Externer Datenschutzbeauftragter: Im Raum Frankfurt beraten Spezialisten
externer datenschutzbeauftragter frankfurt
- 30.05.2018
Welche Änderungen beinhalten die neuen Richtlinien?
Mit der neuen, EU-weit geltenden Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) sollen die Verbraucherrechte gestärkt werden. Für Unternehmen bedeutet dies einen schnellen Handlungsbedarf. Doch die Umsetzung der neuen Verordnung setzt voraus, das Betroffene mit den einzelnen Regelungen entsprechend vertraut sind. Nur so lassen sich alle notwendigen Maßnahmen einleiten und die vorhandene Technik anpassen.Da die Datenverarbeitung verstärkten Transparenzvorschriften unterliegt, muss die Verarbeitung personenbezogener Daten zu einem zuvor festgelegten Zweck geschehen und zudem jederzeit nachvollziehbar sein. Verbraucher verfügen über das Recht, ihre freigegebenen Daten auf Wunsch wieder entfernen zu lassen.
Zusätzlich gilt ein generelles Datenminimierungsgebot, nach dem ausschließlich notwendige Daten für einen begrenzten Zeitraum gespeichert werden dürfen - und zwar nur so lange wie nötig. Alle Daten sind streng vertraulich und daher korrekt und auf dem neuesten Stand zu halten. Hierzu müssen Unternehmen sicherstellen, dass keine unbefugte oder unrechtmäßige Verarbeitung der Daten stattfindet, Daten nicht verloren gehen oder unbeabsichtigt beschädigt werden.
Verstoß gegen die DSGVO: Risiken und Folgen

Diese ist auch im Hinblick auf die verschärften Sanktionen wichtig: Ein Verstoß gegen die neuen Richtlinien bedeutet für viele Unternehmen starke finanzielle Rückschläge. Es drohen Geldbußen in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro oder Abgaben von vier Prozent des Jahresumsatzes. In einigen Fällen muss sogar der Geschäftsführer mit seinem Privatvermögen haften. Zusätzlich besteht ein Risiko, mit einem zeitweiligen oder permanenten Datenerhebungsverbot bestraft zu werden.
Außerdem können die Auswirkungen eines Datenskandals den Ruf eines Unternehmens langfristig schädigen. Ein verantwortungsloser Umgang mit Personendaten, der öffentlich bekannt wird, geht nicht spurlos an Geschäftspartnern und Verbrauchern vorbei. Ein Vertrauensbruch hat in der Regel eine Neuorientierung von Geschäftspartnern und Verbrauchern zur Folge - eine Veränderung, die sich in der Jahresbilanz deutlich bemerkbar macht. Ein Datenschutz-Spezialist wie die Deutsche Datenschutz Consult (DDC) hat sich auf die Unterstützung kleiner bis mittelständischer Unternehmen spezialisiert und schützt diese vor den Folgen einer ungewollten Verletzung der neuen Richtlinien.
Externer Datenschutzbeauftragter für den Raum Frankfurt

Hierzu wählen Unternehmen aus drei unterschiedlichen Datenschutz-Paketen für geringen, mittleren oder hohen Schutzbedarf. Danach findet eine sofortige rechtliche Absicherung statt, an die sich die Maßnahmen für eine vollständige EU-DSGVO-Konformität innerhalb eines Quartals anschließen. Die Experten der DDC beraten ausführlich und stellen darüber hinaus ein offizielles Datenschutz-Siegel für den Web-Auftritt sowie die gesamte Geschäftskommunikation eines Unternehmens zur Verfügung. Dieses formelle Zertifikat bestätigt Verbrauchern die Vertrauenswürdigkeit eines Unternehmens sowie eine durchgängig verantwortungsbewusste Pflege ihrer personenbezogenen Daten.