Forschungszulage-Antrag – mit der Expertise von Ayming zur maximalen Förderung
Forschungszulage Antrag
- 12.11.2024

Förderfähige Ausgaben und Antragsprozess

Zunächst muss ein Forschungs- oder Entwicklungsprojekt zertifiziert werden, um den Anspruch auf staatliche Unterstützung geltend zu machen. Dieser Prozess gliedert sich in zwei Phasen: Im ersten Schritt ist es entscheidend, das Projekt präzise vorzustellen und technische Experten davon zu überzeugen, dass es sich um eine förderfähige (Weiter-)Entwicklung handelt. Die technische Prüfung wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung durchgeführt, wobei dieses mit Partnern wie dem VDI Technologiezentrum, dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt oder der AIF Projekt GmbH zusammenarbeitet.
Nach erfolgreicher Zustimmung der Prüfer haben Unternehmen den ersten entscheidenden Schritt zur Inanspruchnahme der Fördermittel gemeistert. Nach der Prüfung wird der BSFZ-Bescheid ausgestellt, welcher dann im zweiten Schritt vom Finanzamt geprüft wird. Erst danach erhält man den Zuwendungsbescheid. Grundsätzlich sind alle Forschungs- und Entwicklungsprojekte förderfähig, die den Kriterien des Frascati-Handbuchs 2015 der OECD entsprechen. Dazu zählen:
• Grundlagenforschung: Anwendungsunbestimmte Aneignung neuen Wissens.
• Industrielle Forschung: Anwendungsorientierte Erlangung neuen Wissens mit praktischem Zweck.
• Experimentelle Entwicklung: Systematische Nutzung vorhandener fachspezifischer Kenntnisse zur Generierung zusätzlichen Wissens sowie zur Herstellung neuer oder verbesserter Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren.
Zugang zu Fördermöglichkeiten für alle Unternehmen

Nach der positiven Prüfung durch die technischen Experten kann der Antrag beim Finanzamt eingereicht werden. In diesem Schritt hat das Finanzamt zwar nicht die Möglichkeit, die grundsätzliche Förderfähigkeit der Projekte abzulehnen, kann jedoch die Höhe der Zulage erneut überprüfen. Daher ist es entscheidend, alle im Rahmen des Projekts tatsächlich angefallenen Ausgaben sorgfältig zusammenzutragen. Dazu zählen sowohl die Personalkosten als auch Aufwendungen für externe Unterstützung, beispielsweise durch Universitäten oder technische Institute.
Ein weiteres bemerkenswertes Merkmal des Forschungszulagengesetzes im Vergleich zu vielen anderen Fördermaßnahmen ist die Möglichkeit, den Antrag rückwirkend einzureichen. Unternehmen können somit Projekte fördern lassen, die bereits seit dem 01.01.2020 begonnen oder sogar abgeschlossen wurden. Diese Regelung beseitigt die Wartezeit auf eine Bewilligung der Förderung und ermöglicht es Unternehmen, ihre Ideen zügig in erfolgreiche Innovationen umzusetzen – ein entscheidender Vorteil in einem schnelllebigen Marktumfeld.
Forschungszulage: Antrag von Ayming erstellen lassen

Dank des tiefgehenden Fachwissens im Bereich Forschungsförderung wissen die Ingenieure und Fördermittelspezialisten von Ayming genau, welche Aktivitäten den nationalen und internationalen Verordnungen entsprechen und die erforderliche Begutachtung bestehen können. Die Unterstützung reicht von der Antragstellung bis zur Auszahlung, wobei das Team die Kunden durch den gesamten Prozess begleitet. Ayming verfolgt das Motto "Further Together" – gemeinsam weiterkommen – und setzt alles daran, Unternehmen bei ihrer Innovationskraft zu stärken und ihnen nachhaltige Vorteile zu verschaffen.
Das internationale Team aus erfahrenen Beratern steht jederzeit bereit, um Unternehmen bei ihren Projekten zu unterstützen. Jährlich werden über 20.000 Kundenprojekte betreut, was Ayming ein Alleinstellungsmerkmal verleiht: umfassende Begleitung und spezialisierte Expertise im Bereich der Forschungszulagen. Diese Unterstützung geht über die bloße Antragstellung hinaus und erstreckt sich bis zum positiven Bescheid und darüber hinaus.