Bis wann greift die Familienversicherung? Voraussetzungen, Alternativen und wichtige Fristen
Familienversicherung bis wann
- 17.06.2025

Bis wann eine Familienversicherung für Kinder möglich ist
Die beitragsfreie Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ermöglicht es, Kinder ohne eigenen Beitrag beim gesetzlich versicherten Elternteil mitzuversichern. Diese Sozialleistung nach Paragraf 10 SGB V greift, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Grundsätzlich können leibliche Kinder ebenso wie Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder beitragsfrei mitversichert werden. Altersgrenzen setzen den zeitlichen Rahmen:• bis 18 Jahre: Jedes Kind ist bis zur Volljährigkeit kostenlos familienversichert.
• bis 23 Jahre: Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz, solange das Kind nicht erwerbstätig ist.
• bis 25 Jahre: Befindet sich das Kind in Schule, Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst, verlängert sich die Familienversicherung bis maximal 25.
• über 25 Jahre: Bei einer Behinderung, die das Kind am Selbstunterhalt hindert, greift die Familienversicherung sogar zeitlich unbegrenzt.
Neben Altersgrenzen gelten Einkommensgrenzen: Ein Kind darf kein regelmäßiges Gesamteinkommen über 535 Euro im Monat (2025) haben, damit es kostenlos mitversichert bleibt. Übliche Minijob-Einkünfte unterhalb dieser Grenze sind jedoch nicht einschlägig. Außerdem darf keine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit des Familienversicherten vorliegen. Sind all diese Kriterien erfüllt, bleibt das Kind beitragsfrei in der GKV mitversichert. Andernfalls benötigt es einen eigenen Krankenversicherungsvertrag.
Wenn ein Elternteil privat versichert ist: gemischte Elternversicherung
Die Familienversicherung endet dort, wo ein Elternteil privat versichert und Besserverdiener ist. Im Klartext: Ist das Paar verheiratet und der privat Versicherte erzielt ein höheres Einkommen als der GKV-versicherte Partner und liegt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze), darf das Kind nicht kostenlos in der GKV bleiben. Diese Versicherungspflichtgrenze wird jährlich angepasst (2025 73.800 Euro brutto). In einem solchen Fall braucht das Baby ab Geburt einen eigenen Vertrag: entweder als freiwilliges Mitglied in der GKV oder in der privaten Krankenversicherung (PKV) des Elternteils beziehungsweise bei einem Anbieter nach Wahl.
Wichtig zu wissen: Sonderfälle bei Familienkonstellationen entschärfen die Regelung. Ist das Elternpaar nicht verheiratet oder geschieden, greift der Ausschluss nicht – das Kind kann dann immer beim gesetzlich versicherten Elternteil familienversichert werden. Gleiches gilt in Patchworkfamilien, wenn der gesetzlich versicherte Stiefelternteil nicht leiblich mit dem Kind verwandt ist. Regenbogenfamilien sind rechtlich nicht anders gestellt – entscheidend sind Ehestatus und Versicherungsart der Eltern, nicht deren Geschlecht.
Falls die kostenlose Mitversicherung entfällt, müssen Eltern zeitnah handeln. Ein Neugeborenes ist zwar ab dem ersten Lebenstag krankenversichert, doch die formale Anmeldung sollte binnen zwei Monaten erfolgen. Diese Frist ist gesetzlich bedeutsam: Meldet man das Baby innerhalb von zwei Monaten bei der Krankenkasse an, wird der Schutz rückwirkend ab Geburt gewährt. Bei der freiwilligen gesetzlichen Versicherung entfallen dann Gesundheitsprüfungen oder Wartezeiten für das Kind – allerdings fallen ab Beginn Beiträge an.
In der PKV gibt es einen ähnlichen Zeitrahmen: Ist mindestens ein Elternteil privat versichert, kann das Kind binnen zwei Monaten nach der Geburt in derselben PKV aufgenommen werden, ohne Risikoprüfung und ohne Wartezeit. Der Versicherungsschutz gilt dann rückwirkend ab dem Tag der Geburt. Voraussetzung dafür ist, dass der betreffende Elternteil bereits seit mindestens drei Monaten dort versichert ist. Verstreicht die Zweimonatsfrist ungenutzt, muss das Kind in der PKV eine Gesundheitsprüfung durchlaufen, und etwaige Vorerkrankungen könnten zu Risikozuschlägen führen. Es lohnt sich daher, frühzeitig (idealerweise schon wenige Monate vor der Geburt) die Weichen für die Kinderkrankenversicherung zu stellen und alle Unterlagen bereitzuhalten.
Steht die Entscheidung zwischen freiwilliger GKV und PKV an, sollten Eltern Kosten und Leistungen vergleichen. Eine freiwillige Mitgliedschaft des Kindes in der GKV kann je nach Kasse rund 250 Euro im Monat kosten, wohingegen PKV-Kindertarife häufig günstiger zu haben sind. Bereits ab etwa 100 bis 180 Euro monatlich erhält man für Kinder einen sehr guten privaten Versicherungsschutz. Zudem bietet die PKV Zugang zu erweiterten Leistungen – etwa schnellere Facharzttermine, hochwertige Zahnspangen oder alternative Heilmethoden. Die GKV punktet dafür mit unkomplizierter Abrechnung (alles läuft über die Gesundheitskarte) und Leistungen wie dem Kinderkrankengeld, einer Lohnersatzleistung, falls berufstätige Eltern zur Pflege eines kranken Kindes zuhause bleiben müssen.
Unterm Strich hängt die optimale Wahl vom Einzelfall ab – finanzielle Aspekte, Leistungswünsche und die gesundheitliche Situation des Kindes sollten abgewogen werden.
Private Zusatzleistungen trotz GKV: Optionen für gesetzlich versicherte Kinder
Wer eine umfassendere Privatbehandlung anstrebt, kann das Kostenerstattungsprinzip innerhalb der GKV nutzen. Dieses vom Sozialgesetzbuch V vorgesehene Modell (Paragraf 13 SGB V) ermöglicht es, dass gesetzlich Versicherte anstelle der direkten Sachleistung eine Kostenerstattung wählen. Konkret läuft es zweistufig ab: Man bleibt Mitglied der Krankenkasse, stellt aber die Abrechnung des Kindes auf Kostenerstattung um. Der Arzt behandelt das Kind dann wie einen Privatpatienten und stellt eine Rechnung, die zunächst bei der GKV eingereicht wird. Diese erstattet den Anteil, den sie für eine Kassenleistung zahlen würde. Anschließend reicht man die Restrechnung bei einer privaten Kostenerstattungs-Zusatzversicherung ein, die die verbleibenden Kosten übernimmt. Vielen GKV-Versicherten ist diese Möglichkeit unbekannt, da Krankenkassen sie selten proaktiv ansprechen. Spezialisierte Vermittler können jedoch dabei helfen, geeignete Tarife zu finden und das Procedere abzuschließen.
Angesichts der vielen Optionen – von beitragsfreier Familienversicherung über freiwillige GKV-Mitgliedschaft bis zur PKV oder Hybridlösungen – ist eine kompetente Beratung Gold wert. Hier kommt die Kind & Kinder Versicherungsvermittlungs-GmbH mit ihrer Marke "Leni, Leon & die Luchse" ins Spiel. Das Leverkusener Unternehmen hat sich ausschließlich auf die Krankenversicherung für Kinder spezialisiert. Die Experten kennen sowohl die GKV-Regelungen als auch den PKV-Markt in- und auswendig und haben bereits unzählige Familien in verschiedensten Konstellationen beraten – von "klassischen" über Patchwork- bis hin zu Regenbogenfamilien.
Als spezialisierter Vermittler bietet die Kind & Kinder Versicherungsvermittlung maßgeschneiderte Lösungen an und berücksichtigt dabei alle Besonderheiten der Kinderabsicherung. Eltern können einen kostenlosen Online-Leitfaden nutzen, der die häufigsten Fehler rund um die Kinderkrankenversicherung aufzeigt und verständlich erklärt. Zudem steht das Team für persönliche Beratungen zur Verfügung – unabhängig davon, ob am Ende eine gesetzliche oder private Lösung angestrebt wird. Gerade werdende Eltern finden hier kompetente Unterstützung.