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Förderung für Forschung und Entwicklung – Fördermittelberatung bei Ayming in Anspruch nehmen

Förderung für Forschung und Entwicklung

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Deutschland bietet Unternehmen mit dem Forschungszulagengesetz die Möglichkeit, Förderungen für Forschung und Entwicklung zu erhalten. Damit werden gezielt Unternehmen gefördert, die Entwicklungen für Produkte, Prozesse oder Verfahren durchführen. Besonders interessant für jene Unternehmen ist der Umstand, dass die Fördermittel nicht nur für künftige Aktivitäten in Anspruch genommen werden können. Selbst nachträglich lässt sich der Zuschuss beantragen.

Förderung für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten

Förderung für Forschung und Entwicklung
Wenn es um die Themen Forschung und Entwicklung geht, denken viele zunächst an sterile Labore und Forschende in weißen Kitteln. Doch innovative Produkte, Prozesse und Verfahren werden nicht nur in Laboren entwickelt und hergestellt. Tatsächlich tragen täglich viele Unternehmen aus diversen Branchen dazu bei, dass neue Innovationen und Entwicklungen entstehen und der Standort Deutschland gestärkt wird. Dafür müssen sie viel Geld in Forschung und Entwicklung investieren. Im besten Fall für die Unternehmen, treiben diese Investitionen das Unternehmenswachstum voran und verschaffen Wettbewerbsvorteile. Spezielle Förderprogramme können die Forschung und Entwicklung finanziell unterstützen und so vorantreiben.

Was viele Unternehmen an dieser Stelle jedoch nicht wissen, ist: Zahlreiche Projekte sind förderungsfähig und können durch das sogenannte "Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung", kurz Forschungszulagengesetz, gefördert werden. Unternehmen bietet das die Möglichkeit der finanziellen Förderung.

Was wird durch das Forschungszulagengesetz gefördert?

Förderung für Forschung und Entwicklung
Bereits seit dem Jahr 2020 haben Unternehmen die Möglichkeit, von den Regelungen des Forschungszulagengesetzes zu profitieren. Damit erhalten sie die Chance, ihre Ausgaben für Forschung und Entwicklung finanziell fördern zu lassen. Das umfasst:

• Die Grundlagenforschung
• Die industrielle Forschung
• Die experimentelle Entwicklung

Im Gegensatz zu vielen anderen Förderungen sieht das Gesetz keine gedeckelte Förderungssumme im Rahmen eines Fördertopfes vorsieht. Damit stehen Unternehmen bei der Beantragung der Förderung für Forschung und Entwicklung nicht im Wettbewerb zu anderen Unternehmen. Sie müssen nicht befürchten, dass die gesamten Fördermittel mit Beantragung längst aufgebraucht wurden. Zudem existiert keine Wartezeit und eine Beantragung der Förderung kann sogar für nachträgliche Projekte erfolgen, die ab dem 1. Januar 2020 abgeschlossen oder begonnen wurden.

Förderungsfähig sind 100 Prozent der Personal und Lohnnebenkosten im Bereich der Produkt- und Prozessentwicklung die Personal- und Lohnnebenkosten. Innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums lassen sich 70 Prozent der Fremdaufträge für Forschung und Entwicklung fördern. Ebenso wird die Abschreibung von beweglichen und abnutzbaren Wirtschaftsgütern berücksichtigt. Die Höchstsumme liegt bei 3,5 Millionen Euro je Wirtschaftsjahr für kleine und mittlere Unternehmen – maximal 35 Prozent der förderfähigen Kosten.

Die Förderung richtet sich jedoch nicht nur an kleine und mittlere Unternehmen, sondern ebenso an Großunternehmen. Sie können insgesamt von bis zu 2,5 Millionen Euro je Wirtschaftsjahr profitieren. Dabei besteht für sie die Möglichkeit auf eine Förderung von 25 Prozent der förderfähigen Kosten.

Experten unterstützen bei der Antragstellung der Förderansprüche

Förderung für Forschung und Entwicklung
Das Angebot ist attraktiv und bietet Unternehmen weitreichende Möglichkeiten, die Bereiche Forschung und Entwicklung finanziell zu entlasten. Denn bei der staatlichen Förderung handelt es sich nicht um einen Kredit, der wieder zurückgezahlt werden muss.

Doch ganz so einfach, wie es auf den ersten Blick erscheinen mag, ist es für Unternehmen dann doch nicht. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, muss ein komplexes und zeitintensives Antragsverfahren bewerkstelligt werden. Viele Unternehmen verfügen über förderungswürdige Produkte und Aktivitäten, verzichten jedoch aufgrund des Aufwands auf die Beantragung. Doch das muss nicht sein, denn es gibt Experten auf diesem Gebiet, die Unternehmen gezielt durch den Prozess führen. Die Ayming Deutschland GmbH hat sich in diesem Bereich spezialisiert und unterstützt Unternehmen dabei, ihre finanziellen Vorteile durch Forschungszulagen zu maximieren.

Ayming zählt zu den führenden Anbietern für Fördermittelberatungen. Weltweit unterstützt ein Team aus rund 1.400 Mitarbeitern in jedem Jahr über 20.000 Kundenprojekte im Rahmen der Forschungszulagen sowie der internationalen Steuerberatung. Das Team setzt sich in erster Linie aus technischen Experten zusammen. Zu diesen zählen Ingenieure, Software-Entwickler, Wissenschaftler und ebenso Fördermittelspezialisten. Ayming verfügt über mehr als 35 Jahre Erfahrung und Wissen durch ihr umfassendes Verständnis für technische Besonderheiten genau, welche Aktivitäten förderfähig sind und einer Begutachtung und Prüfung tatsächlich standhalten.

Dazu beachten sie sowohl nationale als auch internationale Verordnungen und führen Unternehmen durch den gesamten Prozess. Dieser beginnt im ersten Schritt mit dem BSFZ-Antrag, woraufhin der BSFZ-Bescheid folgt. Im zweiten Schritt wird dann der Antrag beim Finanzamt gestellt und dort geprüft. Die Auszahlung erfolgt durch Verrechnung mit der Steuerlast. Damit erhalten Unternehmen im Zuge der Fördermittelbeantragung eine vollumfängliche Unterstützung durch Experten. Trotz des komplexen Prozesses können sie sich weiterhin auf ihr Tagesgeschäft konzentrieren und dennoch ihre Ansprüche durchsetzen.

Neben der Förderung für Forschung und Entwicklung gibt es für Unternehmen häufig noch weitere Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung zu erhalten. Im Rahmen einer Fördermittelberatung identifizieren die Experten die besten Fördermöglichkeiten für Innovationsprojekte, auch länderübergreifend.
Ein Fördermittelcheck kann helfen, herauszufinden, welche Förderungen für Forschung und Entwicklung in Anspruch genommen werden können. Direkt über die Website von Ayming können die Anmeldung zum kostenfreien Fördermittelcheck sowie ein erster Kontakt mit den Experten erfolgen.
Impressum
Ayming Deutschland GmbH
Herr Patrick Lerner Am Wehrhahn 50 40211 Düsseldorf Deutschland USt-IdNr.: DE254593501 HRB 56580
T: 0049-211-7106750
@: contactgermanyayming.com
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