Bafa, KfW, BEG: Wie Sie mit passender Förderung energetisch sanieren
Nur etwa fünf bis zehn Prozent der hiesigen Wohngebäude entsprechen den gesetzlichen Mindeststandards für Energieeffizienz.
Foto: dpaMünchen. Deutschland steht vor einer gigantischen Aufgabe. Der Bestand der Gebäude, die nach heutigen Maßstäben nicht energieeffizient sind, ist enorm. Nur knapp zehn Prozent der Wohngebäude haben die hohe Effizienzklasse A oder A+ und brauchen nur einen Bruchteil der Energie eines Hauses der Klasse G oder H.
Entsprechend groß sind der Sanierungsbedarf und die Nachfrage nach dem Rat von Experten, insbesondere seit dem Ausbruch des Ukrainekriegs. Martin Brandis vom Bundesverband der Verbraucherzentrale berichtet von rund 70 Prozent mehr Gesprächen in diesem Jahr. Entsprechend lang sind die Wartelisten bei vielen Energieberatern.
Um Hürden abzubauen, hat die Bundesregierung die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, geändert. Einiges soll ab dem 1. Januar 2023 einfacher werden, und obendrein können Eigentümerinnen und Eigentümer sich ihren Umbau höher fördern lassen. Das Handelsblatt zeigt, welche Schritte Besitzer von Häusern und Wohnungen nun machen müssen, um ihr Eigentum energetisch zu sanieren.
1. Energetische Sanierung ist nicht bei allen Häusern notwendig
Zwar entsprechen laut verschiedenen Schätzungen nur etwa fünf bis zehn Prozent der hiesigen Wohngebäude den gesetzlichen Mindeststandards für Energieeffizienz, doch müssten, so Energieberater Brandis, nicht alle Eigentümer sanieren. „Ein Haus aus dem Jahr 2010 mit einer ordentlichen Fassadendämmung und einem hochmodernen Gasbrenner ist aus meiner Sicht kein akuter Sanierungsfall“, sagt er.
Doch bei vielen Häusern, die mehrere Jahrzehnte alt sind, lohne es sich, etwas zu tun. Um ein Gefühl dafür zu bekommen, ob die eigenen vier Wände zu viel Heizenergie verbrauchen, lohnt sich ein Blick auf die Heizkosten und hilft es, die Immobilien mit ähnlichen Objekten zu vergleichen. Mithilfe einer Erstberatung, in der eine Expertin oder ein Experte die Beschaffenheit der Außenwände und des Daches sowie den Zustand der Heizung analysiert, bekommen Hausbesitzer einen Eindruck, wie energieeffizient ihr Anwesen ist.
Eigentümer von Wohnungen haben es hier leichter, denn, von Denkmälern abgesehen, sollten sämtliche Objekte einen Energieausweis haben. Er zeigt anhand von Buchstaben, wobei A für die beste und H für die schlechteste Effizienzstufe steht, wie viel Energie die Immobilie benötigt.
2. Der individuelle Sanierungsfahrplan
Steht der Entschluss zu sanieren, muss eine Energieberatung vereinbart werden, in der ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt wird. Dieser Plan, der auch durch die Bundesförderung für Energieberatung finanziell unterstützt wird, muss zwingend aus der Feder eines Beraters aus der „Effizienzexpertenliste“ der Energieagentur Dena stammen. „Nur so haben Sanierungswillige eine Chance, dass ihr Fahrplan gefördert wird“, sagt Experte Brandis und mahnt gleichzeitig zur Geduld.
Diese Fachleute seien derzeit sehr gefragt. „Am besten, man sucht sich über die Website energie-effizienz-experten.de mehrere potenzielle Fachleute, denn bei einzelnen kann es bis zu vier Monate dauern, bis man einen Termin bekommt“, rät Brandis. Ein solcher Sanierungsplan kostet mehrere Tausend Euro, da der Bund einen Zuschuss von bis zu 80 Prozent gewährt, liegen die Kosten für Eigentümer in der Regel im dreistelligen Euro-Bereich.
Liegt der individuelle Sanierungsplan vor, heißt das nicht automatisch, dass das Vorhaben auch gefördert wird. „Wer nur entlang der gesetzlichen Mindestanforderungen sanieren will, wird keinen Cent Fördergeld sehen, die Standards müssen übertroffen werden“, warnt Martin Brandis.
Und verweist direkt auf eine weitere Entscheidung, die Eigentümer gemeinsam mit dem Berater treffen müssen, nämlich die Frage: Reicht eine Einzelmaßnahme, sprich eine neue Heizung, oder geht es um eine Komplettsanierung. Letztere ist teurer, hier müssen aber nicht alle Maßnahmen der Sanierung die gesetzlichen Mindeststandards übertreffen. „Stehen zwei oder mehr Einzelmaßnahmen im Raum, werden Berater oft zur Komplettsanierung tendieren“, weiß Brandis.
3. Bafa und KfW: Förderung bei einer energetischen Sanierung
Wer seine Immobilie energetisch sanieren will, kann auf eine Fülle von Förderprogrammen zugreifen, die allesamt bestimmte Hürden haben und teilweise von Kommune zu Kommune und Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können. Hier können Energieberater vor Ort Auskunft geben. Da die Programme immer wieder aktualisiert werden, lohnt es auch, bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung nachzufragen, welche Maßnahmen gefördert werden.
Bundesweit gibt es zwei Anlaufstellen für alle, die sich den Umbau ihres Hauses oder ihrer Wohnung fördern lassen wollen. Bei Einzelmaßnahmen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) die Anlaufstelle. Hier gibt es Förderquoten, die je nach Maßnahme unterschiedlich sind.
So gibt es für neu eingebaute Wärmepumpen aktuell 25 Prozent Zuschuss. Dieser kann sich noch einmal um zehn Prozentpunkte erhöhen, wenn die Wärmepumpe eine Öl- oder Elektroheizung ersetzt, die älter als 20 Jahre ist. Beim Austausch einer Gasheizung gibt es den Zehn-Prozentpunkte-Bonus ebenfalls, sofern die alte Heizung mehr als 20 Jahre alt ist. Eine Fassadendämmung wird hingegen nur mit 15 Prozent der Kosten bezuschusst. Wichtig zu wissen, das Geld fließt erst am Ende der Maßnahme.
Komplettsanierungen werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert. Hierzu werden von der staatseigenen Bank vergünstigte Kredite gewährt. Das Darlehen kann an einen herkömmlichen Kredit von der Bank gekoppelt werden, aber auch allein genutzt werden.
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KfW-Kredite können bei einer Bank beantragt werden. Die Kreditinstitute können, aber müssen die Kredite nicht vermitteln, so kann es passieren, dass Interessierte bei mehreren Banken vorstellig werden müssen, um an das zinsgünstige Fördergeld zu kommen.
Die maximale Kreditsumme liegt bei 120.000 Euro inklusive eines Tilgungszuschusses pro Wohneinheit. Dazu muss das Haus aber nach den Standards des KfW-Effizienzhauses 85 oder besser saniert werden.
Wird bei der Komplettsanierung auch noch auf erneuerbare Energien gesetzt, also gehört das Haus dann zur „EE-Klasse“, oder erhält das sanierte Gebäude ein anerkanntes Nachhaltigkeitszertifikat, die sogenannte „NH-Klasse, steigt die Obergrenze für den Kredit auf 150.000 Euro. Der Zuschuss liegt in diesem Fall beim Effizienzhausstandard 55 bei 30.000 Euro. Ohne EE- oder NH-Klasse gibt es in diesem Fall nur 22.500 Euro Tilgungszuschuss.
Werden seriell gefertigte Teile verwendet, um das Dach oder die Fassade zu dämmen, fördert die KfW ab dem 1. Januar 15 Prozent der Kosten der verbauten Teile. Das setzt aber voraus, dass das Gebäude mindestens den Effizienzhausstandard 55 erreicht.
Wer ein Haus, das energetisch zu den schlechtesten 25 Prozent gehört, saniert, kann sich den „Worst performing building"-Bonus sichern.
Dieser WPB-Bonus steigt ab 2023 von fünf auf zehn Prozent, wenn die Immobilie mindestens auf das Niveau eines Effizienzhauses 70 saniert wird. Die Bestätigung für den Bonus kann allerdings erst ab Ende Februar kommen. Wer einen Energieberater hinzuzieht und das mit dem KfW-Formular „Nachweis eines Beratungsgesprächs“ für 2023 absichert, kann aber bereits im Januar anfangen zu sanieren. Üppig wird die Förderung, wenn das Gebäude auf den Standard 55 oder gar 40 saniert wird. In diesen Fällen sind bis zu 45.000 oder 52.500 Euro möglich.
Bei Bafa wie KfW muss man, anders als bei vielen Programmen der Bundesländer, nicht auf die Zusage warten und kann direkt loslegen. „Ganz wichtig, der Antrag muss gestellt sein, bevor man den ersten Arbeitsauftrag vergibt“, so Berater Brandis.
4. Energetische Sanierung: Die Umsetzung
Steht der individuelle Sanierungsfahrplan und ist die Förderung bewilligt, kommt ein Part, der viel Geduld erfordern kann. „Es gibt beim Sanieren derzeit nicht nur einen, sondern viele Flaschenhälse, und ein besonders enger sind die Handwerker und das Material“, sagt Martin Brandis.
Wobei es auch Lichtblicke gebe. So sei in den vergangenen Jahren die Zahl der Berater gestiegen, und viele Handwerksbetriebe sehen auch, dass das Thema Sanieren immer mehr nachgefragt wird, und spezialisieren sich. Obendrein fördert der Bund ab dem 1. Januar auch Eigentümer, die selbst Hand anlegen, stärker. Denn ab 2023 können auch die Materialkosten gefördert werden, sofern die fertige Maßnahme von einem Energie-Effizienz-Experten geprüft und für gut befunden wurde.
Dieser Artikel erschien bereits am 18.12.2022. Der Artikel wurde erneut geprüft und mit leichten Anpassungen aktualisiert.