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Beratung zu ESG-relevanten Themen: ESG-Kanzlei in Köln unterstützt Unternehmen

ESG Kanzlei Köln

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© Adobe Stock
Das Bewusstsein der Gesellschaft bezüglich Nachhaltigkeitsthemen wächst und gleichzeitig steigen die regulatorischen Anforderungen in diesem Bereich stetig an. Dadurch kommt heutzutage kein Unternehmen mehr am Thema ESG vorbei. Der Begriff steht für Environmental, Social und Governance und er umfasst viele bedeutsame Aspekte für nachhaltig agierende sowie wirtschaftende Unternehmen. Zugleich ist die Thematik CSR (Corporate Social Responsibility) eine damit eng verzahnte Materie. Während ESG und CSR lange Zeit als freiwillige Initiativen betrachtet wurden, hat sich dies mittlerweile geändert und die Gesetzgeber haben sowohl auf deutscher als auch auf europäischer und internationaler Ebene nachgezogen. Damit unterliegen die rechtlichen Anforderungen derzeit einem schnellen Wandel und die Nachhaltigkeitspflichten werden für Unternehmen immer strenger. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, ökologische, soziale und ethische Belange in ihre Geschäftsstrategien zu integrieren. Zur rechtlichen Bewältigung dieser Herausforderungen empfiehlt sich eine professionelle Begleitung, zum Beispiel durch eine spezialisierte ESG-Kanzlei in Köln.

"Green Marketing" und Sustainable Finance

Wenn es um ESG und CSR geht, ist es wichtig, die Thematik ganzheitlich anzugehen und im Unternehmen zu implementieren. Die CBH Rechtsanwälte aus Köln helfen dabei durch ihre Spezialisierung in mehreren Rechtsbereichen. Dadurch bieten sie eine ganzheitliche Beratung an und können maßgeschneiderte Lösungen für eine ESG-Strategie entwickeln. Diese umfassen zum Beispiel "Green Claims" und das umweltbezogene Advertising. Konkret bedeutet das: Durch die richtige und werbewirksame Kommunikation wird eine "Green Brand" entwickelt, während selbstverständlich alle aktuellen Rechtsprechungs- und Gesetzgebungsentwicklungen im Marketing berücksichtigt werden. Dazu gehört unter anderem das Maßnahmenpaket aus dem Jahr 2022, mit dem die EU-Kommission im Rahmen ihres "Green Deals" gegen irreführendes Marketing, das sogenannte Greenwashing, vorgeht. Aber auch beim Aufbau eines Nachhaltigkeitssiegels beziehungsweise einer grünen Gewährleistungsmarke offeriert die Kanzlei CBH Rechtsanwälte im Fachbereich Geistiges Eigentum & Medien- und Wettbewerbsrecht eine gezielte Beratung, basierend auf zahlreichen Verfahren und Anmeldungen.

Ein weiterer wichtiger Punkt einer Beratung durch CBH Rechtsanwälte ist der Bereich Sustainable Finance. Auch diesbezüglich hat die Europäische Union kürzlich einen Aktionsplan ins Leben gerufen, der erstmalig und flächendeckend als regulatorischer Rahmen für ein nachhaltig europäisches Finanzwesen dient. "Mit diesen regulatorischen Rahmenbedingungen wurde sowohl ein Klassifizierungssystem als auch eine ökologische Taxonomie für verschiedene Finanzmarktteilnehmer und deren Produkte im Sinne "grüner" Investments entwickelt", erklären die Experten. Dies ist nicht nur für die Akteure des Finanzmarktes, sondern auch die Realwirtschaft relevant. Sustainable Finance ist deshalb ein weiterer wichtiger Punkt, der im Rahmen des ganzheitlichen Beratungsansatzes besprochen wird, sowohl auf Produkt- als auch auf Unternehmensebene.

Green Procurement, Supply Chain und Compliance

Dass ökologische und soziale Aspekte an Bedeutung gewinnen, gilt mittlerweile für sämtliche Bereiche und damit auch für die öffentliche Beschaffung. Hinzu kommt, dass sich viele öffentliche Auftraggeber eigene Nachhaltigkeitsziele gesteckt haben, die es neben den gesetzlichen Vorschriften zu berücksichtigen gilt – zum Beispiel bei der Auftragsvergabe. "Vor dem Hintergrund, dass der Anteil öffentlicher Aufträge auf mehr als 16 Prozent des Bruttoinlandsprodukts der Mitgliedsstaaten geschätzt wird, hat Green Procurement eine nicht zu unterschätzende Bedeutung für die Erreichung von Nachhaltigkeitszielen in der gesamten Europäischen Union", fassen die Anwälte der Kanzlei CBH Rechtanwälte zusammen. Sie unterstützen die Auftraggeber daher durch eine vergaberechtliche Beratung und entwickeln eine individuelle Strategie, um die passende Verfahrensart zu wählen, die wirtschaftliche, qualitative sowie nachhaltige Kriterien in eine Balance bringt.

Für die Lieferkette gilt seit dem 1.1.2023 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – ab dem 1.1.2024 sind auch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden unmittelbar dem Gesetz unterworfen und bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder sowie eine Haftung der Unternehmensorgane. "Die Einrichtung und Überwachung eines funktionierenden und den Anforderungen genügenden Lieferketten-Compliance-Systems gehört damit spätestens jetzt zum Pflichtenheft eines jeden verantwortlichen Unternehmensorgans", so die Experten bei CBH Rechtsanwälte. Sie führen ihre Klienten sicher durch diese Vorschriften, immer mit dem notwendigen Bewusstsein, dass die rechtssicheren Lösungen zugleich praktisch und im Alltag des Unternehmens funktional sein müssen.

ESG-Kanzlei in Köln berät auch zu Green Building Engineering

Nicht zuletzt kommt der Immobilienwirtschaft aufgrund ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung eine maßgebliche Rolle beim Erreichen der Klimaschutzziele zu. Die ESG-Kriterien betreffen dabei sämtliche Akteure und Investoren haben ein gesteigertes Interesse an nachhaltigen sowie ESG-konformen Investitionsmöglichkeiten. Die Einhaltung der ESG-Kriterien sollte daher schon frühzeitig sowie über das gesamte Bauprojekt hinweg sichergestellt werden. "Bei der Errichtung 'ESG-konformer' Bauvorhaben ist daher in jeder Phase des Bauprojekts eine enge Abstimmung mit den Projektbeteiligten erforderlich, um die jeweiligen Verpflichtungen rechtssicher vertraglich zu vereinbaren", so die Kanzlei CBH Rechtsanwälte, weshalb sie die Unternehmen gerne dabei unterstützt, diese Herausforderungen bei der Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die jeweiligen Verträge zu meistern.
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Alles in allem bieten CBH Rechtsanwälte also eine umfassende Rechtsberatung durch spezialisierte Fachanwälte in allen ESG-relevanten Rechtsgebieten. Die Kanzlei ist spezialisiert auf Wirtschaftsrecht und berät ihre Mandanten hinsichtlich der rechtlichen Fallstricke im gesamten Themenbereich ESG. Weitere Informationen können auf der Homepage eingeholt werden.
Impressum
CBH Rechtsanwälte Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Herr Johannes Ristelhuber Habsburgerring 24 50674 Köln Deutschland USt-IdNr.: DE 122743429 PR 3164 AG Essen
T: 0049-221-951900
F: 0049-221-9519090
@: koelncbh.de
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