Fußball-Bundesliga: Reform der 50+1-Regel – DFL will keine weiteren Ausnahmen mehr zulassen
Derzeit profitiert der TSG 1899 Hoffenheim von einer Ausnahme bei der 50+1-Regel. SAP-Gründer Dietmar Hopp will seinen Mehrheitsanteil allerdings zurückgeben. Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg sollen künftig auf Dauer die einzigen Ausnahmefälle bleiben.
Foto: dpaFrankfurt. Die Deutsche Fußball Liga (DFL) will die Regeln zur Kapitalausstattung der Bundesliga-Fußballklubs leicht verändern und damit einem Verbot durch das Bundeskartellamt zuvorkommen. Wie die Behörde am Mittwoch mitteilte, habe die DFL den Vorschlag gemacht, die sogenannte 50+1-Regel im Kern zu erhalten, aber den Spielraum für Ausnahmen von dieser Regel zu verkleinern.
Die nur im deutschen Profifußball geltende 50+1-Regelung besagt im Grundsatz, dass die Entscheidungsmehrheit bei einem Investoreneinstieg immer beim Stammverein bleiben muss. Für einige Klubs gelten bei einer Beteiligung jedoch Sonderwege.
„Nach unserer vorläufigen Einschätzung können die Beibehaltung der 50+1-Grundregel und die Streichung der Möglichkeit der Gewährung von Förderausnahmen geeignet sein, unsere kartellrechtlichen Bedenken auszuräumen“, sagte Bundeskartellamts-Präsident Andreas Mundt.
Vor einer endgültigen Entscheidung, die noch vor der Sommerpause erwartet wird, haben nun Fußballklubs und Investoren die Möglichkeit zur Stellungnahme. Die Satzungsänderung müsste zudem eine Zweidrittelmehrheit bei den Klubs finden.
Bestandsschutz für Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg – Hopp und Hoffenheim verzichten
Die 50+1-Regel verhindert, dass Vereine ihre Profiabteilung ausgliedern und dann vollständig verkaufen können. Sie ist weltweit einmalig: Gerade in der englischen Premier League sind Komplettverkäufe üblich. Durch die Regel wolle die DFL für eine Ausgeglichenheit des sportlichen Wettbewerbs sorgen, erläuterte Mundt: „Diese sportpolitischen Ziele können auch im Rahmen des Kartellrechts anerkannt werden.“ Die DFL hatte die Überprüfung der 50+1-Regelung im Jahr 2018 selbst angeregt, auch um künftigen Investoren Rechtssicherheit bieten können.