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Kanzlei für IT-Recht: KI – rechtliche Herausforderungen meistern

Kanzlei für KI-Recht

Die Fortschritte der künstlichen Intelligenz in den letzten Jahren sind enorm. Seit der medienwirksamen Bekanntmachung und Verfügbarkeit von ChatGPT haben die öffentliche Wahrnehmung und die Dynamik im KI-Bereich nochmals deutlich zugenommen. Dies betrifft zum einen den Verbraucherbereich mit einem Fokus auf „smarte“ Endgeräte. Im Fokus steht zum anderen die fortschreitende Digitalisierung und Implementierung von KI-Lösungen in der Wirtschaft und auch im öffentlichen Sektor. Der rechtssichere Umgang mit KI bildet dabei eine zentrale Herausforderung. Eine Kanzlei, die sich speziell im KI-Recht auskennt, kann hier Unterstützung leisten.

Chancen und Risiken durch KI-Einsatz

Dem Einsatz künstlicher Intelligenz werden vielfach gesellschaftliche, rechtliche und auch ethische Bedenken entgegengehalten. Die weitere Verbreitung und Einführung von KI-Systemen wird sich allerdings nicht mehr aufhalten lassen. Wer das Thema KI ausblendet, läuft Gefahr abgehängt zu werden.

Umso mehr kommt es darauf an, sich mit den Chancen und Möglichkeiten des Einsatzes von KI zu befassen und eine angemessene Strategie zur Begrenzung von Risiken zu entwickeln. Dies gilt insbesondere für rechtliche Implikationen. Diese sollten möglichst frühzeitig in den Blick genommen werden, um rechtliche Risiken zu begrenzen und den Einsatz von KI auf eine belastbare Grundlage zu stellen. Hierfür bietet eine unter anderem auf KI-Recht spezialisierte Kanzlei in Köln umfassende Unterstützung.

KI-Verordnung und viele ungeklärte Rechtsfragen

Der enormen Geschwindigkeit, mit welcher die Entwicklung von KI-Anwendungen voranschreitet, hinkt die Gesetzgebung einmal mehr spürbar hinterher. Die EU hat zwar mit der viel beachteten KI-Verordnung ein spezielles Rahmenwerk geschaffen.

Die KI-Verordnung ist primär als produktsicherheitsrechtliches Regelwerk zu verstehen und legt einen Schwerpunkt auf Transparenz und Risikobegrenzung. Zahlreiche Regelungen und Regelungsansätze der KI-Verordnung sind umstritten und lassen viel Raum für Interpretation. Zentrale Fragen im Übrigen bleiben weitgehend ungeklärt. Dies betrifft insbesondere

• Urheberrecht
• Datenschutz
• Haftung

Bis zur Klärung der vielfältigen Fragen, die sich im Rahmen der Entwicklung und Einsatzes von KI-Systemen stellen, werden sicherlich noch Jahre vergehen. Dies gilt vor allem auch für die Herausbildung einer einheitlichen Aufsichtspraxis und gefestigten Rechtsprechung.

Kein blinder Aktionismus, aber Zeit zum Handeln

Es ist geboten, sich jetzt und mit Fokus auf eine angemessene Risikobeherrschung den rechtlichen Herausforderungen bei der Entwicklung und dem Einsatz von KI-Anwendungen zu stellen. Abwarten ist mit Blick auf die sehr dynamische Entwicklung jedenfalls keine Option, um nicht ins Hintertreffen zu geraten. Dabei kommt es darauf an, sich auf der einen Seite den rechtlichen Risiken und Unwägbarkeiten bei der Entwicklung und dem Einsatz von KI-Modellen und KI-Systemen bewusst zu sein. Auf der anderen Seite gilt es, die unbestreitbaren Möglichkeiten und Chancen eines KI-Einsatzes nicht zu versäumen. Die Konkurrenz schläft nicht und wird die Chancen nutzen, welche der Einsatz künstlicher Intelligenz bietet.

Kanzlei für KI-Recht berät

CBH Rechtsanwälte beraten Unternehmen und öffentliche Stellen bei KI-bezogenen Projekten sowie der Entwicklung und Einführung von KI-Anwendungen. Beratungsschwerpunkte betreffen die sich aus der KI-Verordnung ergebenden Compliance-Anforderungen. Die betrifft unter anderem Know-how-Aufbau und die Schaffung angemessener Risikoüberwachungsstrukturen. Zudem liegt ein Fokus auf den zahlreichen Implikationen von KI-Modellen und KI-Systemen im Bereich des geistigen Eigentums, des Datenschutzrechts und der Haftung beim Angebot sowie der Nutzung von KI-Anwendungen. Bei der Beratung öffentlicher Stellen erfolgt eine interdisziplinäre Zusammenarbeit auf den Ebenen IT-Recht, geistiges Eigentum und Verwaltungsrecht.

CBH Rechtsanwälte verfügen im KI-Bereich über besondere Expertise im Urheberrecht, insbesondere zu Fragen der Beschaffung und Verarbeitung von KI-Trainingsdaten sowie der Schutzfähigkeit des Outputs generativer IT. In diesem Rahmen sind CBH Rechtsanwälte auch intensiv im Patentrecht sowie dem Arbeitnehmererfindungsrecht tätig. Im datenschutzrechtlichen Bereich liegt neben datensicherheitsrechtlichen Aspekten ein Fokus auf der Verwendung personenbezogener Daten für Trainingszwecke und Input für Prompts. Daneben beraten CBH Rechtsanwälte zu Fragen des Mitarbeiterdatenschutzes und Aspekten der betrieblichen Mitbestimmung. Die Beratung zu KI-spezifischen Fragen des Know-how-Schutzes beziehungsweise des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen bilden ebenfalls einen Beratungsschwerpunkt im KI-Bereich.

CBH Rechtsanwälte zählen zu den führenden deutschen Wirtschaftskanzleien. „Alle unsere Anwältinnen und Anwälte sind hoch spezialisiert, viele sind Fachanwältinnen und Fachanwälte in verschiedenen Rechtsgebieten. Durch dieses hohe Maß an Spezialisierung und den schnellen, strukturell reibungslosen Wissensaustausch ist eine zügige und damit effiziente Bearbeitung der Mandate – auch rechtsgebietsübergreifend – gewährleistet“, so das Versprechen der Kanzlei.
Alles in allem bieten CBH Rechtsanwälte eine umfassende Rechtsberatung durch spezialisierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in allen KI-relevanten Rechtsgebieten. Weitere Informationen über die „Kanzlei für KI-Recht“ können auf der Homepage von CBH Rechtsanwälte eingeholt werden.
Impressum
CBH Rechtsanwälte Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Herr Johannes Ristelhuber Habsburgerring 24 50674 Köln Deutschland USt-IdNr.: DE 122743429 PR 3164 AG Essen
T: 0049-221-951900
F: 0049-221-9519090
@: koelncbh.de
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