Genossenschaft vs. GmbH: Wer entscheidet das Duell für sich?
Genossenschaft vs GmbH
- 14.05.2024
Die Wahl der Rechtsform ist elementar

• steuerliche
• rechtliche
• finanzielle
• persönliche
So weitreichend die Auswirkungen für das Unternehmen auch sind: Die Wahl ist nicht unumkehrbar. Veränderungen und Fortschritte in verschiedenen Bereichen können dazu führen, dass die einst getroffene Entscheidung wieder infrage gestellt werden muss. Aber auch fehlerhafte Einschätzungen können eine Umwandlung erfordern. Der Gesetzgeber hat dazu Möglichkeiten geschaffen, dass auch Bestandsunternehmen die Rechtsform wieder wechseln dürfen. Doch ob das angezeigt ist und auf welche Form die Wahl fällt, sollte vorab gut überlegt werden. An dieser Stelle ist eine steuerrechtliche Beratung nicht nur angezeigt, sondern dringend erforderlich.
Lange Zeit haben sich viele Unternehmer für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz GmbH entschieden. Doch die Genossenschaft, kurz eG, gewinnt für immer mehr Unternehmer wieder zunehmend an Bedeutung. Bei beiden handelt es sich um eine Körperschaft. Doch darüber hinaus gibt es gravierende Unterschiede, weshalb die Wahl nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollte.
Die Genossenschaft zählt zu den ältesten Rechtsformen in Deutschland und wurde in der Vergangenheit gerne genutzt. Doch mit der Zeit wurde sie von der GmbH verdrängt und war vielen nur noch in Verbindung mit Banken, der Landwirtschaft oder Bauvereinen ein Begriff. Nachdem sie nahezu in Vergessenheit geraten war, entscheiden sich heute wieder vermehrt mittelständische Unternehmen ganz bewusst dafür. Denn: Sie erkennen die Vorteile und sehen darin eine Alternative zur sonst so beliebten GmbH.
Genossenschaft vs. GmbH: Welche Vor- und Nachteile existieren?

Auf der anderen Seite sieht eine Genossenschaft auch vor, dass sich Mitglieder aktiv einbringen. Die demokratische Entscheidungsfindung kann als Vorteil gewertet werden, jedoch spricht das nicht jeden an. Es bedarf einer spezifischen Einstellung und dem Wunsch danach, mit anderen zu interagieren, um sich in einer Genossenschaft zurechtfinden zu können. Eine Genossenschaft wird nicht aufgrund einer Gewinnerzielungsabsicht gegründet, sondern deren Mitglieder verfolgen das gleiche wirtschaftliche, kulturelle oder soziale Ziel. Sie haben das Unternehmen gegründet, um ein Problem zu lösen. Hohe Gewinne einzelner Mitglieder stehen nicht im Vordergrund.
Anders sieht das bei einer GmbH aus. Für die Gesellschafter geht es darum, Gewinne zu erwirtschaften. Anders als bei einer Genossenschaft hängt das Stimmrecht von der Höhe des Kapitalanteils ab. Eine GmbH lässt sich auch mit einer Person gründen. Bei einer Genossenschaft sieht das anders aus. Dazu bedarf es mindestens drei Personen. Damit bietet die GmbH ein hohes Maß an Flexibilität. Wer mehr Mitspracherecht möchte, kann dies über die finanzielle Seite regeln. Das Mindeststammkapital liegt derzeit bei 25.000 Euro. Für die Gründung einer Genossenschaft ist Kapital in diesem Umfang hingegen nicht erforderlich. Dank des Mindeststammkapitals genießt die GmbH ein hohes Ansehen hinsichtlich der Bonität. Das kann sich bei Finanzierungsvorhaben und Geschäftspartnern als Vorteil erweisen. Die Genossenschaft überzeugt hingegen oftmals durch ihre Ziele und den gesellschaftlichen Mehrwert.
Experten unterstützen bei komplexen Fragen zur Rechtsformwahl

Die ELV ist eine Steuerkanzlei, die sich aus einem Netzwerk von Spezialisten zusammensetzt. Diese verfolgen gemeinsam das Ziel, individuelle Konzepte zur Steuergestaltung zu erarbeiten. Bei Bedarf übernehmen die Experten die gesamte Steuerberatung und liefern Unternehmen damit eine solide Entscheidungsgrundlage für Wachstum und Sicherheit.