EAC-Zertifikat für die EAWU: Deklaration und Hürden im Überblick
EAC-Zertifikat
- 25.06.2025

Standards nicht übertragbar: Worauf Exporteure vorbereitet sein sollten
In der Theorie klingt der Export von EU-Produkten ins Ausland denkbar einfach. Immerhin gelten im europäischen Wirtschaftsraum sehr hohe Standards: Ob Produktsicherheit, Umweltschutz oder Gefahrenvermeidung – für all das gibt es Normen und gesetzliche Regularien. Besonders bekannt ist hierbei das CE-Zeichen, das auf zahlreichen Produkten vom Laptop bis hin zum Buntstift zu finden ist. Mit dem EU-weiten Gütesiegel können Hersteller solche Standards bescheinigen, ohne näher auf einzelne Details eingehen zu müssen. Doch was in der EU als Standard gilt, wird in der benachbarten Eurasischen Wirtschaftsunion nicht automatisch anerkannt.Für Exporteure wird das schnell zur Herausforderung, anfangs auch gerne zum Stolperstein und schnell einmal zur unüberwindbaren Hürde – nicht nur, weil neue Nachweise verlangt werden, sondern weil der gesamte Bewertungsprozess neu gedacht werden muss. Wer Produkte in Kasachstan, Russland oder Belarus ohne gültige EAC-Kennzeichnung anbietet, muss mit hohen Strafen und Verkaufsstopps rechnen.
EAC-Zertifikate sind in einer globalisierten Welt unerlässlich
Der entscheidende Punkt: CE reicht nicht. Die EAWU – zu der neben Kasachstan auch Länder wie Russland, Belarus oder Kirgisistan gehören – verlangt eigene Nachweise. Welche genau, hängt stark vom Produkt ab. Besonders häufig werden Exporteure zum Beispiel mit den folgenden regulatorischen Hürden konfrontiert:- EAC-Zertifikat: Das Zertifikat der Eurasian Conformity ist mehr oder weniger mit dem EC-Kennzeichen der EU vergleichbar. Ein wichtiger Vorteil für Händler in Europa ist dabei, dass das EU-Label strengere Vorgaben erteilt. Somit ist die Erteilung der Eurasian Conformity oft nur Formsache. Es gibt aber auch Eigenheiten, die beim EAC-Zertifikat strenger oder zusätzlich kontrolliert werden.
- EAC-Deklaration: Diese Konformitätserklärung kann entweder vom Hersteller selbst oder über einen bevollmächtigten Vertreter in der Eurasischen Wirtschaftsunion ausgestellt werden. Sie bestätigt, dass die exportierten Produkte den technischen Vorschriften der EAWU (TR ZU) entsprechen. Durch die Selbsterklärung des Herstellers erhalten Verbraucher und Marktaufsichtsbehörden eine standardisierte Übersicht über die Einhaltung der geltenden Anforderungen.
- EAC-EX-Zertifikat: Das EAC EX Zertifikat ist mit ATEX in der EU vergleichbar und ausschließlich bei explosionsgefährdeten Produkten notwendig. Zwar ähneln sich beide Standards, ein ATEX-Zertifikat wird in Kasachstan, Russland oder Belarus aber nicht akzeptiert.
Schmidt & Schmidt unterstützt beim Export in die EAWU
Das etablierte Unternehmen unterstützt bei der Messmittelzulassung, der hygienischen Registrierung und auch dem Brandschutznachweis. So haben Exporteure einen Ansprechpartner für alle Anliegen, mögen die Produktgruppen auch noch so komplex sein. Zudem übernimmt Schmidt & Schmidt wichtige Aufgaben, wie das Beschaffen technischer Unterlagen und die Übersetzung von Produktdatenblättern oder Anträgen ins Russische. Denn die Experten wissen, wo oft Fehler passieren, wie bei einer unzureichenden Klassifizierung von Produktmustern, fehlenden russischen Bedienungsanleitungen oder beim Verfahren zur Deklaration. Dank des hauseigenen Know-hows lassen Schmidt & Schmidt potenzielle Stolpersteine gar nicht erst entstehen und professionell abgewickelte Zulassungen sichern den rechtssicheren sowie erfolgreichen Markteintritt in Kasachstan, Russland, Belarus – und darüber hinaus.