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CSRD-Beratung: Hier finden KMU Unterstützung

CSRD Beratung

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Praxisnahe Lösungen für effiziente CSRD-Umsetzung // Foto: Nextwork GmbH
'Was genau müssen wir jetzt tun, und welche Fristen gelten für uns?' Das fragen sich viele Unternehmen im Hinblick auf die neuen gesetzlichen Regelungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die zum 1. Januar 2025 gelten. Auch Unternehmen, die gern nachhaltiger wirtschaften möchten, fühlen sich angesichts der Vorgaben der EU zur Nachhaltigkeitsberichterstattung häufig überfordert. Dies gilt vor allem für KMU, denen es oft an spezialisiertem Personal fehlt. Eine CSRD-Beratung bietet Orientierung, entlastet die Mitarbeitenden und hilft dabei, ein stabiles Nachhaltigkeitsmanagement aufzubauen.
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Neue Anforderungen für die Berichterstattung

CSRD-Beratung
Passgenaue Lösungen für KMU zur CSRD-Umsetzung Nextwork GmbH
Die Abkürzung CSRD steht für "Corporate Sustainability Reporting Directive". Der Beschluss, Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verpflichten, wurde 2019 von der Europäischen Union gefasst. Informationen über die Nachhaltigkeit sollen den gleichen Stellenwert wie die finanzielle Berichterstattung erhalten und extern geprüft werden. Die CSRD löst ältere Richtlinien wie die CSR-Berichtspflicht und die NFRD ab, die in den Jahren davor galten.

Eine entscheidende Neuerung ist die doppelte Wesentlichkeitsanalyse. Hierunter versteht man einerseits die Auswirkungen der Aktivitäten eines Unternehmens auf Gesellschaft und Umwelt (Inside-Out) und andererseits die Chancen und Risiken eines Nachhaltigkeitsaspekts für die wirtschaftliche Lage des Unternehmens (Outside-In). Berichtet werden soll über die Themen Environment, Social und Governance (ESG).

Auch KMU betroffen

Seit 2024 sind alle Unternehmen zur Ausfertigung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet, für die zuvor die CSR-Berichtspflicht oder die NRFD galt. In den kommenden Jahren werden immer mehr Betriebe betroffen sein. Ab 2025 sind dies die großen Kapitalgesellschaften oder ihnen gleichgestellte Gesellschaften, die von den folgenden drei Kriterien mindestens zwei erfüllen:

• mindestens 250 Mitarbeitende
• Bilanzsumme von mindestens 25 Millionen Euro
• Nettoumsatzerlös von mindestens 50 Millionen Euro

Ab 2026 unterliegen mit Ausnahme von kapitalmarktorientierten Kleinstunternehmen alle kapitalmarktorientierten KMU der CSRD. Ein Aufschub ist höchstens bis 2028 möglich. Dies bedeutet, dass für KMU ein dringender Handlungsbedarf besteht.

Der Weg zur Strategie

CSRD-Beratung
Ganzheitliche Beratung zur CSRD-Umsetzung Nextwork GmbH
Zur Vorbereitung auf die kommende Berichtspflicht ist es sinnvoll, als Erstes den Status quo zu ermitteln. Hier ist das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit hilfreich: Durch Sammeln von Faktoren, die in die eine oder die andere Richtung wichtig sind, werden die Themen offensichtlich, die für beide Richtungen eine Bedeutung haben. Die Erkenntnis, wo das eigene Unternehmen derzeit steht, dient als Basis für die Priorisierung von zu ergreifenden Maßnahmen. Bei der Entwicklung einer Strategie sollten unterschiedliche Personen (intern und extern) einbezogen werden, die jeweils ihre Perspektive einbringen. Die Umsetzung dieser Strategie erfordert ein Controlling-System.

Hilfe von außen

Auch Unternehmen, denen Nachhaltigkeit wichtig ist und die in der CSRD eine Chance sehen, um mehr Transparenz zu schaffen und ihr Image zu verbessern, sind aufgrund der zahlreichen Anforderungen vielfach verunsichert. Speziell KMU haben das Problem, dass es an auf sie zugeschnittenen Informationen fehlt. Hier kann ein externer Nachhaltigkeitsbeauftragter wertvolle Unterstützung leisten. Dieser prüft alle Ebenen wie Produkte und Lieferkette anhand der ESG-Kriterien und sorgt dafür, dass das Unternehmen gleichzeitig eine positive Wirkung nach außen hat und selbst wettbewerbsfähig bleibt. Er ist Ansprechpartner für alle Fragen im Bezug auf Nachhaltigkeit, berät und schult.

Die Vorteile dieses Modells liegen auf der Hand: Eine Person, die von außen kommt, ist unvoreingenommen und bringt Erfahrung aus früheren Projekten mit. Darüber hinaus entlastet sie die Mitarbeitenden, denen mehr Zeit für das Tagesgeschäft bleibt.
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CSRD-Beratung für KMU von Nextwork

CSRD-Beratung
Von der Analyse bis zur Umsetzung: Nextwork ist der CSRD-Partner für KMU Nextwork GmbH
Die auf Informationssicherheit, Nachhaltigkeit und IT-Sicherheit spezialisierten Berater von Nextwork wissen: Compliance bedeutet Veränderung! Nextwork versteht sich als Partner auf Augenhöhe, der Unternehmen kontinuierlich voranbringen möchte, und arbeitet vor allem mit KMU.

Eine Kontextanalyse bildet für Nextwork die Grundlage, um die CSRD zu erfüllen. Zu diesem Schritt gehört unter anderem eine Analyse der Aktivitäten und der Wertschöpfungskette des Auftraggebers; gleichzeitig findet ein Vergleich mit den wichtigsten Wettbewerbern statt. Im Anschluss führt Nextwork in Workshops mit den Zuständigen im Unternehmen die Wesentlichkeitsanalyse durch. Das Ergebnis dieser Phase ist eine Wesentlichkeitsmatrix. Nach Definition der zu erreichenden Ziele wird eine Strategie erarbeitet, die die nötigen Maßnahmen festlegt. Um den Fortschritt messbar zu machen, arbeitet Nextwork mit Kennzahlen (KPIs), die an die relevanten Datenpunkte angepasst sind.

Nachhaltigkeit in die Unternehmenskultur integrieren

Für die Berichterstattung werden die relevanten Datenpunkte bearbeitet und dokumentiert. Hier erhalten KMU Unterstützung bei der Koordinierung. Auch bei der grafischen Gestaltung und textlichen Ausarbeitung des Berichts steht Nextwork beratend zur Seite. Die Zusammenarbeit ist langfristig gedacht: KPIs und Zielerreichung werden regelmäßig überprüft.

Nextwork bietet eine ganzheitliche Beratung und hilft dabei, alle notwendigen Daten zu erfassen. Die praxisnahen Lösungen passen sich an die Bedürfnisse des Auftraggebers an. Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung wissen die Berater genau, was insbesondere KMU tun müssen, um alle Anforderungen zu erfüllen. Die Zusammenarbeit mit Nextwork befähigt alle Mitarbeitenden dazu, Nachhaltigkeit im Arbeitsalltag zu leben.
CSRD effizient umsetzen – jetzt loslegen! KMU, die an einer CSRD-Beratung interessiert sind, können im Rahmen eines kostenlosen 30-minütigen Erstgesprächs ermitteln, wie eine Zusammenarbeit mit Nextwork ihnen die Nachhaltigkeitsberichterstattung erleichtert.
Impressum
Nextwork GmbH
Herr Marco Peters Brienner Straße 50a 80333 München Deutschland USt-IdNr.: DE262019499
T: 0049-89-244499220
@: servusnextwork.de
https://www.nextwork.de/
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