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Alarmierende StudieRentensystem vor der Kernschmelze

Der Renteneintritt der Babyboomer setzt die Rentenversicherung schon bald unter erheblichen Druck. Laut einer Studie muss die Politik dringend eine Großreform in die Wege leiten – sonst droht der Renten-Gau.Dietmar Neuerer 11.03.2013 - 11:04 Uhr Artikel anhören

Rentner.

Foto: dpa

Berlin. Mitten in die Vorbereitungen der Parteien für den Bundestagswahlkampf platzt eine dramatische Studie der Ruhr-Universität Bochum im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung zur Standfestigkeit des deutschen Rentensystems. Die Befunde sind mehr als ernüchternd und setzen die Politik unter massiven Handlungsdruck. Denn offenkundig reichen die zahlreichen Reformen der vergangenen Jahre nicht aus, um die Rente auch für die kommenden Jahre abzusichern – es sei denn, die Beitragszahler werden über Gebühr belastet, bei gleichzeitiger Inkaufnahme des Absinkens des Rentenniveaus. Doch das würde neue Probleme aufwerfen.

Was auf das Rentensystem zukommt und belastend wirkt, sind vor allem die geburtenstarken Jahrgänge 1955 bis 1970, die demnächst aus dem Berufsleben ausscheiden. Infolgedessen wird das Niveau der Renten in Deutschland weiter sinken und der Beitragssatz steigen müssen. Um eine langfristige Unterfinanzierung der gesetzlichen Rentenkassen zu verhindern, reichen nach Einschätzung der Studienautoren einzelne Veränderungen nicht aus, sondern nur ein Paket an Maßnahmen.

Die Eckpunkte des SPD-Rentenkonzepts
Sie soll nach 30 Beitragsjahren auch nach längerer Arbeitslosigkeit oder Tätigkeit in einem Billigjob einen Mindestanspruch von 850 Euro im Monat garantieren. Für alle, die trotz 30 Beitrags- und 40 Versicherungsjahren nicht auf diesen Betrag kommen, soll im Sozialrecht eine zweite Stufe der Grundsicherung eingeführt werden.
(gegenüber erstem Entwurf neu): Wer 45 Versicherungsjahre - nicht Beitragsjahre - aufweist, soll auch schon vor dem 65. Lebensjahr ohne Einbußen in Rente gehen können. Bislang erhalten Beschäftigte nur dann die volle Rente, wenn sie 45 Jahre in die Versicherung eingezahlt haben und 65 Jahre alt sind.
Bezieher sollen keine Abschläge mehr hinnehmen. Bislang wird der Betroffene dabei so gestellt, als habe er bis zum 60. Lebensjahr weiter Beiträge zur Rente gezahlt. Die Zeit zwischen Eintritt der Erwerbsminderung und dem 60. Lebensjahr wird „Zurechnungszeit“ genannt. Diese Zeit will die SPD in einem Schritt bis zum 62. Lebensjahr verlängern. Zudem soll die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren für den Eintritt in die Erwerbsminderung besser bewertet werden.
Beschäftigte in körperlich und psychisch belastenden Berufen (etwa Schichtarbeiter) sollen ab dem 60. Lebensjahr auf das neue Modell zurückgreifen können. In Zehn-Prozent-Schritten kann danach die Arbeit bis zu 70 Prozent reduziert werden.
Ihre Anerkennung will die SPD für alle Neurentner vereinheitlichen. Bislang sind Frauen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, bei der Rentenberechnung schlechter gestellt.
Sie sollen bis 2020 stufenweise auf West-Niveau angeglichen werden.
Für Freiberufler, die ohne Rentenvorsorge sind und deshalb häufig in Altersarmut landen, soll es ein eigenes Beitragssystem geben. In den ersten Jahren nach Gründung eines Unternehmens könnte für sie Beitragsfreiheit gelten.
Sie soll als Ausgleich für die Absenkung des Rentenniveaus - von jetzt gut 50 auf 43 Prozent bis 2030 - massiv ausgebaut werden. Als „zweite Stufe“ neben der Rentenversicherung soll sie weitgehend die Riester-Rente ersetzen. Geplant ist eine „Betriebsrente Plus“, in der jeder Arbeitnehmer, falls er nicht ausdrücklich widerspricht, zwei Prozent seines Bruttolohns einzahlt. Der Staat soll diesen Sockelbetrag mit 400 Euro im Jahr fördern. Auch die Unternehmen sollen sich beteiligen.
Die Mehrkosten für die Betriebsrenten gegenüber heutigen Fördermodellen werden auf sechs Milliarden Euro im Jahr geschätzt. Sie sollten nach SPD-Ansicht aus Steuermitteln aufgebracht werden. Für die Solidarrente werden jährlich ansteigend etwa eine Milliarde veranschlagt, für die Kindererziehungszeiten 150 Millionen im Jahr. Beides soll durch Haushaltsmittel finanziert werden.Teuer käme auch die Ausweitung der Erwerbsminderungsrente. Die Kosten dafür stiegen nach SPD-Berechnungen von 500 Millionen 2014 auf 7,7 Milliarden 2030. Finanziert werden soll dies aus den Beiträgen der Versicherten.
Ihren Anstieg will die SPD in kleinen Schritten verstetigen. Die Sätze sollen von 2014 bis 2029 um durchschnittlich 0,4 Prozent höher steigen als bislang geplant. Damit würde aber das von der Rentenversicherung angepeilte Beitragsniveau von 22 Prozent bis 2029 nicht übersprungen.
Die endgültige Entscheidung darüber wird bis 2020 vertagt. Zunächst soll abgewartet werden, wie die Instrumente im Kampf gegen Altersarmut wirken. Ziel einer SPD-geführten Bundesregierung ist es, das heutige Rentenniveau von etwa 50 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns auch künftig zu halten.
Sie wird grundsätzlich nicht infrage gestellt, soll aber erst in Kraft treten, wenn mindestens die Hälfte der älteren Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.

Das ergibt eine Simulationsrechnung der Experten zur langfristigen Tragfähigkeit des deutschen Rentensystems. Danach werden die bereits vorgenommenen Rentenreformen, aber auch eine weiter steigende Arbeitsproduktivität durch technischen Fortschritt nicht ausreichen, um das Rentensystem langfristig stabil zu finanzieren.

Wirklich entlastende Effekte würde dagegen die Einbeziehung von Beamten und Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung bewirken – also eine Art „Bürgerversicherung“. Darüber hinaus auch eine steigende Erwerbsbeteiligung von Frauen und älteren Menschen, eine tiefgreifende Verbesserung der Bildungsstruktur oder eine nochmalige Verlängerung der Lebensarbeitszeit.

Die Rezepte der Parteien gegen Altersarmut
Im Ziel sind sich alle einig: Die Geringverdiener von heute sollen nicht die armen Rentner von morgen sein. In ihren Rezepten gegen die Altersarmut unterscheiden sich die Parteien aber. Der Vorstoß von Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat einen Wettstreit unterschiedlicher Konzepte ausgelöst.
In der Union läuft die Diskussion über Maßnahmen im Kampf gegen die Altersarmut noch. Offen ist bislang, ob CDU und CSU die Pläne von der Leyens für eine Zuschussrente überhaupt akzeptiert. Sie will die Renten von Geringverdienern auf 850 Euro aufstocken lassen; finanziert werden soll dies aus Rentenbeiträgen. Die Hürden für den Erhalt der Zuschussrente sind hoch: Voraussetzung sind ab dem Jahr 2023 dann 35 Beitragsjahre sowie 45 „Versicherungsjahre“, zu denen auch Ausbildung oder Arbeitslosigkeit gehören. Weitere Voraussetzung ist, dass der Empfänger bereits im Erwerbsleben private Zusatzvorsorge betrieben hat. Einkünfte daraus sollen nicht wie bisher bei der Grundversicherung wieder abgezogen werden.
Auch die SPD will kleine Renten auf 850 Euro aufstocken. Finanziert werden soll dies aber aus Steuermitteln. Die Partei setzt außerdem auf einen massiven Ausbau der Betriebsrenten, der sich in erhöhten Beitragszahlungen bemerkbar machen würde: Jeder Arbeitnehmer soll zwei Prozent des Bruttolohns zur Betriebsrente einzahlen - es sei denn, er widerspricht. Voraussetzung für die Mindestrente sind 30 Beitrags- und 40 Versicherungsjahre. Eine private Zusatzvorsorge ist nicht Bedingung. Wer die Rente auf 850 Euro aufgestockt bekommt, darf - anders als bei von der Leyen - keine anderen Einkünfte beziehen.
Die FDP lehnt eine beitragsfinanzierte Zuschussrente ab und bewertet auch steuerfinanzierte Modelle sehr skeptisch. Die Liberalen setzen vor allem auf Prävention und wollen die private Vorsorge und die Betriebsrenten stärken. Bei der Grundsicherung wollen sie Freibeträge für private und betriebliche Vorsorge einführen: Der Freibetrag soll bei mindestens 100 Euro liegen. Außerdem will die FDP das Renteneintrittsalter flexibel gestalten.
Die Grünen wollen jedem Bürger eine Garantierente zusichern, damit sie nicht auf die Grundsicherung angewiesen sind. Sie soll laut Fraktionschef Jürgen Trittin jedem zustehen, der 33 Jahre lang dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestanden hat. Diese Garantierente soll leicht über der bisherigen Grundsicherung liegen. Die Bedingungen für diese Garantierente sollen weniger rigide sein als bei von der Leyen geplant.
Die Linke setzt sich für eine Mindestrente ein, die mindestens 1000 Euro betragen soll. Um die Finanzierung zu gewährleisten, sollen anders als bislang auch Freiberufler, Beamte und Politiker in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Der zusätzliche Druck auf das Rentensystems ergibt sich nach den Berechnungen aus dem anhaltenden demographischen Wandel in der deutschen Bevölkerung. Während heute der Anteil der über 65-Jährigen bei 30 Prozent liegt, sieht die Prognose für 2030 einen Anteil von 49 Prozent und für 2060 von 63 Prozent. Damit entsteht spätestens ab 2030 ein neuer Anpassungsbedarf in der gesetzlichen Rentenversicherung.

(Hinweis der Redaktion: Die Bertelsmann-Stiftung hat die Zahlen nach einem Hinweis des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe im Nachhinein korrigiert, da die Behauptung, dass 2060 der Anteil der über 65-jährigen auf 63 Prozent steige, irreführend ist. Gemeint ist nämlich nicht, wie die Stiftung ursprünglich suggeriert hatte, der "Anteil" der Alten an der Gesamtbevölkerung, sondern deren prozentuales "Verhältnis" zur Anzahl der 15- bis 64-Jährigen. Der Anteil der Alten an der Gesamtbevölkerung dürfte 2060 demnach nur bei 33 Prozent liegen, halb so hoch wie zunächst angegeben.)

Was sich durch die Rentenreform ändert
Die Zuschussrente, ursprünglich als Pauschalbetrag geplant, soll nun in Abhängigkeit von den Beitragszahlungen bis zu 851,57 Euro betragen. Dies entspricht der Rente, die jemand erreicht, der im Westen 31 und in Ostdeutschland 35 Jahre immer Durchschnitt verdient hat. Die Berechnung des genauen Anspruchs knüpft an das alte Modell der Rente nach Mindesteinkommen an, die 1992 ausgelaufen ist. Das bedeutet, niedrige Beitragszahlungen z.B. wegen Niedriglohn oder Teilzeitarbeit werden für die Berechnung des Rentenanspruchs verdoppelt. Maximal werden Beitragszeiten bis 1992 jedoch mit 75 Prozent des Durchschnittsentgelts bewertet, danach liegende Zeiten mit 100 Prozent bis die Obergrenze von 851,57 Euro erreicht ist.Einen Anspruch hat nur,wer mindestens 40 Versicherungsjahre einschließlich Arbeitslosigkeit und Kinderberücksichtigungzeiten nachweisen kann und 30 Jahre Beiträge gezahlt hat. Ab 2018 muss er zusätzlich eine staatlich geförderte Zusatzvorsorge nachweisen. Während andere Einkommen und Rentenansprüche auch des Partners auf die Zuschussrente angerechnet werden, werden anders als bei der Grundsicherung Riester- und Betriebsrentenansprüche nicht verrechnet.
Erwerbsminderungsrentner sind schon heute die von Altersarmut am stärksten bedrohte Gruppe. Während von allen Rentnern zwei Prozent auf Grundsicherung angewiesen sind, ist es bei den Erwerbsgeminderten jede(r) Zehnte. Trotzdem fällt die Hilfe hier eher mager aus. Heute wird, wer vorzeitig aus gesundheitlichen Gründen in Rente geht, so behandelt, als hätte er den bis dahin erzielten Durchschnittsverdienst bis zum 60. Lebensjahr erzielt. Künftig wird diese Zurechnungszeit um zwei Jahre verlängert. Das bringt im Durchschnitt 45 Euro mehr Rente, allerdings erst 2029. Denn bis zu diesem Zeitpunkt soll die Verlängerung der Zurechnungszeit Schritt für Schritt analog zur schrittweisen Anhebung des Rentenalters auf 67 umgesetzt werden. Da bringt es schon mehr, dass künftig bei der Bewertung der Zurechnungszeit die vier Jahre vor Rentenbeginn, in denen es oft schon zu Lohneinbußen kommt, nicht berücksichtigt werden.Die Kosten für die Rentenversicherung wachsen bis 2029 auf 900 Millionen Euro. Der DGB sieht hier den größten Nachbesserungsbedarf. Er fordert, dass der zusätzliche Abschlag von 10,8 Prozent bei der Erwerbsminderungsrente abgeschafft wird.
Wer vor Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand geht, darf derzeit maximal 400 Euro im Monat dazuverdienen. Was darüber hinausgeht, wird mit der Rente verrechnet. In Zukunft soll es möglich sein, durch Rente und Arbeitseinkommen maximal so viel zu verdienen wie früher durch das Gehalt. Für die Berechnung dieser Obergrenze soll das Jahr mit dem höchsten Einkommen in den zurückliegenden 15 Jahren maßgeblich sein. Die neuen Grenzen gelten für Versicherte, die mindestens 63 Jahre alt sind und 35 Versicherungsjahre nachweisen können. Früher greifen sie nur bei Schwerbehinderten, deren maßgebliche Altersgrenze seit Anfang des Jahres schrittweise von 60 auf 62 Jahre erhöht wird.Mit den neuen Regeln soll es Älteren erleichtert werden, schrittweise in den Ruhestand zu wechseln. Dafür gibt es heute die Teilrente. Sie wird aber wegen der komplizierten Zuverdienstregeln kaum genutzt. Derzeit gibt es nur 3 000 Teilrentner. Von den neuen Zuverdienstregeln könnten aber jährlich mehr als 100 000 Neurentner profitieren. Die Kombi-Rente lohnt sich auch finanziell, da sie geringer mit Steuern und Sozialabgaben belastet ist als ein gleich hohes Erwerbseinkommen.
Bis 1997 konnten Versicherte neben dem regulären Beitrag Geld in die Rentenversicherung einzahlen, um einen zusätzlichen Rentenanspruch zu erwerben (Höherversicherung). Etwas Ähnliches soll es nun wieder geben: Arbeitgeber sollen das Recht erhalten, den Rentenbeitrag für ihre Arbeitnehmer um maximal fünfzig Prozent aufzustocken. Die spätere Rente steigt entsprechend. Mit solchen Zusatzbeiträgen könnten nicht nur Phasen mit Niedrigeinkommen, wie die Berufsausbildung, ausgeglichen werden. Unternehmen könnten so auch gezielt auf der Basis von Tarifverträgen Mitarbeitern den Vorruhestand versüßen, indem sie gerade soviel in die Rentenkasse einzahlen, dass die Zusatzrente die Abschläge von bis zu 18 Prozent der Rente ausgleicht, die fällig werden, wenn jemand vorzeitig in Rente geht.Schwer nachvollziehbar ist, warum nicht auch Versicherte das Recht erhalten, sich über Zusatzbeiträge eine Zusatzrente zu erwerben. Schließlich ist nicht auszuschließen, dass das Geld dort am Ende sogar besser angelegt sein könnte als bei einer Riesterrente oder einer betrieblichen Altersversorgung, deren Renditen zuletzt sehr unter Druck geraten sind.

Zwar werden sich bis 2030 die Veränderungen von Beitragssatz und Rentenniveau in Grenzen halten. So wird der Beitragssatz auf 21,3 Prozent ansteigen, während das Rentenniveau auf 45,2 Prozent absinkt. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Geburtenrate gleichbleibt, die Lebenserwartung nur zwei Jahre pro Dekade steigt und die Nettozuwanderung bei durchschnittlich 150.000 pro Jahr liegt. Die weitere Fortschreibung dieser Größen bis zum Jahr 2060 würde allerdings dazu führen, dass der Beitragssatz auf 27,2 Prozent ansteigen muss, wenn wenigstens noch ein Rentenniveau von 41,2 Prozent erreicht werden soll.

Rente mit 67 - was sich dahinter verbirgt
Das Regelalter für die abschlagsfreie Rente steigt von derzeit 65 Jahren anfangs in Schritten von einem Monat, in der zweiten Phase in Zwei-Monats-Schritten. 2029 ist die Anhebung auf 67 Jahre erreicht. Die erste Anhebung um einen Monat im nächsten Jahr trifft den Geburtsjahrgang 1947. Jene also, die im Laufe der kommenden zwölf Monate 65 werden. Der erste Jahrgang, der für die volle Rente bis 67 arbeiten muss, ist der Geburtsjahrgang 1964.
Aus demografischen Gründen: Weil die Bundesbürger immer länger leben und daher immer länger Rente beziehen. Und weil zugleich die Zahl der Beitragszahler schrumpft. Die Rente mit 67 soll hier für neue Balance sorgen.
Bis zum Jahr 2030 wird sich der Altersaufbau der Bevölkerung in Deutschland weiter deutlich verändern. Die Altersgruppe der 20- bis 64-Jährigen - das sind die Erwerbsfähigen - schrumpft nach den Prognosen um fünf Millionen auf dann rund 45 Millionen. Im selben Zeitraum nimmt die Zahl der Menschen über 65 um gut sechs auf 22 Millionen zu. Mit anderen Worten: Kamen vor 20 Jahren noch vier Erwerbsfähige auf einen Rentner, so wird sich das Verhältnis im Jahr 2030 voraussichtlich auf 2:1 verschlechtern.
Sie hat sich in den vergangenen 40 Jahren deutlich erhöht: Ein durchschnittlicher West-Ruheständler bezog 1970 noch 11,1 Jahre Rente. 2010 waren es bereits 18,4 Jahre. Im Osten Deutschlands nahm die Rentenbezugsdauer im Schnitt zwischen 1995 und 2010 von 16 auf 18,9 Jahre zu (frühere Zahlen für Ostdeutschland liegen nicht vor).
Sie soll die Rentenkassen langfristig entlasten, den Anstieg des Beitragssatzes abmildern und damit die Rentenversicherung zukunftsfest machen. Weil es Ausnahmen für Versicherte mit mindestens 45 Beitragsjahren gibt (sie können weiterhin mit 65 ohne Abschläge in Rente gehen), ist aber nur eine bescheidene Entlastung zu erwarten: Experten gehen davon aus, dass die Rente mit 67 die Beitragszahler 2030 um 0,5 Prozentpunkte jährlich - nach heutigen Werten sind das etwa 5,5 Milliarden Euro - entlasten kann. Bis dahin ist ein Beitragssatzanstieg auf maximal 22 Prozent (2012: 19,6 Prozent) einkalkuliert.
Die Kritiker sagen: „Ja“ - und verweisen darauf, dass schon heute die Mehrzahl der Beschäftigten mit Abschlägen in Rente gehen. 2010 waren das immerhin knapp 58 Prozent aller Neurentner. Aus Arbeitslosigkeit kamen zuletzt 16 Prozent.
Für jeden Monat, den man vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, werden vom Rentenanspruch 0,3 Prozent abgezogen, und zwar lebenslang. Ein Beispiel: Wer 1955 auf die Welt kam, der kann 2020 erst mit 65 Jahren und neun Monaten ohne Abschläge in Rente gehen. Ein vorzeitiger Rentenbezug mit 63 Jahren - also 33 Monate vor der Regelaltersgrenze - führt zu einer Rentenkürzung von 9,9 Prozent (33 x 0,3 Prozent).

Auch ein beschleunigtes Wachstum von Arbeitsproduktivität und Löhnen könnte dabei nicht für nennenswerte Entlastungen sorgen. Selbst bei einem jährlichen Produktivitätsfortschritt von 1 Prozent ließe sich der Anstieg des Beitragssatzes nur um 0,7 Prozentpunkte auf 26,5 Prozent begrenzen.

Den schnellsten und größten Erfolg verspräche allerdings die direkte Ausweitung des Versichertenkreises durch die Einführung der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht für Selbstständige und Beamte, sind die Experten überzeugt. Durch ihre Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung könnte die Senkung des Rentenniveaus und der gleichzeitig steigende Beitragssatz gestoppt werden. Unter diesen Bedingungen wäre schon 2020 ein Rentenniveau von 48,5 Prozent bei einem Beitragssatz von 18,9 Prozent möglich. Und auch in der Langfristperspektive würde der Effekt erheblich sein. Das heißt, 2060 würde ein Beitragssatz von 24,7 Prozent für ein 50,8-prozentiges Rentenniveau ausreichen.

DGB

Warum Menschen früh zu Rentnern werden

in Prozent


( mit der Maus über die Grafik fahren)


Berechenbare aber deutlich geringere Erfolge versprechen eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen und eine verbesserte berufliche Qualifikationsstruktur der Beschäftigten sowie längere Lebensarbeitszeiten. Könnte die durchschnittliche Frauenerwerbsquote in der Gruppe der 30- bis 55-Jährigen auf das Niveau der Männer (92 Prozent) gesteigert werden, würde sich der Beitragssatz 2060 im Vergleich zum Referenzszenario um 0,5 Prozentpunkte auf 26,7 Prozent reduzieren lassen und das Rentenniveau würde mit 41,8 Prozent um 0,6 Prozentpunkte darüber liegen, heißt es in der Studie. Würde dagegen das gesetzliche Renteneintrittsalter auf 69 Jahre erhöht und so das effektive Rentenalter auf 67 Jahre angehoben, könnte 2060 immerhin ein Rentenniveau von 42,3 Prozent bei einem Beitragssatz von 26,2 Prozent gewährleistet werden.

Infografik

Beitragssätze der allgemeinen Rentenversicherung

in Prozent


Den vergleichsweise schwächsten Effekt auf die Rentenfinanzen würde aus Expertensicht die Verbesserung der Qualifikationen in Deutschland liefern. Ließe sich etwa der Trend zur Höherqualifizierung so weiter entwickeln, dass bis 2030 der Anteil von Personen mit Hochschulabschluss von heute 18 Prozent auf 35 Prozent wächst und dass gleichzeitig der Anteil von Menschen ohne beruflichen Bildungsabschluss von 19 auf neun Prozent sinkt, so ließe sich der Beitragssatz im Jahr 2060 um lediglich 0,2 Prozentpunkte auf 27 Prozent reduzieren.

Deutschland

Höhe der durchschnittlichen Haushaltsnettoeinkommen von über 65-Jährigen

in Euro pro Monat


Größere Effekte als einzelne Maßnahmen würden von einem Maßnahmenbündel ausgehen. Gelänge es, gleichzeitig Renteneintrittsalter und Frauenerwerbsbeteiligung zu erhöhen sowie die Bildungsstruktur zu verbessern, wäre im Jahr 2060 immerhin ein Rentenniveau von 42,5 Prozent bei einem Beitragssatz von 25,5 Prozent zu erwarten.

„Wenn die gesetzliche Rentenversicherung trotz der älter werdenden und schrumpfenden Bevölkerung finanzierbar und leistungsfähig bleiben soll, wird das sicherlich nicht ohne steigende Beiträge gehen. Wir haben es aber in der Hand, woher die Beiträge kommen“, resümiert Eric Thode, Projektleiter der Bertelsmann Stiftung, die Ergebnisse der Studie. „Um die Lasten gleichmäßig und fair zu verteilen, brauchen wir eine Mischung aus steigender Arbeitsproduktivität, höherer Erwerbsbeteiligung und neuen Beitragszahlern.“ Nur so ließen sich langfristig eine Überforderung der Versichertengemeinschaft vermeiden und das Rentenniveau stabilisieren, so Thode weiter.

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„Aber nur wenn schon heute gleich eine Reihe von substanziellen Maßnahmen ergriffen werden, lassen sich die notwendigen Veränderungen behutsam und schrittweise umsetzen.“ Das Thema der langfristigen Sicherung der Rentenfinanzen sollte damit ohne Frage zu den Kernanliegen der Regierung nach den Wahlen gehören.

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