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Apostille – der kleine Stempel, der große Hürden überwinden hilft

Apostille

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Apostille © Schmidt & Schmidt
Eine Apostille entscheidet darüber, ob eine Geburtsurkunde in Tokio, ein Gerichtsurteil in New York oder ein Hochschulzeugnis in Madrid überhaupt anerkannt wird. Unscheinbar, doch rechtlich entscheidend – wer mit offiziellen Dokumenten international unterwegs ist, kommt an diesem kleinen Beglaubigungsvermerk nicht vorbei. Doch wie funktioniert das genau?

Anerkennung internationaler Urkunden: wann eine Apostille genügt – und wann nicht

Eine im Ausland ausgestellte Urkunde entfaltet in Deutschland nur dann rechtliche Wirkung, wenn ihre Echtheit amtlich bestätigt wurde. Das betrifft Geburtsurkunden ebenso wie Heiratsregister, Hochschulzeugnisse, Gerichtsurteile oder Handelsregisterauszüge. Zwei Verfahren stehen dafür zur Verfügung: die Apostille und die konsularische Legalisation.

Die Apostille ist ein vereinfachter Echtheitsnachweis auf Grundlage des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961. Dieses multilaterale Abkommen verpflichtet inzwischen über 140 Staaten, öffentliche Urkunden gegenseitig anzuerkennen, wenn diese mit einer Apostille versehen sind. Die Apostille selbst wird von einer zuständigen innerstaatlichen Behörde ausgestellt und dadurch die Echtheit einer Unterschrift, eines Siegels oder Stempels auf einer Urkunde bescheinigt. Eine zusätzliche Bestätigung durch eine Botschaft oder ein Konsulat ist nicht mehr nötig. Beispiele für Staaten, in denen die Apostille greift, sind Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Australien und die USA.

Fehlt ein solches Abkommen, ist die konsularische Legalisation erforderlich. Dieses Verfahren ist aufwendiger: Zunächst beglaubigen nationale Stellen die Urkunde. Danach muss das zuständige Konsulat oder die Botschaft des Ziellandes das Dokument bestätigen. Dieses Verfahren betrifft etwa Urkunden aus den Vereinigten Arabischen Emiraten, Nigeria, Iran oder Ägypten – Ländern, die dem Haager Abkommen nicht beigetreten sind. In diesen Fällen ist die konsularische Legalisation der einzige Weg, um die Anerkennung einer Urkunde in Deutschland oder in anderen Staaten sicherzustellen.

"Grenzen überwinden. Chancen eröffnen"

Unter diesem Firmenslogan bietet die Schmidt & Schmidt OHG mit Sitz in Passau seit 2011 umfassende Dienstleistungen im Bereich der Urkundenanerkennung an. Als spezialisierter Dienstleister organisiert das Unternehmen die rechtssichere Beglaubigung von Dokumenten zur Verwendung im Ausland – einschließlich der Apostille, der konsularischen Legalisation und notarieller Beglaubigungen.

Schmidt & Schmidt übernimmt alle notwendigen Schritte im Legalisationprozess. Dazu gehören die Anfertigung notariell beglaubigter Kopien, die Einholung von Apostillen bei den zuständigen Behörden, die Übersetzung durch vereidigte Fachübersetzer, die Vorbereitung von Vollmachten für konsularische Vorgänge sowie die Beglaubigung bei diplomatischen Vertretungen. Auch komplexe Verfahren wie die konsularische Legalisation in Drittstaaten werden routiniert übernommen. Sobald ein Dokument vollständig beglaubigt ist, sorgt Schmidt & Schmidt für die Zustellung per Kurier – weltweit und zuverlässig.

Der Service richtet sich an Privatpersonen, international tätige Unternehmen, Kanzleien, Bildungseinrichtungen und staatliche Stellen. Ob es um die Anerkennung eines Universitätsabschlusses im Ausland, die Eintragung eines Unternehmens in einem internationalen Handelsregister oder die Vorlage einer Urkunde bei einer ausländischen Behörde geht – Schmidt & Schmidt bietet dafür die rechtskonforme Leistung.

Rechtssicherheit, Tempo, Transparenz: Vorteile für Mandanten

Mandanten von Schmidt & Schmidt profitieren von vielfältigen Vorteilen, an erster Stelle von rechtlicher Garantie: Alle bearbeiteten Urkunden erfüllen die formalen Anforderungen des jeweiligen Ziellandes einwandfrei. Sollte es dennoch zu einer Zurückweisung kommen, übernimmt Schmidt & Schmidt entweder die Nachbesserung oder erstattet die gezahlten Kosten.

Ein weiterer Vorzug ist der schnelle Versand: Beglaubigte Dokumente werden per Kurierdienst verschickt, sodass sie oft innerhalb weniger Tage beim Empfänger eintreffen. Geschwindigkeit ist besonders bei Fristsachen von hoher Bedeutung.

Transparenz gehört zum Selbstverständnis von Schmidt & Schmidt. Die Gesellschaft verlangt keine Registrierung, keine laufenden Gebühren und keine Abonnements. Alle staatlichen Gebühren, Notarkosten und Versandkosten sind im Gesamtpreis enthalten. Die Zahlung ist unkompliziert: Neben der klassischen Banküberweisung steht PayPal als sichere Zahlungsmethode zur Verfügung.

Sensible Informationen behandelt das Unternehmen mit größter Diskretion. Dokumente und personenbezogene Daten werden vertraulich bearbeitet und nicht an Dritte weitergegeben. Darüber hinaus erhalten alle Mandanten eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer – als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug von Unternehmen und Kanzleien.

Seit der Gründung im Jahr 2011 hat sich Schmidt & Schmidt als zuverlässiger Partner für die internationale Dokumentenbeschaffung etabliert. Das Unternehmen arbeitet weltweit mit Behörden und Konsulaten zusammen und verfügt über ein belastbares Netzwerk für alle Verfahren der Legalisation. Zu den Kunden zählen unter anderem Industrieunternehmen wie Lufthansa, Siemens, Daimler sowie zahlreiche Kanzleien, aber auch Institutionen wie das Bundesverwaltungsamt.

Neben der Apostillierung und konsularischen Legalisation bietet Schmidt & Schmidt weitere Dienstleistungen an. Dazu gehören die weltweite Beschaffung von Personenstandsurkunden, Auszüge aus Handels-, Vereins- oder Grundbuchregistern, die Bereitstellung von Bonitätsinformationen sowie die Recherche zu internationalen Unternehmen.

Dank der Kombination aus Expertise, Schnelligkeit und globaler Reichweite begleitet Schmidt & Schmidt Mandanten sicher durch den internationalen Urkundendschungel – von der ersten Anfrage bis zur finalen Unterschrift.
Wer eine Apostille oder konsularische Legalisation benötigt, findet hier also den qualifizierten, verlässlichen Partner.
Impressum
Schmidt & Schmidt OHG
Herr Alexej Schmidt Bahnhofstrasse 22a 94032 Passau Deutschland USt-IdNr.: DE280865248 Steuernummer: 153/175/54904 HRA 12983
T: 00498512260831
@: alexej.schmidtschmidt-export.de
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