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Elektronischer Heilberufsausweis: eHBA jetzt einfach, schnell und sicher beantragen

elektronischer Heilberufsausweis eHBA

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© SHC Stolle & Heinz Consultants GmbH & Co. KG
Die Digitalisierung schreitet derzeit in vielen Bereichen schneller voran als in der Medizin – die Coronakrise beweist jedoch, wie wichtig sie für unser Gesundheitssystem ist. Die Telematikinfrastruktur (TI) soll alle Beteiligten im deutschen Gesundheitswesen sicher miteinander vernetzen und einen sektoren- und systemübergreifenden sicheren Austausch von Informationen ermöglichen. Ziel ist es, dass die Online-Kommunikation der Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Krankenkassen und weiterer Akteure nur noch über die TI stattfindet. Die Politik versucht daher, sie durch neue Gesetze aktiv voranzutreiben. Diese betreffen auch die sogenannte elektronische Patientenakte, kurz ePA und damit sollen alle medizinischen Befunde, Untersuchungen, Behandlungen sowie zahlreiche weitere relevante Informationen, beispielsweise bezüglich einer Medikamenteneinnahme, zukünftig zentral und digital in einer Akte gespeichert werden. So ist sie über Krankenhaus- und Praxisgrenzen hinweg verfügbar, wann immer die Patienten oder Behandler diese benötigen. Offiziell besteht ein Recht auf eine solche ePA für alle gesetzlich Versicherten bereits seit dem 1. Januar 2021 auf Antrag bei ihren Krankenkassen. In der Praxis sorgt die elektronische Patientenakte aber nach wie vor für Schwierigkeiten. Denn noch fehlt es vielerorts an notwendigen Grundvoraussetzungen, damit die digitale Neuerung umgesetzt werden kann. Aus diesem Grund wurden weitere Gesetze erlassen. Danach müssen Vertragsärzte und Psychotherapeuten seit 1. Juli 2021 einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) besitzen, um auf die ePA zugreifen zu können. Um Zugriff auf die TI zu haben, benötigen Gesundheitsinstitutionen wie Krankenhäuser, Kliniken und Praxen einen Institutionsausweis, die SMC-B. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss einen Honorarabzug von einem Prozent befürchten. Allerdings stehen rund um das Thema eHBA noch viele Fragen im Raum, die es zu klären gilt. Ein Überblick.

Elektronischer Heilsberufsausweis (eHBA) – das ist zu beachten

Elektronischer Heilberufsausweis eHBA G2.1
eHBA Psychotherapeuten SHC+CARE
Der elektronische Heilsberufsausweis zählt mittlerweile zur notwendigen technischen Ausstattung für die Arbeit im Gesundheitssystem und muss daher von den genannten Berufsgruppen rechtzeitig beantragt werden. Bei letztmaligen Umfragen war dies noch nicht flächendeckend geschehen, sondern die Mehrheit der betroffenen Personen in Heilberufen hatte noch keinen eHBA zur Verfügung; noch schlechter war die Abdeckung im stationären Bereich. Damit hinkt die Branche nach wie vor dem Zeitplan hinterher, den die Regierung für ihre Digitalisierung anvisiert hatte. Es ist daher wichtig, dass jeder Verantwortung übernimmt und seinen Teil dazu beiträgt, den Sprung in die digitale Ära baldmöglichst zu schaffen. Zudem bietet der Zugang zur TI zahlreiche Vorteile, die nicht ungenutzt bleiben sollten. Es stellt sich die Frage, wo für die Betroffenen die Hürden liegen, weshalb sie noch keinen eHBA beantragt haben.

Eine Vermutung wären die Kosten, denn je nach Art des Ausweises schlägt der elektronische Heilberufsausweis mit rund 100 Euro pro Jahr zu Buche. Jedoch ist er dadurch deutlich günstiger als die zu erwartenden Einbußen, wenn es zu einer Strafe mit Honorarabzug kommen sollte. Vielmehr scheuen sie häufig den Aufwand oder haben keine oder zu wenig Informationen zur Anbindung an die TI zur Verfügung. Sie wünschen sich daher Unterstützung, Aufklärung und Beratung zum Thema Telematikinfrastruktur und zur Beantragung des eHBA sowie eine möglichst hohe Praktikabilität im Berufsalltag.

Einfache Antragstellung und Abwicklung mit SHC+CARE

Elektronischer Heilberufsausweis eHBA G2.1
eHBA Arzt-und Zahnarztausweis SHC+CARE
Diesen Bedarf hat SHC+CARE erkannt. Aus diesem Grund hat der Experte für die Telematikinfrastruktur, SMC-B und eHBA G2.1 einen praktischen Service rund um die Antragstellung des eHBA ins Leben gerufen: So werden die Antragssteller durch Video-Tutorials, Merkblätter oder ganz bequem mittels einer Ausfüllhilfe bei der Bestellung unterstützt. Dadurch kann jeder Heilberufler schnell, einfach und sicher den eigenen elektronischen Heilberufsausweis beantragen, um baldmöglichst von dessen Vorteilen zu profitieren und mögliche Strafen zu verhindern. Aber die Leistungen von SHC+CARE gehen über die reine Antragstellung hinaus.

Neben der Produktion der elektronischen Ausweise bietet SHC+CARE ein umfassendes Angebot, mit dem Heilberufler auf dem Weg in die Telematikinfrastruktur begleitet werden. Zusätzlich bietet ihnen SHC+CARE volle Transparenz und Planungssicherheit durch ein exklusives CARE-Portal und die Möglichkeit der Sammelabrechnungen für medizinische Institutionen wie etwa Krankenhäuser und Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen.

Mit Informationen, Artikeln zu aktuellen Themen, erstklassigem Support und kostenlosen Webinaren begleitet SHC+CARE die Heilberufler auch noch nach Auslieferung der Karten.

In einer "TI-READY" Beratung werden gemeinsam Ziele definiert, der Status Quo anhand einer eigenen Checkliste ermittelt und anhand dieser Parameter ein individuelles Lösungskonzept konzipiert und umgesetzt.

Einfach - schnell - sicher, so lautet demnach das Versprechen von SHC+CARE und dadurch finden Menschen in Heilberufen endlich die langersehnte Lösung, um unkompliziert ihre Pflicht zum elektronischen Heilberufsausweis zu erfüllen. Zudem haben sie mit den Experten kompetente Ansprechpartner bei eventuellen Problemen an der Seite, wenn es beispielsweise zu einem Verlust der Karte kommt. Der eHBA der zweiten Generation ist zudem stapelsignaturfähig, er hat eine Laufzeit über das Jahr 2025 hinaus und er wird nach Beantragung über SHC+CARE innerhalb von nur zehn Tagen zugestellt. Voraussichtlich wird noch in der ersten Hälfte des Jahres 2022 der elektronischen Psychotherapeutenausweis (ePtA) und der eHBA für Gesundheitsfachberufe des eGBR zu Verfügung stehen.

Vorteile des Heilberufsausweises über SHC+CARE im Überblick

Elektronischer Heilberufsausweis eHBA G2.1
eHBA Arztausweis und Zahnarztausweis SHC+CARE
Wer bislang nicht die Zeit hatte, einen elektronischen Heilberufsausweis zu beantragen, aber auch, wer nach einem geeigneten Anbieter für die (erneute) Beantragung sucht, findet bei SHC+CARE also eine Lösung mit zahlreichen Vorteilen. Einerseits handelt es sich um den derzeit günstigsten Anbieter auf dem Markt. Andererseits profitieren die Antragsteller von zahlreichen weiteren Vorteilen, die in der Praxis überzeugen:

• Für Kliniken ist eine praktische Sammelrechnung aller bestellten eHBA möglich.

• Das SHC+CARE Portal bietet einzelnen Heilberuflern und Institutionen Transparenz und Planungssicherheit bei der Bestellung der eHBA

• Bei Bedarf stehen zusätzlich Schulungsmaterial sowie ein professionelles Onboarding zur Verfügung, das auf die jeweilige Institution maßgeschneidert wird.

• Die Mindestvertragslaufzeit des elektronischen Heilberufsausweises beträgt nur zwei Jahre und wird im Anschluss 3-mal jährlich verlängert.

• Durch die kurze Produktionszeit steht der eHBA in der Regel nach fünf bis sieben, spätestens aber nach zehn Tagen einsatzbereit zur Verfügung.

• Bei eventuellen Problemen können die Ausweisinhaber einen 24-Stunden-Service nutzen.

Zuletzt finden die Antragsteller sowie betroffenen Institutionen auch Unterstützung und ein umfassendes Beratungsangebot im Bereich der IT für die TI. Dadurch bietet SHC+CARE alles aus einer Hand und beseitigt alle potenziellen Hürden auf dem Weg in die TI.
SHC+CARE ist somit der Ansprechpartner, den viele Menschen in Heilberufen oder auch Institutionen wie Kliniken lange Zeit gesucht haben. Dadurch werden die Beantragung und der Umgang mit dem eHBA spielend leicht. Zudem übernimmt SHC+CARE auch ökologische Verantwortung und pflanzt für jeden bestellten eHBA mit der Stiftung "Unternehmen Wald" einen Baum in gefährdeten Wäldern in Deutschland. Wer noch einen eHBA beantragen muss oder weitere Fragen hat, ist bei SHC+CARE also an der richtigen Adresse.
Impressum
SHC Stolle & Heinz Consultants GmbH & Co. KG
Frau Regine Weigel Konrad-Adenauer-Allee 15 86150 Augsburg Deutschland
@: r.weigelshc-care.de
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