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Von ExpertInnen lernen: die Schlüsselrolle von ESRS-Beratungsunternehmen

ESRS Beratungsunternehmen

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Die Berichtspflicht gilt ab 2025 - Unternehmen müssen heute die Voraussetzungen schaffen
Ab 2025 gilt die neue Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), welche Unternehmen zu umfassenderer Berichterstattung über ihr Nachhaltigkeitsmanagement verpflichtet. Betroffen von der Richtlinie und den Berichtspflichten sind allein in Deutschland rund 15.000 Unternehmen. Das Thema ist jedoch hochkomplex – und nicht jedes Unternehmen hat die Ressourcen, sich mit den neuen Vorschriften und Regulierungen vertraut zu machen. Ein erfahrenes ESRS-Beraterunternehmen kann hierbei helfen.

Nachhaltigkeitsberichterstattung im Wandel: CSRD und aktuelle Entwicklungen

ESRS-Beratungsunternehmen
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist seit 2023 geltendes EU-Recht und verpflichtet Unternehmen zur erweiterten Berichterstattung über ihr Nachhaltigkeitsmanagement. Ursprünglich sollten rund 15.000 Unternehmen in Deutschland betroffen sein, doch neue Vorschläge der Europäischen Kommission – die sogenannte Omnibus-Verordnung – sehen nun eine Lockerung der Berichtspflichten vor.

Laut dem Entwurf sollen nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und mindestens 50 Millionen Euro Umsatz oder 25 Millionen Euro Bilanzsumme berichtspflichtig sein. Dadurch würde sich der Kreis der betroffenen Unternehmen in der EU von über 50.000 auf unter 7.000 reduzieren. Zudem erhalten Unternehmen der zweiten und dritten Umsetzungswelle einen zweijährigen Aufschub, sodass sie erst ab 2027 beziehungsweise 2028 berichten müssen.

Die Omnibus-Verordnung ist bisher ein Entwurf und befindet sich noch im gesetzgeberischen Abstimmungsprozess innerhalb der EU. Nach Abschluss dieser Verhandlungen wird sie in nationales Recht überführt. Dies könnte weitere Anpassungen mit sich bringen.

Trotz dieser regulatorischen Erleichterungen bleibt ESG ein zentrales Thema: Investoren, Banken und Geschäftspartner erwarten weiterhin transparente Nachhaltigkeitsstrategien. Unabhängig von der Berichtspflicht wird von vielen Unternehmen eine belastbare ESG-Strategie erwartet, sei es für Finanzierungsbedingungen, die Lieferkette oder Marktpositionierung.

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

Dabei regeln die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), was und wie die betroffenen Unternehmen über ihr Nachhaltigkeitsmanagement berichten müssen. Der ESRS besteht aus einem Set von insgesamt 12 einzelnen Standards: Querschnitts-Standards mit allgemeinen Vorgaben und themenspezifischen Standards für die Bereiche Umwelt, Soziales und Governance.

Es gibt neue Berichtsstandards in diversen Bereichen, unter anderem in den folgenden:

• Struktur der Berichte und Berichtsprinzipien
• Wesentlichkeitsanalyse
• Liefer- und Wertschöpfungsketten
• Governance-Strukturen
• Klimaschutz, Klimaanpassung und Energie
• Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden
• Wasserverbrauch und Nutzung mariner Ressourcen
• Biodiversität und Ökosysteme
• Ressourcennutzung und Circular Economy

Die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung bleiben anspruchsvoll. Unternehmen müssen nicht nur finanzielle Kennzahlen offenlegen, sondern auch detaillierte Daten zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren erheben und strategisch einordnen. Die Einhaltung dieser Standards erfordert eine strukturierte Planung und belastbare Prozesse.

Durch den Omnibus-Vorschlag erhalten viele Unternehmen mehr Zeit für die Umsetzung der CSRD-Anforderungen. Dennoch sollte dies nicht als Signal zur Verzögerung nachhaltiger Initiativen verstanden werden. Investoren, Geschäftspartner und regulatorische Entwicklungen machen deutlich, dass Transparenz in ESG-Themen langfristig ein entscheidender Wettbewerbsfaktor bleibt. Unternehmen, die sich frühzeitig mit ihrer Nachhaltigkeitsstrategie auseinandersetzen, profitieren von einer soliden Datenbasis und können zukünftige Berichtspflichten effizienter erfüllen.

Wie können sich Unternehmen auf die neuen Berichtspflichten vorbereiten?

Übersicht ESRS-Nachhaltigkeitsreporting: Themenspezifische Standards
Um die neuen Berichtsstandards erfüllen zu können, gilt es für Unternehmen, eine der großen Herausforderungen frühzeitig anzugehen: die doppelte Wesentlichkeitsanalyse. Diese besteht aus einer Impactanalyse und einer Umfeldanalyse. Die Impactanalyse beschreibt die Auswirkung des Unternehmens auf die Umwelt, während die Risikoanalyse oder auch Umfeldanalyse die Risiken untersucht, die von außen auf das Unternehmen einwirken.

Aus dieser doppelten Wesentlichkeitsanalyse wird letztlich abgeleitet, welche Nachhaltigkeitsthemen nach den ESR-Standards vom Unternehmen berichtet werden müssen. Unternehmen, die frühzeitig genau wissen, welche Themenfelder sie in ihren Berichten abdecken müssen, können darauf aufbauend eine Strategie mit passenden Maßnahmen entwickeln. Teil davon sollte beispielsweise eine GAP-Analyse sein. Diese liefert Erkenntnisse dazu, welche Daten verlangt werden, die das Unternehmen bisher noch nicht erhoben hat. Für diese Daten können daraufhin die nötige IT-Infrastruktur und Software aufgebaut werden. Darüber hinaus ist es wichtig, die Daten so bereitzustellen, dass sie für die Verantwortlichen jederzeit und ohne großen Aufwand verfügbar sind.

Auch eine externe Prüfung sowie die zielgerichtete Vorbereitung auf das nächste Berichtsjahr gehören in eine zukunftsfähige ESG-Strategie.

Umsetzung der Standards mit dem ESRS-Beratungsunternehmen ConClimate

ESRS-Beratungsunternehmen
Substain® - Software für ESG-Reporting und Nachhaltigkeitsmanagement
Die ConClimate GmbH ist ein ESRS-Beratungsunternehmen, welches Unternehmen dabei hilft, sich auf die neuen Berichtspflichten einzustellen sowie diese umzusetzen. Mehr noch: Es unterstützt auch dabei, die ESG-Themen zielgerichtet im Unternehmen zu verankern. Die Mission von ConClimate ist, Unternehmen auf deren Weg hin zur vollständigen ESRS-Umsetzung zu begleiten – angefangen bei der Identifikation relevanter ESG-Themen mithilfe der doppelten Wesentlichkeitsanalyse bis hin zur Integration der ESR-Standards in die Unternehmenspraxis. Dabei gibt es jedoch keine Standardlösungen – jedes Unternehmen ist individuell, und genauso individuell wird es auch von ConClimate mit umfassenden, maßgeschneiderten Lösungen beraten: Die Leistungen von ConClimate gehen in zwei Zielrichtungen:

• Operative Unterstützung als externe Berater
• Befähigung des Unternehmens selbst, beispielsweise durch Workshops

Im Beraterteam von ConClimate arbeiten ExpertInnen mit wissenschaftlichen Konzepten an Nachhaltigkeitsstrategien und -lösungen. Zudem wird Unternehmen eine eigens entwickelte Softwarelösung angeboten: Substain®, ein System für digitales Nachhaltigkeitsmanagement.

Ziel und Anspruch des Unternehmens ist es zudem, nicht nur stur die ESRS-Standards durchzuarbeiten, sondern auch Impulse zu setzen, ein Umdenken zu fördern und Veränderungen anzustoßen. Denn der Fokus auf Nachhaltigkeitsthemen im Unternehmen kann auch zum Wettbewerbsvorteil werden – indem man beispielsweise das Vertrauen der Stakeholder fördert und/oder Transparenz und Glaubwürdigkeit im Nachhaltigkeitsbereich aufbaut. Das wird sowohl von Mitarbeitenden als auch von KundInnen gerne gesehen.
Die ConClimate GmbH ist ein Beratungsunternehmen für die Bereiche ESG-Management und Carbon Accounting, das Unternehmen Schritt für Schritt dabei hilft, sich auf die ESR-Standards der neuen EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeits-Berichterstattung vorzubereiten sowie diese umzusetzen. ConClimate unterstützt zudem dabei, passende Maßnahmen und Prozesse im Unternehmen zu etablieren, die die Datenerhebung und Berichterstattung erleichtern und dem Unternehmen nachhaltig Glaubwürdigkeit verleihen.
Impressum
ConClimate GmbH
Herr Fabian Kauer Schatzbogen 39 81829 München Deutschland
T: 0049-89-42049017
F: 0049-89-42049045
@: f.kauerconclimate.de
www.conclimate.de
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