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Externer Geldwäschebeauftragter sorgt für die Einhaltung rechtlicher Vorschriften

Externer Geldwäschebeauftragter

Viele Kriminelle bedienen sich der Geldwäsche, um Einkünfte aus illegalen Geschäften und Straftaten in das legale Finanzsystem einzuschleusen. Ziel ist es, die Herkunft des Geldes zu verschleiern, sodass Behörden nicht mehr nachvollziehen können, wie das Kapital in Umlauf gekommen ist. Um dies zu verhindern, gibt es ein Geldwäschegesetz (GwG). Es sanktioniert Nicht-Prävention. So sind bestimmte Personen und Institutionen gesetzlich dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche zu ergreifen. Zu diesen gehört auch die Bestellung eines internen oder externen Geldwäschebeauftragten.

Gründe für die Bestellung von Geldwäschebeauftragten

Externer Geldwäschebeauftragter
Schmuckhändler gehören ebenfalls zu den Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz
Die Bestellung von Geldwäschebeauftragten dient zwei Hauptzwecken:

1. Die Einhaltung komplexer geldwäscherechtlicher Vorgaben sicherzustellen

2. Die Überwachung der Einhaltung geldwäscherechtlicher Vorgaben bei Verpflichteten mit erhöhtem Geldwäscherisiko und/oder komplexen Strukturen zu gewährleisten

Verpflichtete zur Bestellung von Geldwäschebeauftragten


Laut § 7 Abs. 1 und 2 des Geldwäschegesetzes müssen folgende Institutionen Geldwäschebeauftragte bestellen:

• Kreditinstitute
• Finanzdienstleistungsinstitute
• Zahlungs- und E-Geldinstitute
• Finanzunternehmen und Zweigstellen/Zweigniederlassungen
• Versicherungsunternehmen
• Kapitalverwaltungsgesellschaften
• Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen

Zusätzlich müssen Kanzleien ab 30 Berufsträger:innen (laut Allgemeinverfügung der zuständigen Kammern) und Güterhändler, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, ebenfalls Geldwäschebeauftragte bestellen.

Aufgaben der Geldwäschebeauftragten

Externer Geldwäschebeauftragter
Der Geldwäschebeauftragte ist für die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Vorgaben zuständig
Die Aufgaben von Geldwäschebeauftragten sind vielfältig und umfassen unter anderem:

• Erstellung beziehungsweise Unterzeichnung einer unternehmensweiten Risikobewertung (Neufassung mit der EU-AML-Verordnung)

• Erarbeitung von Strategien, Verfahren und Kontrollen zur Umsetzung von Compliance-Anforderungen

• Abgabe von Verdachtsmeldungen

• Durchführung von Mitarbeiterüberprüfungen

• Überwachung des Schulungsstands der Mitarbeitenden

• Regelmäßige Berichterstattung an das Leitungsorgan über den Compliance-Stand des Unternehmens

Kommt ein Unternehmen seinen geldwäscherechtlichen Verpflichtungen nicht nach, können Geldwäschebeauftragte hierfür persönlich haften.

Sonderstellung von Geldwäschebeauftragten


Geldwäschebeauftragte nehmen durch ihre Verantwortung eine besondere Position im Unternehmen ein:

• Sie sind Mitglied der Leitungsebene und verfügen über eine ausreichend hohe hierarchische Stellung

• Sie erhalten angemessene personelle, technologische und sonstige Ressourcen für die wirksame Wahrnehmung ihrer Aufgaben

• Sie haben die Befugnis, jegliche Maßnahme zur Risikominderung vorzuschlagen

• Sie genießen Schutz vor Repressalien und einen besonderen Kündigungsschutz

• Sie können durch die Aufsichtsbehörden abberufen werden, wenn sie als nicht geeignet erachtet werden

Warum es sich lohnt, einen externen Geldwäschebeauftragten zu bestellen

Externer Geldwäschebeauftragter
Unternehmen können entweder einen internen oder einen externen Geldwäschebeauftragten bestellen. Bei Letzterem besteht der Vorteil, dass ein Mitarbeiter nicht erst extra und kostenintensiv geschult werden muss, sondern dass ein externer Experte direkt in Aktion treten kann.

Da bei Verstößen gegen das GwG hohe Bußgelder drohen, sollten Unternehmen der Compliance besondere Aufmerksamkeit widmen. Ohne die notwendige Fachkompetenz und Erfahrung sind die Maßnahmen zur Geldwäscheprävention jedoch nur schwer umzusetzen. Deshalb empfiehlt sich die Unterstützung durch einen externen Compliance-Berater wie Kerberos. Dieser hilft Unternehmen, ihren Geldwäsche-Verpflichtungen nachzukommen, und greift dabei auf langjährige Erfahrungen aus verschiedenen Branchen zurück.

Christian Tsambikakis, CEO von Kerberos Compliance, erklärt: "Die Auslagerung an einen spezialisierten Dienstleister wie Kerberos, bedarf einer vorausschauenden Analyse. Sie brauchen dennoch verlässliches Personal intern, um diese Zusammenarbeit besonders effizient zu gestalten. Nur so sind Ihr Compliance System, Ihre Geldwäschebeauftragten und intern agierende Personen von Beginn an komplett ausgestattet und handlungsfähig. Bei richtiger Compliance-Implementierung und gutem Compliance-Betrieb, sorgen Sie für höchsten Schutz bei gleichzeitig schnellen Geschäften."

Die Vorteile der Auslagerung umfassen:

• Wegfall von Lohnkosten und Kosten für (Re-)Zertifizierungen
• Direkter Zugriff auf externe Expert:innen
• Einsparung interner Ressourcen
• Schnelle Handlungsfähigkeit
• Hohe Akzeptanz bei Behörden

Erfahrener Dienstleister für Geldwäscheprävention und 360-Grad-Compliance

Kerberos bietet mehr als nur die Bestellung eines externen Geldwäschebeauftragten samt Stellvertreter. Das Unternehmen ist selbst Partner der DEKRA und an der Ausbildung und Zertifizierung von Geldwäschebeauftragten nach höchsten Standards beteiligt. Zudem ist Kerberos Gründer des Bundesverbands der Geldwäschebeauftragten e. V. und steht dadurch in engem Austausch mit einem großen Netzwerk an Spezialist:innen sowie der Politik.

Das Compliance Outsourcing umfasst zahlreiche Services, die von Risiko- und Geschäftsanalysen über "Know Your Customer"-Lösungen und Schulungen bis hin zum Fall-Management und der Kommunikation mit den Behörden reichen. Die externen Geldwäschebeauftragten von Kerberos stehen im dauerhaften Austausch mit weiteren Compliance-Expert:innen und haben Zugriff auf alle Ressourcen, die sie benötigen, um ihre Aufgaben schnell und sicher zu erfüllen.

Kerberos bietet ein transparentes MLRO-as-a-Service Paket, das eine umfassende Lösung darstellt, um den gesetzlichen Verpflichtungen gemäß dem Geldwäschegesetz nachzukommen. Durch die kontinuierliche und qualitativ hochwertige Unterstützung wird das Risiko minimiert, dass das Unternehmen für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht wird. Unternehmen können so Bußgelder vermeiden und sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren.
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Kurzum: Kerberos hält seinen Kunden mit passgenauen Lösungen den Rücken frei, sodass diese sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Zum Kerberos-Team gehören neben Compliance-Spezialisten und Juristen auch IT- und Prozessspezialisten. Durch diese gebündelten Kompetenzen wird sichergestellt, dass der Compliance-Prozess für jede Art von Unternehmen einfach gestaltet sowie schnell umsetzbar ist. Davon profitieren auch Geldwäschebeauftragte, die ihre komplexen Aufgaben nur mithilfe von vielen im Hintergrund ablaufenden Prozessen vollumfänglich erfüllen können.
Impressum
Kerberos Compliance Managementsysteme GmbH
Herr Christian Tsambikakis Im Zollhafen 24 50678 Köln Deutschland USt-IdNr.: DE313935976 HRB 92072 Amtsgericht Köln
T: 0049-221-65088920
@: infokerberos-compliance.com
www.kerberos-compliance.com
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