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DieselskandalPorsche SE erzielt Etappensieg gegen Anleger – Musterkläger will vor den BGH ziehen

Nach Auffassung der Richter musste der VW-Hauptaktionär den Kapitalmarkt nicht bereits 2008 über Abgasmanipulationen informieren. Gegen VW läuft ein weiteres Verfahren.Volker Votsmeier 29.03.2023 - 12:50 Uhr aktualisiert Artikel anhören

Die Vernehmung der Ex-Manager hat laut Gericht keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sie die illegalen Abschalteinrichtungen kannten oder darüber hätten Bescheid wissen müssen.

Foto: Reuters

Frankfurt. Die Porsche SE (PSE) hat sich im Rechtsstreit mit Anlegern über Schadenersatz im Zusammenhang mit dem Dieselskandal bei Volkswagen in einem wichtigen Punkt durchgesetzt. Der VW-Großaktionär PSE sei nach Auffassung der Richter nicht verpflichtet gewesen, den Kapitalmarkt schon im Juni 2008 über die Abgasmanipulation bei VW-Dieselfahrzeugen zu informieren, erklärte das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart am Mittwoch.

Die Vernehmung der bis Ende 2009 amtierenden Vorstandsmitglieder der Porsche SE, Wendelin Wiedeking und Holger Härter, habe keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass diese die illegalen Abschalteinrichtungen kannten oder darüber hätten Bescheid wissen müssen.

Hunderte Anleger beklagen, die Porsche SE habe den Kapitalmarkt zu spät über den im September 2015 aufgedeckten Dieselabgasskandal bei Volkswagen informiert. Ihnen seien durch zu teuren Erwerb von PSE-Aktien Kursverluste entstanden. Das Klagevolumen beläuft sich auf 929 Millionen Euro.

Musterkläger ist ein Pensionsfonds der britischen Stadt Wolverhampton. Nach Auffassung einiger Investoren hätte die PSE sowohl in den Anfängen des Abgasskandals 2008, als die Abschalteinrichtungen eingebaut wurden, als auch in der Phase der Aufdeckung durch US-Behörden in den Jahren 2014 und 2015 per Ad-hoc-Mitteilung über Dieselgate informieren müssen.

Musterkläger will vor den BGH ziehen

Der Musterkläger wird in der Sache von der Kanzlei Nieding + Barth vertreten. Rechtsanwalt Klaus Nieding erklärte auf Anfrage des Handelsblatts, dass man die 240-seitige Entscheidung zunächst analysieren wolle. „Uns war von Anfang an klar, dass dieses Verfahren kein Sprint ist, sondern ein Marathonlauf“, sagte Nieding.

Es sei klar, dass die Entscheidung dem Bundesgerichtshof (BGH) zur Überprüfung vorgelegt werde, so Nieding. Zuletzt habe das Telekom-Musterverfahren gezeigt, dass sich Hartnäckigkeit am Ende auszahlt. Nieding beklagte allerdings, dass der Gesetzgeber noch immer keinen Weg gefunden habe, derartige Verfahren zu beschleunigen.

Das OLG hatte im Porsche-Fall auch zu klären, ob das Wissen des VW-Vorstands auch der Führung der Holding bekannt gewesen sein musste. Hintergrund ist die Besonderheit, dass einige Spitzenmanager bei Volkswagen und seinem größten Aktionär PSE traditionell Doppelfunktionen haben.

So war der frühere VW-Chef Martin Winterkorn zur Zeit des Dieselskandals zugleich Vorstandschef bei der Porsche SE. Nach Auffassung des OLG musste das Wissen der PSE nicht zugerechnet werden, weil für die Vorstandsmitglieder seitens Volkswagens eine Verschwiegenheitspflicht galt. Daher könne offenbleiben, ob die Umstände der Aufdeckung des Dieselskandals 2014 und 2015 eine Insiderinformation darstellten.

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Gegen Volkswagen läuft ebenfalls ein Kapitalanleger-Musterverfahren zu Anlegerklagen am OLG Braunschweig. VW hatte bei weltweit rund elf Millionen Diesel-Pkw illegale Abschalteinrichtungen eingebaut, die ein Einhalten von Stickoxid-Grenzwerten auf dem Prüfstand von Behörden vorgaukelten; auf der Straße war der Schadstoffausstoß viel höher.

Mit Agenturmaterial.

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