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NSU-Terrorist MundlosMAD-Präsident bestreitet „Anwerbeversuch“

Der Militärische Abschirmdienst soll versucht haben, den späteren NSU-Terroristen Uwe Mundlos als Informanten zu werben. MAD-Präsident Birkenheier dementiert – muss aber vor den Untersuchungsausschuss. 11.09.2012 - 20:59 Uhr Artikel anhören

Der Präsident des Militärischen Abschirmdienstes der Bundeswehr (MAD), Ulrich Birkenheier.

Foto: dapd

Berlin. Der Militärische Abschirmdienst (MAD) soll versucht haben, den späteren NSU-Terroristen Uwe Mundlos während seiner Zeit als Wehrdienstleistender als Informanten zu werben. Mundlos wurde bei einer Vernehmung des Geheimdienstes im März 1995 gefragt, ob er bereit wäre, die Polizei oder den Verfassungsschutz über rechtsextremistische Aktivitäten zu informieren, wie aus am Dienstag im Untersuchungsausschuss zum Rechtsterrorismus öffentlich gewordenen Akte hervorgeht. Er lehnte eine Kooperation jedoch ab.

MAD-Präsident Ulrich Birkenheier bestritt allerdings, dass es sich bei der Frage um einen Anwerbeversuch gehandelt habe. "Der MAD hat zu keinen Zeitpunkt die Absicht gehabt, Herrn Mundlos als Quelle anzuwerben", betonte er. Die Fragestellung habe nur den Zweck gehabt, festzustellen, ob Mundlos sich etwas aus der rechtsextremen Szene gelöst habe.

Die rechtsextreme Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) zog mehr als 13 Jahre unbehelligt von den Sicherheitsbehörden durch die Bundesrepublik und soll zehn Menschen ermordet haben.

Der NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages lud den MAD-Präsident Birkenheier am Dienstag kurzfristig zu der Vernehmung. Die Parlamentarier zeigten sich besonders empört darüber, dass der MAD nicht früher über den Vorgang informierte. Die Behörde war laut Birkenheier bereits im März 2012 über die Befragung von Mundlos informiert gewesen. Erst durch eine parlamentarische Anfrage des Grünen-Abgeordneten Christian Ströbele wurde der Vorfall jedoch auch dem Untersuchungsausschuss bekannt.

Dessen Vorsitzender Sebastian Edathy (SPD) sagte, es handele sich um ein "gravierendes Versäumnis" des MAD, für das weder er noch die anderen Ausschussmitglieder Verständnis hätten. Der Obmann der Grünen, Wolfgang Wieland, ergänzte: "Wir sind alle wütend nach dem, was wir heute hier erleben haben."

Ein BKA-Fahndungsbild von Uwe Mundlos aus dem Jahr 2009.

Foto: dapd

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Neben der Affäre um die MAD-Akten widmete sich der Untersuchungsausschuss der Vernehmung des ehemaligen Verfassungsschutzbeamten Andreas T., der bei einem NSU-Mord 2006 am Tatort gewesen sein soll. T. bestritt vor dem Gremium jegliche Beteiligung an der Tat. Er sei damals aus privaten Gründen in dem betreffenden Internetcafé gewesen und habe von dem Mord nichts mitbekommen, beteuerte er. Auch sei er weder heute ein Rechtsextremer, noch sei er in der Vergangenheit einer gewesen.

Die Rolle des Staatsschützers warf Fragen auf, da dieser lange zu seiner Anwesenheit am Tatort am 6. April 2006 geschwiegen hatte und bei ihm Material gefunden wurde, das auf rechtsextremes Gedankengut hinwies. Die Ermittlungen erhärteten den Verdacht gegen den ehemaligen Staatsschützer aber nicht, das Verfahren wurde 2007 eingestellt. Auch als das Verfahren 2012 noch einmal aufgerollt wurde, konnten keine Hinweise für eine Tatbeteiligung gefunden werden.

dapd
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