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Ökostrom-FinanzierungBärenmarke jetzt EEG-befreit

Fast 2100 Firmen müssen keine Ökostrom-Zulage zahlen. In diesem Jahr sind Hunderte Firmen dazugekommen – kleine und große Betriebe. Fast jede fünfte in Deutschland verbrauchte Kilowattstunde ist mittlerweile EEG-befreit.Tobias Döring, Dana Heide und Martin Dowideit 12.02.2014 - 15:27 Uhr aktualisiert Artikel anhören

Bärenmarke-Maskottchen vor Hochspannungsleitung (Montage): Fast 400 weitere Betriebe sind jetzt von der EEG-Umlage befreit.

Foto: Imago

Düsseldorf. Die Hochwald Foods GmbH ist bei weitem nicht die erste Molkerei, die eine Befreiung von der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beantragt hat. Doch der Bärenmarke-Hersteller kommt 2014 zum ersten Mal in den Genuss, die 6,24 Cent pro Kilowattstunde verbrauchten Strom nicht zahlen zu müssen. So profitiert etwa das Werk Polling in Bayern davon – der Herkunftsort der bekannten Milch.

Hochwald Foods ist eine von 2098 Firmen, die in diesem Jahr die „Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen“ nutzen. Das sind 378 mehr als im Vorjahr. Über die Umlage wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland finanziert – doch wer besonders viel verbraucht, muss nicht zahlen. Insgesamt werden Unternehmen dieses Jahr um 5,1 Milliarden Euro entlastet – 1,1 Milliarden Euro mehr als noch 2013. Befreit sind mittlerweile 101 Terawattstunden Strom pro Jahr und damit fast ein Fünftel des deutschen Stromverbrauchs.

Ausgewählte Firmen, die von der EEG-Umlage befreit sind
Insgesamt 2098 Unternehmen sind im Jahr 2014 von der EEG-Umlage ausgenommen. Das entspricht einer begünstigen Strommenge von voraussichtlich 107 Terawattstunden – das sind etwa 18 Prozent des jährlichen Stromverbrauchs in Deutschland. Alleine 2014 bleiben den Firmen damit rund 5,1 Milliarden Euro an Kosten erspart.Befreit werden können Unternehmen, die mindestens eine Gigawattstunde Strom im Jahr verbrauchen und deren Stromkostenanteil mehr als 14 Prozent beträgt.
Extrem viel Strom wird in der Metallherstellung benötigt. Der Kupferproduzent Aurubis beziffert die Entlastung durch die Befreiung in den Jahren 2010 bis 2012 auf 102 Millionen Euro.
Zu den energieintensiven Unternehmen in Deutschland zählen viele Chemiebetriebe. Der Ludwigshafener Chemiekonzern BASF hat berechnet, dass ein Ende der EEG-Umlagebefreiung allein im Stammwerk jährliche Mehrkosten von mehr als 300 Millionen Euro bedeuten würde. Für 2014 stehen allerdings nur noch Betriebe in Leuna und Rudolstadt auf der Liste.
Ein Kompromiss mit der EU könnte sich darin andeuten, dass die Befreiung für Unternehmen ausgesetzt wird, die nicht im internationalen Wettbewerb stehen. Dazu zählen etwa Straßenbahngesellschaften – insgesamt 72 Schienenbahnunternehmen sind in Deutschland befreit. Die volle EEG-Umlage würde die Bogestra jährlich 1,28 Millionen Euro kosten.
Nicht nur Industrieunternehmen sind befreit, auch Lebensmittelbetriebe. So gehört auch die Schwarzwaldmilch Offenburg zu den von der EEG befreiten Unternehmen.
Ein Werk des Süßwarenherstellers („Merci“, „Toffifee“ etc.) in Berlin ist von der EEG-Umlage ausgenommen.
Die Betriebe des Schweineschlachters Vion sind zum großen Teil von der EEG-Umlage befreit. Die Stromkosten müssen mindestens 14 Prozent der Bruttowertschöpfung des Unternehmens ausmachen, um in Frage zu kommen. Gegen Vion wurde etwa in der ZDF-Sendung Frontal der Vorwurf erhoben, durch den Einsatz von Werkverträgen statt Festangestellten unter diese Schwelle zu kommen.

Am Mittwoch veröffentlichte das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die Namen aller befreiten Unternehmen. Neu hinzugekommen sind Betriebe aus vielen Branchen – etwa ein Pilzzuchtbetrieb im brandenburgischen Tietzow. 35 Kilometer von der Berliner Innenstadt entfernt, ernten etwa 200 Mitarbeiter jede Woche 130 Tonnen Pilze. Seit diesem Jahr spart die Firma Dohme Pilze dabei kräftig Geld. Zu den Profiteuren zählen aber auch andere Lebensmittelbetriebe wie Hochwald oder zwei Gemüsewerke des Tiefkühlkost-Produzenten Frosta.

„Wir haben dadurch eine Ersparnis von jährlich eine Million Euro“, sagt Frosta-Produktionsvorstand Jürgen Marggraf zu Handelsblatt Online. Man stehe im Wettbewerb etwa mit belgischen und niederländischen Tiefkühlproduzenten, was ein Grund für den Antrag zur Befreiung gewesen sei. Außerdem sei die EEG-Umlage in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen, sodass man sich für die Befreiung gerüstet habe. Dazu zählt eine Zertifizierung der Standorte nach der Norm ISO 50001, um systematisches Energiemanagement zu belegen.

Neuerdings befreit sind auch zahlreiche Druckereien, Metallverarbeiter und Chemieunternehmen. Besonders auffällig: Bei Bahnbetreibern ist ein deutlicher Anstieg von 53 auf 72 Firmen zu verzeichnen. Das ist pikant, denn gerade an Straßenbahnunternehmen hat sich in den vergangenen Jahren ein Streit entzündet.

Das Energie-Konzept von Wirtschaftsminister Gabriel
Der Neubau von Wind-, Solar- oder Biomasseanlagen wird gesetzlich gesteuert. So sollen jährlich Windräder an Land mit maximal 2500 Megawatt Leistung gebaut werden. Gleiches gilt für Solaranlagen. Dies wäre für beide Erzeugungsarten weniger als 2013 installiert wurde. Zudem wird damit das bisherige Solar-Regierungsziel von 2500 bis 3500 Megawatt kassiert. Neue Biogasanlagen sollen nur noch mit maximal 100 Megawatt ans Netz gehen. Zum Vergleich: Ein mittleres Kohlekraftwerk hat etwa 500 Megawatt Leistung.
Die Fördersätze für Neuanlangen sollen – bis auf Solar – überall nochmals gekürzt werden. Bei Windenergie an guten Standorten, vor allem der Küste, soll der garantierte Abnahmepreis 10 bis 20 Prozent schrumpfen. Sollte der Ausbaukorridor überschritten werden, greifen zusätzliche Kürzungen. Die Vergütung für Strom aus Windanlagen auf hoher See sinkt 2018 und 2019 um jeweils ein Cent pro Kilowattstunde, was prozentual einem Minus ähnlich wie an Land entsprechen dürfte. Für Biogas-Anlagen werden Boni bei der Strom-Vergütung gestrichen und die Grundvergütung sinkt in den kommenden Jahren schneller. Derzeit wird Ökostrom im Schnitt für 17 Cent pro Kilowattstunde den Produzenten abgekauft. Bei den ab 2015 gebauten Anlagen sollen es nur noch gut 12 Cent sein.
Das bisherigen System der auf 20 Jahre garantierten Abnahme- und Preisgarantie soll zügig fallen. Bereits Anlagen ab 500 Kilowatt Leistung müssen ihren Strom dann selber vermarkten, erhalten über eine Prämie zunächst aber einen Ausgleich bis zur festgelegten Garantie. Bis 2017 sinkt die Pflicht zur Direktvermarktung bis auf 100 Kilowatt, also praktisch für alle bis auf kleinere Solaranlagen auf Hausdächern.Vor allem soll ab 2017 die Prämie als Aufschlag auf den Marktpreis per Ausschreibung für Investoren vorab festgelegt werden. Wer die geringste Prämie verlangt, bekommt den Zuschlag. Der Investor trägt dann zudem das Risiko sinkender Börsenstrompreise.
Strom aus eigenen Kraftwerken, auf den derzeit keine Umlage zur Ökostrom-Förderung fällig wird, soll künftig mit einem Mindestsatz belegt werden. Die Frage der Rabatte auf die Umlage für große Teile der Industrie, gegen die auch die EU-Kommission vorgeht, bleibt im Eckpunktepapier offen. Hier wird zunächst eine Verständigung mit der EU erwartet.
Die Eckpunkte sollen mit zusätzlichen Details als Gesetzentwurf am 9. April im Kabinett beschlossen werden. Bis 27. Juni soll der Bundestag zustimmen, der Bundesrat soll das Gesetz am 11. Juli passieren lassen. In Kraft treten könnte es so ab August.Um einen massiven Ausbau zu den alten Konditionen in den kommenden Monaten zu verhindern, ist der kommende Mittwoch als Stichtag zumindest für die Windenergie vorgesehen. Nur Windräder, die bis dahin schon genehmigt sind und noch 2014 in Betrieb gehen, bekommen die alten Konditionen.

Eigentlich sollen Unternehmen vor dem internationalen Wettbewerb geschützt werden – das ist fraglich bei Straßenbahnunternehmen, die nur lokal aktiv sind. Doch eine Einschränkung der Privilegien birgt Konfliktpotenzial: Als während der Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD im November eine Streichliste aus dem Umweltministerium bekannt wurde, drohten Verkehrsgesellschaften mit höheren Ticketpreisen im Nahverkehr.

Rabatte erhalten laut EEG-Gesetz nur Unternehmen, bei denen „die bezogene Strommenge unmittelbar für den Fahrbetrieb im Schienenbahnverkehr verbraucht wird und mindestens 10 Gigawattstunden beträgt“. Sprich: Nur Strom, den die Bahnen aus der Oberleitung abnehmen, zählt. Das auf einmal 19 Unternehmen mehr diesen Schwellenwert erreichen oder vorher keinen Antrag auf Befreiung gestellt haben, ist also zumindest ungewöhnlich. Denn die Grenze liegt hoch: Das Straßenbahnunternehmen einer Stadt wie Cottbus mit rund 100.000 Einwohnern zum Beispiel verbraucht keine fünf Gigawattstunden Strom.

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) erklärt dies mit einer Änderung zum 1. Januar 2014. Seitdem fließe auch Bahnstrom in das EEG-Umlageverfahren ein, der von der DB Energie selber produziert wird. Alle Eisenbahnen müssen seitdem die EEG-Umlage zahlen und nur einige wenige Unternehmen mehr profitieren von der Befreiung – eben jene, die mehr als 10 Gigawattstunden Strom im Fahrbetrieb verbrauchen.

Die Lokomotion GmbH ist neu auf der Befreiungsliste. Der Spezialist für Gütertransporte über die Alpen verbrauchte bisher wenig Fahrstrom in Deutschland. Da jedoch eine Strecke bis Köln hinzukam, wurde für 2014 der Befreiungsantrag möglich. Die EEG-Umlage benachteilige Schienenunternehmen gegenüber Lkw-Spediteuren, sagt Geschäftsführer Armin Riedl. Die volle Ökostromumlage hätte die Lokomotion, an der auch die Deutsche Bahn beteiligt ist, mit mehr als einer Million Euro belastet – bei einem Jahresumsatz von gut 50 Millionen Euro ein ganz schön dicker Kostenbrocken.

Jan Zeese, der Sprecher von Rhein-Cargo, gibt zu bedenken, dass nicht ein einzelnes Unternehmen, sondern wenn, dann die ganze Branche auf die Befreiung verzichten müsste. Man stehe im direkten Wettbewerb mit Töchtern der großen europäischen Staatsbahnen. „Da zählt in unser Branche der letzte Cent“, so Zeese, dessen Unternehmen den Schienenverkehr der Häfen Köln und Neuss-Düsseldorf betreibt.

5,1 Milliarden Euro Entlastung – die Zahl zeigt, wie drängend das Problem der Industrierabatte bei der Ökostromsubvention geworden ist. Denn es zahlen zwar immer weniger Unternehmen in den Topf für die Ökostromsubvention ein, die garantierte Vergütung der Solar- und Windkraftanlagen muss dennoch erfolgen – sie wird nur von weniger Schultern getragen. Am Ende führen die wachsenden Vergünstigungen dazu, dass die Höhe der Ökostromabgabe steigt. Auch der private Verbraucher merkt das dann auf seiner Stromrechnung.

Nicht nur diejenigen, die nicht von den Industrierabatten profitieren, ärgert das. Auch die EU-Kommission ist die sogenannte Besondere Ausgleichsregelung ein Dorn im Auge. Sie droht damit, die Privilegien der stromintensiven Industrien in Deutschland zu verbieten. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat angekündigt, das Thema Industrieprivilegien bei seiner EEG-Reform anzugehen – grundsätzlich aber an der Befreiung festhalten zu wollen.

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„Ich kann niemand die Hoffnung machen, dass wir durch die Reduktion der Befreiungstatbestände drei, vier, fünf Milliarden Euro rausholen“, so Gabriel. „Wenn wir es schaffen, eine Milliarde da rauszukriegen, dann wären wir schon außerordentlich gut.“

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