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Forschungszulage-Antrag – mit der Expertise von Ayming zur maximalen Förderung

Forschungszulage Antrag

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Das Forschungszulagengesetz bietet seit 2020 eine attraktive Möglichkeit zur staatlichen Unterstützung von Forschung und Entwicklung (F&E) in Deutschland. Durch das "Gesetz zur Förderung von Forschung und Entwicklung" (FZulG) können Unternehmen ihre F&E-Ausgaben fördern lassen, ohne sich im Wettbewerb um begrenzte Fördermittel behaupten zu müssen. Stattdessen wird ein rechtlicher Anspruch auf eine Förderung von bis zu 35 Prozent (maximal 3,5 Millionen Euro pro Wirtschaftsjahr) der FuE-Ausgaben für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie 25 Prozent (maximal 2,5 Millionen Euro pro Wirtschaftsjahr) für Großunternehmen geschaffen. Diese Regelung eröffnet neue Perspektiven für innovative Projekte und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit in einem dynamischen Marktumfeld.

Förderfähige Ausgaben und Antragsprozess

Forschungszulage: Antrag stellen
Gefördert werden Personalkosten und auch die Lohnnebenkosten, die bei Produkt- oder Prozessentwicklungen anfallen. Zudem werden 70 Prozent der Fremdaufträge für FuE innerhalb der EU und EWR gefördert. Um von dieser attraktiven Förderung zu profitieren, sind jedoch einige wesentliche Schritte erforderlich.

Zunächst muss ein Forschungs- oder Entwicklungsprojekt zertifiziert werden, um den Anspruch auf staatliche Unterstützung geltend zu machen. Dieser Prozess gliedert sich in zwei Phasen: Im ersten Schritt ist es entscheidend, das Projekt präzise vorzustellen und technische Experten davon zu überzeugen, dass es sich um eine förderfähige (Weiter-)Entwicklung handelt. Die technische Prüfung wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung durchgeführt, wobei dieses mit Partnern wie dem VDI Technologiezentrum, dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt oder der AIF Projekt GmbH zusammenarbeitet.

Nach erfolgreicher Zustimmung der Prüfer haben Unternehmen den ersten entscheidenden Schritt zur Inanspruchnahme der Fördermittel gemeistert. Nach der Prüfung wird der BSFZ-Bescheid ausgestellt, welcher dann im zweiten Schritt vom Finanzamt geprüft wird. Erst danach erhält man den Zuwendungsbescheid. Grundsätzlich sind alle Forschungs- und Entwicklungsprojekte förderfähig, die den Kriterien des Frascati-Handbuchs 2015 der OECD entsprechen. Dazu zählen:

Grundlagenforschung: Anwendungsunbestimmte Aneignung neuen Wissens.

Industrielle Forschung: Anwendungsorientierte Erlangung neuen Wissens mit praktischem Zweck.

Experimentelle Entwicklung: Systematische Nutzung vorhandener fachspezifischer Kenntnisse zur Generierung zusätzlichen Wissens sowie zur Herstellung neuer oder verbesserter Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren.

Zugang zu Fördermöglichkeiten für alle Unternehmen

Forschungszulage: Antrag stellen
Die Fördermöglichkeiten stehen nicht bestimmten Branchen zur Verfügung, sondern sind für alle Unternehmen zugänglich. Es empfiehlt sich jedoch, frühzeitig mit technischen Experten zusammenzuarbeiten, die ein tiefes Verständnis für die Technologien und Prozesse hinter den Innovationen haben. In diesem Kontext könnte ein Steuerberater möglicherweise nicht den gewünschten Mehrwert bieten. Fachleute wie Ingenieure oder Naturwissenschaftler aus spezialisierten Beratungsunternehmen wie Ayming bringen die erforderliche technische Expertise mit und helfen dabei, die technische Beschreibung des Projekts prägnant und innerhalb des geforderten Rahmens von etwa zwei DIN A4-Seiten zu halten – eine wesentliche Voraussetzung für einen erfolgreichen Antrag.

Nach der positiven Prüfung durch die technischen Experten kann der Antrag beim Finanzamt eingereicht werden. In diesem Schritt hat das Finanzamt zwar nicht die Möglichkeit, die grundsätzliche Förderfähigkeit der Projekte abzulehnen, kann jedoch die Höhe der Zulage erneut überprüfen. Daher ist es entscheidend, alle im Rahmen des Projekts tatsächlich angefallenen Ausgaben sorgfältig zusammenzutragen. Dazu zählen sowohl die Personalkosten als auch Aufwendungen für externe Unterstützung, beispielsweise durch Universitäten oder technische Institute.

Ein weiteres bemerkenswertes Merkmal des Forschungszulagengesetzes im Vergleich zu vielen anderen Fördermaßnahmen ist die Möglichkeit, den Antrag rückwirkend einzureichen. Unternehmen können somit Projekte fördern lassen, die bereits seit dem 01.01.2020 begonnen oder sogar abgeschlossen wurden. Diese Regelung beseitigt die Wartezeit auf eine Bewilligung der Förderung und ermöglicht es Unternehmen, ihre Ideen zügig in erfolgreiche Innovationen umzusetzen – ein entscheidender Vorteil in einem schnelllebigen Marktumfeld.

Forschungszulage: Antrag von Ayming erstellen lassen

Forschungszulage: Antrag stellen
Ayming unterstützt Unternehmen dabei, Zeit und Ressourcen zu sparen, sodass sie sich auf ihr Tagesgeschäft und die Weiterentwicklung ihrer Projekte konzentrieren können. Als führender Anbieter von Fördermittelberatung mit über 35 Jahren Erfahrung und 1.400 Mitarbeitern liegt ihr Schwerpunkt auf der Maximierung finanzieller Vorteile durch Forschungszulagen sowie der Identifizierung und Nutzung optimaler Fördermöglichkeiten für Innovationsprojekte.

Dank des tiefgehenden Fachwissens im Bereich Forschungsförderung wissen die Ingenieure und Fördermittelspezialisten von Ayming genau, welche Aktivitäten den nationalen und internationalen Verordnungen entsprechen und die erforderliche Begutachtung bestehen können. Die Unterstützung reicht von der Antragstellung bis zur Auszahlung, wobei das Team die Kunden durch den gesamten Prozess begleitet. Ayming verfolgt das Motto "Further Together" – gemeinsam weiterkommen – und setzt alles daran, Unternehmen bei ihrer Innovationskraft zu stärken und ihnen nachhaltige Vorteile zu verschaffen.

Das internationale Team aus erfahrenen Beratern steht jederzeit bereit, um Unternehmen bei ihren Projekten zu unterstützen. Jährlich werden über 20.000 Kundenprojekte betreut, was Ayming ein Alleinstellungsmerkmal verleiht: umfassende Begleitung und spezialisierte Expertise im Bereich der Forschungszulagen. Diese Unterstützung geht über die bloße Antragstellung hinaus und erstreckt sich bis zum positiven Bescheid und darüber hinaus.
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Forschungszulage – jetzt Antrag stellen: Das Forschungszulagengesetz bietet eine wertvolle Gelegenheit für Unternehmen in Deutschland, ihre Innovationskraft zu stärken und gleichzeitig finanzielle Unterstützung zu erhalten. Ayming ist DER Ansprechpartner für Fördermittelberatung und Innovationsförderung.
Impressum
Ayming Deutschland GmbH
Herr Patrick Lerner Am Wehrhahn 50 40211 Düsseldorf Deutschland USt-IdNr.: DE254593501 HRB 56580
T: 0049-211-7106750
@: contactgermanyayming.com
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