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Wie Jakob Kocur Kunden von Raus aus der PKV aus der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung führt

Jakob Kocur

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MQ-Illustrations // Adobe Stock
Private Krankenversicherungen klingen in jungen Jahren verlockend. Sie versprechen eine bessere medizinische Versorgung zu oftmals günstigeren Tarifen, als sie Selbstständige und Besserverdiener in der gesetzlichen Krankenversicherung entrichten müssen. Doch mit zunehmendem Alter der Versicherten steigen die anfallenden Beiträge exponentiell an. Das muss jedoch nicht hingenommen werden, meint Jakob Kocur, Geschäftsführer der veron Versicherungsmakler GmbH.

Heute schon an morgen denken und in die GKV wechseln

Über seine Website raus-aus-der-pkv.de informiert Jakob Kocur über die Möglichkeiten, zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Denn was viele nicht wissen: Auch Personen, die das 55. Lebensjahr überschritten haben, können unter bestimmten Voraussetzungen die private Krankenversicherung verlassen und unter Umständen sogar satte Rückzahlungen erhalten.

Grundlage hierfür ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Laut den Verfahren IV ZR 294/19 sowie IV ZR 314/19 wurde festgestellt, dass jede von der privaten Krankenversicherung vorgenommene Beitragserhöhung nur unter strengen Voraussetzungen wirksam sei. Fehlt eine entsprechende Begründung der Beitragsanpassung, kann laut § 203 Abs. 5 VVG Klage eingereicht werden. Dies trifft auf viele der älteren Beitragserhöhungen zu. Mit floskelhaften Begründungen wurden die Versicherten abgespeist, was nun Konsequenzen nach sich zieht.

Hinzu kommt, dass jede Beitragserhöhung zusätzlich durch einen Treuhänder überprüft werden muss und nur dann erfolgen darf, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden. Demnach dürfen Versicherer die Beiträge nur erhöhen, wenn sie nachweisen können, dass die Krankheitskosten oder die Lebenserwartung der jeweiligen Versicherten steigen. Liegen die Krankheitskosten unter zehn Prozent der kalkulierten Kosten, dürfen die Beiträge nicht erhöht werden.

Die mit Jakob Kocur kooperierenden Anwaltskanzleien überprüfen Beitragszahlungen auf Rechtmäßigkeit

Ein weiterer Fall, der die Beitragserhöhungen unwirksam macht, liegt dann vor, wenn der Neukundentarif aus Marketingzwecken zu günstig kalkuliert wurde und infolgedessen angehoben werden musste. Basiert dieser Tarifanstieg einzig und allein aus der Fehlkalkulation, die den Versicherten unter Umständen erst von einem Abschluss der privaten Krankenversicherung überzeugt hat, kann die Beitragserhöhung laut § 155 Abs. 3 VAG unwirksam sein. So bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) am 16. Dezember 2020 in zwei wegweisenden Urteilen, dass Millionen von Beitragserhöhungen der letzten Jahre als unrechtmäßig eingestuft werden müssen.

Versicherte haben nun die Möglichkeit, beträchtliche Beträge zurückzufordern – im Durchschnitt liegen die Rückerstattungen zwischen 7.000 und 12.000 Euro. Je länger die Beitragserhöhungen zurückliegen, desto größer sind die Chancen, überzahlte Beiträge zurückzufordern. Unter bestimmten Bedingungen können Beitragserhöhungen der letzten zehn Jahre angefochten werden. In jedem Fall ist jedoch eine Anfechtung für die letzten drei Jahre möglich.

Dies zu prüfen, hat sich Jakob Kocur zur Aufgabe gemacht. Mithilfe eines Tools können Interessierte binnen weniger Minuten überprüfen, ob auch sie von unsachgerechter Beitragserhöhungen betroffen sind und ein Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse möglich ist. Im Anschluss nimmt das Team von Jakob Kocur Kontakt mit ihnen auf und spezialisierte Anwälte erstellen ein entsprechendes Angebot. Das Gute dabei: Die Spezialisten überprüfen die Beitragserhöhungen kostenfrei.

Die Überprüfung eines Krankenkassenwechsels ist zudem komplett risikoarm. Im unwahrscheinlichen Fall, dass nach sorgfältiger Prüfung durch die Experten aus dem Sozialversicherungsrecht, Steuerberatern, Gutachtern und Rechtsanwälten ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich sein sollte, entstehen entsprechend keinerlei Kosten für den Versicherten. Die Erfolgsquote liegt jedoch bei nahezu 99 Prozent.

Einsparungen von bis zu 300.000 Euro möglich

Ist der Wechsel bestätigt, wird durch den Kooperationspartner ein Honorar erhoben, welches sowohl als volle Summe als auch in bis zu 36 Monatsraten abbezahlt werden kann. In der Regel amortisiert sich dieser Betrag jedoch bereits binnen sechs bis zwölf Monaten, bedenkt man die möglichen Rückzahlungen durch zu hoch entrichtete Beiträge sowie die monatlichen Einsparungen beim Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung. Um einen Leistungsabfall bei einem solchen Wechsel zu vermeiden, unterstützten die Kooperationspartner rund um Jakob Kocur dabei, geeignete Zusatzversicherungen zu finden, sodass die Gesamtleistung der Krankenversicherungen dem von Privatpatienten gleichkommt.

In vielen Fällen lassen sich die angesparten Altersrückstellungen sogar auf die Zusatzversicherungen für beispielsweise Zahnersatz oder Chefarztbehandlung anrechnen, sodass diese nicht verloren gehen. So profitieren Kunden von Jakob Kocur lebenslang von den Einsparungen, die im Durchschnitt bei 8.000 Euro jährlich liegen. Nicht selten kommen so bis zu 300.000 Euro zusammen.

"Mein Versicherungsmakler meinte, es sei ausgeschlossen, in meinem Alter (62 Jahre) von der Privaten in die Gesetzliche zu wechseln. Nach meiner Anfrage bei raus-aus-der-pkv.de war ich innerhalb von nur acht Wochen tatsächlich wieder zurück in der gesetzlichen Kasse versichert und spare jetzt über 600 Euro monatlich ein!", schreibt einer von insgesamt 215 Rezensenten auf Trustsiegel.de, wo die veron Versicherungsmakler GmbH mit 4,9 von 5 Sternen abschneidet.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Jakob Kocur, Geschäftsführer der veron Versicherungsmakler GmbH, hat sich auf ein Konzept spezialisiert, das Privatversicherten den Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ermöglicht. Dank seiner über 30-jährigen Erfahrung findet er maßgeschneiderte Lösungen für Personen, die aufgrund steigender Beiträge oder veränderter Lebensumstände aus der privaten Krankenversicherung (PKV) austreten möchten. Hierzu greift er auf ein Netzwerk von Experten aus dem Sozialversicherungsrecht, Steuerberatern, Gutachtern und Rechtsanwälten zurück, die gemeinsam einen Weg zurück in die gesetzliche Krankenkasse aufzeigen.
Impressum
veron Versicherungsmakler GmbH
Jakob Kocur Arndtstraße 13 90419 Nürnberg Deutschland USt-IdNr.: DE233475779 Steuernummer: 241/141/31268 HRB 29140 Amtsgericht Nürnberg
T: 0049-911-3009690
F: 0049-911-30096929
@: inforaus-aus-der-pkv.de
www.raus-aus-der-pkv.de
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