Ökostrom-Finanzierung: Bärenmarke jetzt EEG-befreit
Bärenmarke-Maskottchen vor Hochspannungsleitung (Montage): Fast 400 weitere Betriebe sind jetzt von der EEG-Umlage befreit.
Foto: ImagoDüsseldorf. Die Hochwald Foods GmbH ist bei weitem nicht die erste Molkerei, die eine Befreiung von der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beantragt hat. Doch der Bärenmarke-Hersteller kommt 2014 zum ersten Mal in den Genuss, die 6,24 Cent pro Kilowattstunde verbrauchten Strom nicht zahlen zu müssen. So profitiert etwa das Werk Polling in Bayern davon – der Herkunftsort der bekannten Milch.
Hochwald Foods ist eine von 2098 Firmen, die in diesem Jahr die „Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen“ nutzen. Das sind 378 mehr als im Vorjahr. Über die Umlage wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland finanziert – doch wer besonders viel verbraucht, muss nicht zahlen. Insgesamt werden Unternehmen dieses Jahr um 5,1 Milliarden Euro entlastet – 1,1 Milliarden Euro mehr als noch 2013. Befreit sind mittlerweile 101 Terawattstunden Strom pro Jahr und damit fast ein Fünftel des deutschen Stromverbrauchs.
Am Mittwoch veröffentlichte das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die Namen aller befreiten Unternehmen. Neu hinzugekommen sind Betriebe aus vielen Branchen – etwa ein Pilzzuchtbetrieb im brandenburgischen Tietzow. 35 Kilometer von der Berliner Innenstadt entfernt, ernten etwa 200 Mitarbeiter jede Woche 130 Tonnen Pilze. Seit diesem Jahr spart die Firma Dohme Pilze dabei kräftig Geld. Zu den Profiteuren zählen aber auch andere Lebensmittelbetriebe wie Hochwald oder zwei Gemüsewerke des Tiefkühlkost-Produzenten Frosta.
„Wir haben dadurch eine Ersparnis von jährlich eine Million Euro“, sagt Frosta-Produktionsvorstand Jürgen Marggraf zu Handelsblatt Online. Man stehe im Wettbewerb etwa mit belgischen und niederländischen Tiefkühlproduzenten, was ein Grund für den Antrag zur Befreiung gewesen sei. Außerdem sei die EEG-Umlage in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen, sodass man sich für die Befreiung gerüstet habe. Dazu zählt eine Zertifizierung der Standorte nach der Norm ISO 50001, um systematisches Energiemanagement zu belegen.
Neuerdings befreit sind auch zahlreiche Druckereien, Metallverarbeiter und Chemieunternehmen. Besonders auffällig: Bei Bahnbetreibern ist ein deutlicher Anstieg von 53 auf 72 Firmen zu verzeichnen. Das ist pikant, denn gerade an Straßenbahnunternehmen hat sich in den vergangenen Jahren ein Streit entzündet.
Eigentlich sollen Unternehmen vor dem internationalen Wettbewerb geschützt werden – das ist fraglich bei Straßenbahnunternehmen, die nur lokal aktiv sind. Doch eine Einschränkung der Privilegien birgt Konfliktpotenzial: Als während der Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD im November eine Streichliste aus dem Umweltministerium bekannt wurde, drohten Verkehrsgesellschaften mit höheren Ticketpreisen im Nahverkehr.
Rabatte erhalten laut EEG-Gesetz nur Unternehmen, bei denen „die bezogene Strommenge unmittelbar für den Fahrbetrieb im Schienenbahnverkehr verbraucht wird und mindestens 10 Gigawattstunden beträgt“. Sprich: Nur Strom, den die Bahnen aus der Oberleitung abnehmen, zählt. Das auf einmal 19 Unternehmen mehr diesen Schwellenwert erreichen oder vorher keinen Antrag auf Befreiung gestellt haben, ist also zumindest ungewöhnlich. Denn die Grenze liegt hoch: Das Straßenbahnunternehmen einer Stadt wie Cottbus mit rund 100.000 Einwohnern zum Beispiel verbraucht keine fünf Gigawattstunden Strom.
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) erklärt dies mit einer Änderung zum 1. Januar 2014. Seitdem fließe auch Bahnstrom in das EEG-Umlageverfahren ein, der von der DB Energie selber produziert wird. Alle Eisenbahnen müssen seitdem die EEG-Umlage zahlen und nur einige wenige Unternehmen mehr profitieren von der Befreiung – eben jene, die mehr als 10 Gigawattstunden Strom im Fahrbetrieb verbrauchen.
Die Lokomotion GmbH ist neu auf der Befreiungsliste. Der Spezialist für Gütertransporte über die Alpen verbrauchte bisher wenig Fahrstrom in Deutschland. Da jedoch eine Strecke bis Köln hinzukam, wurde für 2014 der Befreiungsantrag möglich. Die EEG-Umlage benachteilige Schienenunternehmen gegenüber Lkw-Spediteuren, sagt Geschäftsführer Armin Riedl. Die volle Ökostromumlage hätte die Lokomotion, an der auch die Deutsche Bahn beteiligt ist, mit mehr als einer Million Euro belastet – bei einem Jahresumsatz von gut 50 Millionen Euro ein ganz schön dicker Kostenbrocken.
Jan Zeese, der Sprecher von Rhein-Cargo, gibt zu bedenken, dass nicht ein einzelnes Unternehmen, sondern wenn, dann die ganze Branche auf die Befreiung verzichten müsste. Man stehe im direkten Wettbewerb mit Töchtern der großen europäischen Staatsbahnen. „Da zählt in unser Branche der letzte Cent“, so Zeese, dessen Unternehmen den Schienenverkehr der Häfen Köln und Neuss-Düsseldorf betreibt.
5,1 Milliarden Euro Entlastung – die Zahl zeigt, wie drängend das Problem der Industrierabatte bei der Ökostromsubvention geworden ist. Denn es zahlen zwar immer weniger Unternehmen in den Topf für die Ökostromsubvention ein, die garantierte Vergütung der Solar- und Windkraftanlagen muss dennoch erfolgen – sie wird nur von weniger Schultern getragen. Am Ende führen die wachsenden Vergünstigungen dazu, dass die Höhe der Ökostromabgabe steigt. Auch der private Verbraucher merkt das dann auf seiner Stromrechnung.
Nicht nur diejenigen, die nicht von den Industrierabatten profitieren, ärgert das. Auch die EU-Kommission ist die sogenannte Besondere Ausgleichsregelung ein Dorn im Auge. Sie droht damit, die Privilegien der stromintensiven Industrien in Deutschland zu verbieten. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat angekündigt, das Thema Industrieprivilegien bei seiner EEG-Reform anzugehen – grundsätzlich aber an der Befreiung festhalten zu wollen.
„Ich kann niemand die Hoffnung machen, dass wir durch die Reduktion der Befreiungstatbestände drei, vier, fünf Milliarden Euro rausholen“, so Gabriel. „Wenn wir es schaffen, eine Milliarde da rauszukriegen, dann wären wir schon außerordentlich gut.“