Jahressteuergesetz ab 2023 deutlich mehr Schenkungsteuer für Immobilien anfallen könnte als bislang. Der Bundestag hat das Gesetz an diesem Freitag beschlossen, der Bundesrat muss Mitte Dezember noch zustimmen.
Hintergrund sind Änderungen bei der Immobilienbewertung wegen der stark gestiegenen Preise in den vergangenen Jahren. 30 bis 40 Prozent mehr Schenkungsteuer könnten am Ende fällig werden, rechnen Experten vor, weil sich die Freibeträge für Beschenkte nicht ändern. Einen genauen Überblick über alle geplanten Änderungen im Jahressteuergesetz hat das Handelsblatt hier zusammengetragen.
Wer deshalb noch in diesem Jahr zu den alten Bewertungsregeln eine Immobilie weitergeben möchte, sollte sofort aktiv werden. Ein Überblick über die wichtigsten Punkte, die es dabei zu beachten gilt:
1. Schnell einen Notar finden, der Schenkung beurkunden kann
Peter Burk, der für das Institut Bauen und Wohnen und die Bauberatung der Verbraucherzentrale arbeitet und mehrere Immobilien-Ratgeber geschrieben hat, erklärt: „Wer Immobilien überschreiben will, braucht eigentlich keine Unterlagen über die Immobilie selbst, weder Baugenehmigung noch irgendwelche Pläne. Es geht im Wesentlichen um eine notariell beurkundete Vereinbarung, einen Antrag auf Umschreibung im Grundbuch und um steuerliche Fragen.“