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Vom Eigentum an Daten profitieren

Eigentum an Daten

Die Digitalisierung lebt von Daten und damit wird es essenziell, dass wir Daten als Wirtschaftsgut erkennen. Die große ungeklärte Frage dabei ist, gibt es ein Eigentum an Daten? Das mögliche Potenzial von Daten wird überall diskutiert, dennoch kommen viele Ideen nicht ans Laufen und bleiben in der Erprobungsphase stecken. Der größte Show-Stopper aktuell ist, dass aus Sorge besser nicht geteilt wird. Der Hype darum, dass Daten das neue Rohöl/Gold sind, hat dazugeführt, dass die Meisten Sorge haben, etwas zu verpassen ("Fear of missing out"), wenn sie Daten teilen. Ein Problem, das sich nachhaltig auswirken kann, denn es macht uns alle langsam. Damit ist eine Klärung der Eigentumsrechte essenziell.

Warum ist eine Klärung der Eigentumsrechte an allgemeinen Daten wichtig?

Im privaten Rahmen war es für Nutzer anfänglich akzeptabel, einen Dienst oder einen Service scheinbar kostenlos zu nutzen. Wie alle heute wissen, ist es dann doch nicht ganz so kostenlos, da die User mit ihren Daten "bezahlen". Denn über die Jahre haben die NutzerInnen gelernt, was dies für Folgen hat und wir alle haben ein gewissen Datenbewusstsein entwickelt.

Für Unternehmen waren Daten schon immer wertvoll, da sie die Basis ihres Erfolgs darstellen. Aus diesem Grund gingen sie schon immer sorgsamer mit ihren betriebsinternen Daten um. Schon alleine um ihr geistiges Eigentum zu schützen. Doch leider ist das in einer digitalen Welt zu kurz gedacht, denn ein Industriebetrieb kann davon profitieren, wenn er zum Beispiel die Daten seiner Maschinen anderen überlässt, zum Beispiel dem Hersteller.

Der Hersteller bekommt dadurch die Möglichkeit, bessere Produktionsmaschinen zu entwickeln. Zudem wird es ihm möglich, einen datengetriebenen Service anzubieten. Ein Service, von dem wiederum das Daten teilende Industrieunternehmen profitieren kann.

Aktuell ist jedoch nicht eindeutig geklärt, wem die Daten gehören. Eine klare Regelung zum Dateneigentum ist aber unverzichtbar, denn nur dann kann ein erfolgreicher Datenaustausch stattfinden. Denn erst dadurch gibt es eine verlässliche Basis auf derer Innovation stattfinden kann. Der "EU Data Act" greift dies auf und versucht die Lücke zu schließen.

Datenaustausch sicher gestalten – die aktuellen Probleme

Eine eindeutige Regelung zum Datenaustausch gibt es nicht, auch wenn ein erster Ansatz sichtbar ist. So heißt es zum Beispiel, dass die Daten einer Maschine denjenigen gehören, dem die Maschine gehört. Doch wenn es sich um ein Leasing oder einen finanzierten Kauf handelt, wird es sehr schnell kompliziert, da der Maschinenkauf unter Eigentumsvorbehalt stattfand. Das heißt, die Maschine geht erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn der Kaufpreis vollständig bezahlt wurde.

Erschwerend kommt hinzu, dass manche Daten auch unternehmenskritisch sind und einem besonderen Schutz unterliegen, um individuell Wettbewerbsvorteile zu sichern. Wem gehören also wann welche Daten? Eine Antwort auf diese Frage ist nur dann möglich, wenn die Datenstruktur bekannt ist.

Welche Datenkategorien gibt es?

Stammdaten
Über Stammdaten werden die Eigenschaften des Produkts beschrieben. Bei den Daten dieses Typs gibt es keine Beschränkungen auf bestimmte Instanzen (eindeutig identifizierbare Assets).

Wissenswert: Die Informationen innerhalb der Stammdaten gelten für alle Produkte dieser Art. Diese Daten sollten immer dem Entwickler des Produkts, zum Beispiel dem Maschinenhersteller, gehören.

Instanzdaten
Über Instanzdaten werden die Stammdaten konkretisiert. Beispiel: Bei der Herstellung von Werkzeugen wird ein identisches Grundprodukt verwendet, wie zum Beispiel ein Fräser. Deren Abmessungen unterscheiden sich aber oft um Millimeter.

Wissenswert: Bei den Instanzdaten ist die Klärung des Eigentums schon komplizierter, da die Eigentumsrechte dem Eigentum am physischen Gut folgen. Das führt dazu, dass jemand der Besitzer und jemand der Eigentümer der Daten sein kann. Es bedarf also einer Klärung bezüglich der Rechte des Besitzers.

Prozessdaten
Bei Prozessdaten handelt es sich um Infos, die während des Produktionsprozesses generiert werden – Stichwort: zum Beispiel Telemetriedaten der Maschine.

Wissenswert: Prozessdaten gehören immer dem Besitzer des physischen Objekts. Doch was passiert, wenn eine Maschine verkauft wird? Wem gehören die Daten dann? Hat der Eigentümer dann das Recht, auf die Prozessdaten des vorherigen Besitzers der Maschine zuzugreifen?
Instanz-, Prozess- und/oder Stammdaten sicher tauschen – eine rein technische Lösung wird aufgrund der Eigenschaften von Daten nicht funktionieren, daher bedarf es eines Mittelwegs zwischen der Technik und einem neutralen Datentreuhänders. Eines Treuhänders, auf den beide Parteien vertrauen können. Hier setzt tapio an. Bei der Firma handelt es sich um einen verantwortungsbewussten Treuhänder, der eine zuverlässige Technologie liefert und das notwendige Rahmenwerk, das einen zeitnahen, fairen Austausch von Daten ermöglicht. Damit ist die Basis geschaffen, dass Firmen und Kunden neue datengetriebene Lösungen in den Markt bringen können.
Impressum
tapio GmbH
Herr Christian Neumann Karl-Berner-Straße 4 72285 Pfalzgrafenweiler Deutschland
@: infotapio.one
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