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Forschungszulage beantragen und bis zu 3,5 Millionen Euro steuerliche Entlastung erhalten

Forschungszulage

Um Unternehmen im internationalen Wettbewerb einen Vorteil zu verschaffen, bietet die Bundesregierung mit der steuerlichen Forschungszulage seit 2020 eine attraktive Förderung für forschende Unternehmen aller Größen an. Zu diesem Zweck wurde das Forschungszulagengesetz (FzulG) beschlossen. Auf dessen Basis können Unternehmen einen Förderbetrag in Höhe von bis zu 3,5 Millionen Euro pro Jahr erhalten. Auch wenn einige Unternehmen diese Förderung bereits nutzen, gibt es noch viele, die die Antragstellung aufgrund der Komplexität scheuen. Oft fehlen das nötige Wissen bezüglich Fördermöglichkeiten sowie Zeit und Geld für die aufwendige Antragstellung. Experten auf dem Gebiet der Forschungszulage übernehmen nun den kompletten Prozess der Antragstellung.

Was ist die Forschungszulage?

Die Forschungszulage ist ein staatliches Förderprogramm. Seit 2020 können Unternehmen in Deutschland, die Forschung und Entwicklung betreiben, bis zu 3,5 Millionen Euro steuerliche Entlastung erhalten, wenn sie sich für das Förderprogramm qualifizieren. Dabei gibt es die Förderung unabhängig vom Gewinn, und die Auszahlung der Forschungszulage erfolgt in der Regel als Verrechnung mit der Steuerschuld. Wenn ein Unternehmen jedoch nur geringe oder gar keine Steuern zu zahlen hat, dann kommt es zu einer tatsächlichen Auszahlung des Überbetrags. Auf diese Weise kann es seine Forschungskosten senken und hat für Investitionen mehr Geld zur Verfügung. Das ist im Sinne der Bundesregierung, die mit der Forschungszulage das Ziel verfolgt, den Standort Deutschland zu stärken und die Investitionen in Forschung zu erhöhen. Gewünscht war ein Anstieg der Forschungsinvestitionen bis zum Jahr 2025 auf 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.

Des Weiteren sollen mit der Forschungszulage forschende Unternehmen finanziell unterstützt werden. Insbesondere soll der Mittelstand gestärkt werden. Da die Hauptvoraussetzung für die Forschungszulage die Steuerpflicht in Deutschland ist, können alle Unternehmen davon profitieren, nicht nur kleine und mittlere Unternehmen.

Welche Kriterien muss ein Unternehmen erfüllen, um die Forschungszulage zu erhalten?

Grundsätzlich können alle steuerpflichtigen Unternehmen und Einzelunternehmer in Deutschland die Forschungszulage beantragen, doch nicht alles, was als Forschung und Entwicklung deklariert wird, fällt unter die steuerliche Innovationsförderung. Hierzu gibt es klare Vorgaben, welche Arten der Forschung infrage kommen. Dazu gehört die Grundlagenforschung. Diese ist zwar kurz- bis mittelfristig kommerziell nicht nutzbar, für den Fortschritt jedoch essenziell. Dazu gehört ebenfalls industrielle Forschung, die sich auf praktische Fragestellungen konzentriert und experimentelle Entwicklung, bei der neue oder bestehende Produkte, Verfahren und Dienstleistungen entwickelt oder verbessert werden sollen.

Weitere Kriterien, die erfüllt werden müssen, sind: Neuartigkeit, Risiko beziehungsweise Unwägbarkeit und Planmäßigkeit. Das Forschungsprojekt muss dem Erwerb neuer Kenntnisse dienen. Das bezieht sich sowohl auf wissenschaftliche als auch technische und wirtschaftliche Aspekte. Zudem muss Forschung und Entwicklung ein gewisses Risiko tragen und Herausforderungen enthalten, die eine Zielerreichung gefährden oder sogar scheitern lassen können. Das Endergebnis sollte ungewiss sein. Weiterhin müssen alle wissenschaftlichen und technischen Arbeiten plan- und budgetierbar sein, mit klar definierten Aufgaben und transparenten Zielen.

Wenn diese Kriterien als erfüllt gelten, kann eine Unterstützung durch das Gesetz beziehungsweise durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage in Betracht gezogen werden. Das Antragsverfahren erfolgt in mehreren Schritten und kann schnell erschlagend wirken. Hierbei können Experten unterstützen.

Mit Experten die Forschungszulage beantragen

Experten wie die CF Clever Funding GmbH verfügen über tiefe Kenntnisse der Regularien und Förderstrukturen. Das ermöglicht ihnen, die besten und passendsten Fördermittel zu finden und auch erfolgreich zu beantragen. Unternehmen sparen dadurch Zeit und Arbeit, da sie sich nicht in komplexe Details einarbeiten müssen.

Die CF Clever Funding GmbH wurde mit dem Schwerpunkt auf Innovationsförderung und öffentliche Zuschüsse gegründet und verfügt über branchenübergreifende Erfahrung unter anderem in IT, Pharma und Maschinenbau. Das Unternehmen bietet einen Full Service an, indem es alle Prozesse der Antragsstellung übernimmt, sowie auch die Nacharbeitung und Kommunikation mit Behörden führt. Auch Unterstützung bei Widersprüchen und schwierigen Fällen gehört zum Service dazu. Unter dem Motto "Mit uns durch den Förderdschungel" bietet die CF Clever Funding GmbH eine Beratung für eine optimale Kombination von Förderprogrammen an.

Nach Aussagen des Unternehmens liegt die Erfolgsquote bei über 94 Prozent und es werden in der Regel höhere Fördersummen erzielt als bei Eigenversuchen. Aufgrund der vorhandenen Expertise soll in vielen Fällen der Rechtsanspruch der Forschungszulage maximiert worden sein. Die CF Clever Funding GmbH weiß aus Erfahrung, dass auch bei einer Ablehnung eines Antrages die Forschungszulage nicht gleich verloren ist. Nicht selten helfe auch ein Widerspruch.

Zu den Kunden der CF Clever Funding GmbH zählen mitunter KFZ-Teile24, DeepSkill, Monday Rocks, TrustedShops, Ryte, Gridscale, Bonify oder Auxmoney.
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Die Forschungszulage ist eine gute Möglichkeit für Unternehmen, Geld vom Staat zurückzubekommen, welches für Investitionen genutzt werden kann. Damit Unternehmen diese steuerliche Förderung erhalten, müssen die Kriterien der Neuartigkeit, des Risikos beziehungsweise Unwägbarkeit und Planmäßigkeit erfüllt werden. Des Weiteren muss es sich um Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung handeln. Das Antragsverfahren kann komplex wirken und erfordert Zeit. Experten wie die CF Clever Funding GmbH bieten hierfür eine Beratung an und unterstützen, wenn gewünscht, bei allen weiteren Schritten.
Impressum
CF Clever Funding GmbH
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T: 004922143075680
@: kththierhoff-consulting.de
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