Mehr Netto vom Brutto: Das Deutschlandticket als steuerfreies Jobticket nutzen
Jobticket Deutschlandticket
- 21.10.2024

Jobticket: Arbeitgeber und Beschäftigte profitieren finanziell

Fördert der Arbeitgeber das Jobticket mit mindestens 25 Prozent, kann er zusätzlich einen Rabatt von 5 Prozent auf das Ticket in Anspruch nehmen. Die monatlichen Kosten für den Arbeitgeber belaufen sich bei dieser Förderung auf 14,50 bis 55,10 Euro pro Beschäftigtem. Entscheidet er sich für eine vollständige Übernahme der Ticketkosten (100 Prozent Bezuschussung), kann er den Mitarbeitenden eine Nettolohnerhöhung von 58 Euro im Monat gewähren. Dabei steigen die Personalaufwendungen lediglich um 55,10 Euro.
Ohne das Jobticket würde eine Erhöhung des Nettolohns um 58 Euro – je nach Steuerklasse und Einkommen – zusätzliche Personalkosten von bis zu 120 Euro im Monat bedeuten. Mit dem Deutschlandticket als Jobticket lassen sich also die Personalkosten senken und gleichzeitig der Nettolohn der Mitarbeitenden erhöhen.
Steuerfreiheit des Jobtickets: Voraussetzungen und Rechtslage

Ein weiterer Vorteil für den Arbeitgeber: Er muss nicht nachweisen, ob das Jobticket tatsächlich für berufliche Fahrten genutzt wird. Es kann auch Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt werden, die im Homeoffice arbeiten, einen Firmenwagen nutzen oder auf andere Weise zur Arbeit gelangen.
Wird der Zuschuss jedoch direkt an die Mitarbeitenden ausgezahlt, muss der Arbeitgeber im Lohnkonto dokumentieren, dass die Beschäftigten auch wirklich entsprechende Kosten für das Deutschlandticket haben. Übersteigt der Zuschuss die tatsächlichen Ausgaben, muss der Differenzbetrag als regulärer Lohn versteuert werden. In Höhe der tatsächlichen Aufwendungen bleibt der Zuschuss unter den gegebenen Voraussetzungen jedoch lohnsteuerfrei.
Zudem müssen die steuerfreien Arbeitgeberleistungen auf der Lohnsteuerbescheinigung der Mitarbeitenden ausgewiesen werden.
Auswirkungen auf die Entfernungspauschale
Für Mitarbeitende stellt sich die Frage, wie sich der steuerfreie Zuschuss für das Jobticket auf den Werbungskostenabzug auswirkt. Grundsätzlich mindert der Arbeitgeberzuschuss die abzugsfähige Entfernungspauschale, was den steuerlichen Vorteil für die Mitarbeitenden im Einzelfall erheblich reduzieren kann.Der Arbeitgeber hat jedoch die Möglichkeit, den Zuschuss pauschal mit 25 Prozent (plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) zu versteuern. In diesem Fall können die Mitarbeitenden die Entfernungspauschale in voller Höhe geltend machen. Ein weiterer Vorteil: Der Zuschuss muss in diesem Fall nicht zusätzlich zum regulären Arbeitslohn gewährt werden, sodass auch eine Gehaltsumwandlung möglich ist. Zusätzlich kann eine "Überwälzungsvereinbarung" getroffen werden, bei der der Mitarbeitende sich verpflichtet, die Pauschalsteuer an den Arbeitgeber zu erstatten.
Nutzung der Freigrenze für Sachbezüge

Die Förderung des Deutschlandtickets wird nicht auf diese Freigrenze angerechnet, da es bereits nach einer anderen Regelung (§ 3 Nr. 15 EStG) steuerbefreit ist. Daher kann die 50-Euro-Freigrenze für andere Sachbezüge genutzt werden, wie etwa eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder bestimmte Einkaufsgutscheine. Es gibt hierfür zahlreiche spezialisierte Anbieter am Markt.