Gold vom Arbeitgeber? Klingt erst mal komisch, macht aber durchaus Sinn
Gold vom Arbeitgeber
- 24.09.2025
Bis zu 600 Euro pro Jahr steuerfrei
Um neue Arbeitskräfte zu gewinnen und verdiente Mitarbeiter zu halten müssen Unternehmer heute einiges an Extraleistungen aufbieten. Gleitzeiten, hybrides Arbeiten, Dienstrad, ÖPNV-Zuschuss, vergünstigte Mitgliedschaft im Fitnessstudio et cetera sind beinahe obligatorisch, gute Löhne und Gehälter ebenso.Mit letzteren hat es jedoch seine Bewandtnis. Denn durch die aktuell hohe Inflation werden Bezugserhöhungen sofort wieder "aufgefressen", führen jedoch zu einer höheren Besteuerung. Durch die sogenannte "kalte Progression" haben Angestellte nach einer Gehaltserhöhung im ungünstigsten Fall netto sogar weniger Geld in der Lohntüte als zuvor.
Gerade für Firmen, die höhere Gehälter ab 4.000 Euro aufwärts zahlen, ist dann die Gewährung von Sachbezügen eine Alternative. Unter "Sachbezug" versteht man unentgeltliche oder verbilligte Naturalien und Dienstleistungen, die Arbeitnehmer zusätzlich zu ihrem Gehalt bekommen, etwa Gutscheine für bestimmte Angebote.
Der besondere Kniff: Bis zu einer Freigrenze von 50 Euro sind monatliche Sachbezüge gemäß Paragraf 8 Absatz 3 Satz 11 des Einkommenssteuergesetzes lohnsteuer- und sozialabgabenfrei. Arbeitnehmer erhalten den vollen Bruttobetrag. Arbeitgeber müssen keine Lohnnebenkosten aufbringen und können Sachzuwendungen sogar als Betriebsausgabe absetzen, was ihre Ertragssteuern minimiert.
Eine glänzende Zuwendung: Gold vom Arbeitgeber
Auch Gold fällt unter die Sachzuwendungen. Das ist zunächst verblüffend. Schließlich ist Gold keine "Sache" wie Gutscheine, Mitgliedsausweise oder Vergleichbares, sondern besitzt durchaus eine Funktion als Zahlungsmittel, man denke etwa an Goldmünzen wie die kanadische Maple Leaf oder den südafrikanischen Krügerrand.Anders liegt der Fall jedoch bei Anlagegold in Form von Barren. Sie gelten nicht als Zahlungsmittel, sind als Sachzuwendung anerkannt und werden steuerlich entsprechend behandelt. Unternehmen können ihren Angestellten daher auf der monatlichen Lohnabrechnung sogenanntes Bruchteilseigentum an Goldbarren als Gehaltsbestandteil gutschreiben lassen.
Im Unterschied zur herkömmlichen Gutscheinlösung muss diese Gutschrift nicht verkonsumiert werden. Arbeitnehmer können ihren Anteil des Goldes jederzeit verkaufen oder als zusätzliche Altersvorsorge im Depot liegen lassen.
Arbeitgeber gewinnen durch diese Möglichkeit eine größere Flexibilität bei Gehaltsverhandlungen, schaffen eine originelle Form der Mitarbeiterbindung und erhöhen die Motivation ihres Teams: Der Mythos von Gold und seine Anziehungskraft sind bis heute ungebrochen. Wer hätte einen Teil davon nicht gern selbst in Besitz?
Außerdem erweist sich das Edelmetall gerade in Zeiten von Krisen und Inflation als wertbeständig und steigt oft sogar im Kurs. Dadurch anfallende Gewinne sind ebenfalls steuerfrei – unter der Bedingung, dass das Gold mindestens ein Jahr gehalten wurde.
Das ideale Produkt um Mitarbeitern zu vermitteln, dass sie Gold wert sind
Für letzteres entwickelte die Frankfurter Metallkasse mit "GoldWert" einen lohnsteuer- und sozialabgabenfreien Sachbezug im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Er ermöglicht Unternehmen, Mitarbeitern Gold in Form von Bruchteilseigentum an großen Barren zukommen zu lassen.
Die Abwicklung ist einfach und sicher. Formal ist "GoldWert" ein Edelmetall-Sparplan. Hat ein Unternehmen sich zu der Maßnahme entschlossen, wird die Belegschaft darüber informiert. Anschließend erwirbt die Frankfurter Metallkasse automatisch für jeden Mitarbeiter monatlich Gold im Wert von 50 Euro zum Großhandelspreis und lagert es zollfrei sicher ein. Der Betrag wird auf der Gehaltsabrechnung als Sachbezug ausgewiesen. Zusätzlich informiert eine Mail über die Entwicklung des Depots.
Zahlreiche Kunden profitieren bereits von dem Angebot. Aufgrund seiner vielfältigen Vorzüge implementieren inzwischen sogar Steuerberater, etwa Deutschlands führende Steuerberatungsgruppe, "GoldWert" in ihren eigenen Unternehmen – und die kennen sich schließlich mit finanziellen Vorteilen aus.