Finanzierung und Absicherung einer Arztpraxis: Herausforderungen und maßgeschneiderte Lösungen
Finanzierung und Absicherung einer Arztpraxis
- 14.03.2025

Ihr Ziel ist es, die unterschiedlichen Risiken und finanziellen Belastungen optimal zu steuern, sodass sich der Arzt voll und ganz auf seine medizinische Tätigkeit konzentrieren kann. Aus diesem Grund umfasst das Leistungsspektrum der nucleus Finanz- und Versicherungsmakler AG neben der Absicherung der Praxis – also dem Schutz vor Schäden am Inventar, der Absicherung gegen Betriebsausfälle, der Berufshaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung sowie dem Einschluss moderner Risiken wie Cyberattacken – auch die persönliche Vorsorge des Arztes.
Die Finanzierung und Absicherung einer Arztpraxis stellt entsprechend eine komplexe Aufgabe dar. Die Herausforderungen reichen von der Ermittlung korrekter Versicherungssummen über die Abstimmung der einzelnen Versicherungsbausteine bis hin zur strukturierten Praxisfinanzierung. Die nucleus Finanz- und Versicherungsmakler AG bietet hier eine umfassende Lösung. Durch die Spezialisierung auf die Bedürfnisse von Ärzten sowie die enge Zusammenarbeit mit Fachverbänden gelingt es ihr, maßgeschneiderte und wirtschaftlich sinnvolle Konzepte durch günstige Rahmen- und Gruppenverträge zu entwickeln, die finanzielle Risiken minimieren und einen reibungslosen Praxisbetrieb sicherstellen.
Absicherung der Arztpraxis und persönliche Vorsorge
Bei der Planung und Umsetzung einer Praxisgründung oder Praxisübernahme gilt es zahlreiche Aspekte zu beachten. So muss die Praxis selbst umfassend abgesichert werden. Eine typische Arztpraxis erfordert neben der Berufshaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung vor allem den Schutz des Praxisinventars. Dabei ist es entscheidend, dass die Versicherungssumme dem Neuwert entspricht.Viele Ärzte stehen hier vor der Schwierigkeit, den tatsächlichen Wert der Einrichtung – inklusive moderner elektronischer Geräte und IT-Infrastrukturen – korrekt zu ermitteln. Hinzu kommt die Betriebsunterbrechungsversicherung. Denn die monatlichen Fixkosten einer Arztpraxis können schnell mehrere Zehntausend Euro betragen. Kommt es zu einem Schaden, zum Beispiel durch einen Rohrbruch auch nur in einem Behandlungszimmer, muss die Versicherung die laufenden Kosten und den entgangenen Gewinn decken.
Ein weiterer wesentlicher Punkt betrifft die persönliche Absicherung des Arztes. Die Praxis hängt in vielen Fällen eng mit seiner Arbeitskraft zusammen. Bei einem krankheitsbedingten Ausfall sinken die Einnahmen und die Kosten laufen weiter. Hier leistet zuerst die Krankentagegeldversicherung. Ohne großen bürokratischen Aufwand wird bei Einreichung einer Krankschreibung geleistet. Die Höhe des Krankentagegeldes muss genau berechnet werden und im Idealfall die Kosten des Betriebs und die privaten Kosten abdecken.
Bei längerem Ausfall droht sogar die Berufsunfähigkeit. Die Versorgungswerke leisten erst bei Abgabe der Approbation und der Praxisaufgabe. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist dringend anzuraten, die auch bei Fortführung der Praxis leistet. Diese Versicherungen leisten schon bei einer 50-prozentigen Berufsunfähigkeit, das heißt der Arzt kann trotz einer Einschränkung in seinem Beruf weiter arbeiten und gleichzeitig die Rente erhalten.
Um im Ernstfall keine bösen Überraschungen zu erleben, muss die Krankentagegeldversicherung optimal auf die Berufsunfähigkeitsversicherung abgestimmt werden, da sonst Rückforderungen des Krankenversicherers erfolgen können.
Praxisfinanzierung
Ein weiterer zentraler Baustein bei der Praxiseröffnung stellt die Finanzierung dar. Eine Praxisfinanzierung in der günstigen KfW-Preisklasse A ist dabei die Regel. Voraussetzung hierfür sind meist lediglich eine Todesfallabsicherung sowie die Abtretung des materiellen Praxiswertes und der KV-Ansprüche. Zudem sollte auf eine tilgungsfreie Anfangsphase und einen möglichst hohen Kontokorrentrahmen geachtet werden, um den Start in den Praxisalltag nicht unnötig zu belasten. Dies gilt auch für die Finanzierungsdauer. Die Experten der nucleus AG raten zu einer eher langfristigen Finanzierungsdauer von 15 beziehungsweise 20 Jahren, um den finanziellen Druck zu mildern. Wenn der Start in die Praxis erfolgreich war und genügend Liquidität nach zehn Jahren aufgebaut wurde, kann das restliche Darlehen entweder teilweise oder sogar komplett getilgt werden. Dabei fallen keine Vorfälligkeitsentschädigungen oder andere Gebühren an.Von einer Finanzierung mit einer sogenannten Tilgungsaussetzung und dem Abschluss einer Rentenversicherung wird eher abgeraten. Im Vordergrund steht die schnelle Entschuldung der Praxis, um den "Rücken freizuhaben".
Die Beratung berücksichtigt, welche tilgungsfreien Phasen und welchen Kontokorrentrahmen der jeweilige Bankkredit idealerweise beinhalten sollte, um den Praxisbetrieb optimal zu sichern.
Besondere Merkmale und Vorteile der Finanzierung und Absicherung einer Arztpraxis

Die Kooperation mit dem Deutschen Zahnärzteverband, die seit zwei Jahrzehnten besteht, untermauert das branchenspezifische Know-how zusätzlich. Diese engen Verbindungen zu Fachverbänden und renommierten Persönlichkeiten, wie etwa dem Ehrenvorsitzenden des Deutschen Zahnärzte Verbands, tragen zur Glaubwürdigkeit des Angebots bei. Ein weiterer Vorteil besteht in der engen Abstimmung der verschiedenen Versicherungsbestandteile.
Anders als in der Regel im Markt üblich, werden hier alle Versicherungen – von der Praxisabsicherung bis hin zur persönlichen Vorsorge – ganzheitlich betrachtet. So entgehen Ärzte häufig dem Chaos unkoordiniert abgeschlossener Verträge, die im Schadensfall zu teuren Lücken im Versicherungsschutz führen können. Durch diese Optimierung der Versicherungs- und Finanzierungsstruktur erhält der Arzt die notwendige Stabilität, um sich voll auf die medizinische Arbeit konzentrieren zu können.