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Mehr Netto vom Brutto: Das Deutschlandticket als steuerfreies Jobticket nutzen

Jobticket Deutschlandticket

  • 21.10.2024
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Von der Jobticket-Variante des Deutschlandtickets profitieren Arbeitgeber und Beschäftigte gleichermaßen // © kasto/stock.adobe.com
Das Deutschlandticket ist ein großer Erfolg. Über 11 Millionen Nutzerinnen und Nutzer sind damit bundesweit im Regional- und Nahverkehr unterwegs – flexibel, kostengünstig und umweltfreundlich. Noch attraktiver wird es, wenn der Arbeitgeber das Deutschlandticket als Jobticket fördert. Dies bringt sowohl den Unternehmen als auch ihren Beschäftigten finanzielle Vorteile. Wo diese liegen und was es dabei zu beachten gilt, erläutern StB Karin Häßler und Alexander Vogt von der Hamburger Kanzlei Schomerus & Partner.

Jobticket: Arbeitgeber und Beschäftigte profitieren finanziell

Deutschlandticket als steuerfreies Jobticket nutzen
Das Jobticket stärkt die Bindung und Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Drazen/stock.adobe.com
Das Deutschlandticket für 58 Euro kann entweder vom Arbeitgeber bezuschusst oder als Sachbezug in Form eines Jobtickets den Mitarbeitenden überlassen werden. Besonders vorteilhaft ist dabei, dass diese Zuschüsse lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden können, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Fördert der Arbeitgeber das Jobticket mit mindestens 25 Prozent, kann er zusätzlich einen Rabatt von 5 Prozent auf das Ticket in Anspruch nehmen. Die monatlichen Kosten für den Arbeitgeber belaufen sich bei dieser Förderung auf 14,50 bis 55,10 Euro pro Beschäftigtem. Entscheidet er sich für eine vollständige Übernahme der Ticketkosten (100 Prozent Bezuschussung), kann er den Mitarbeitenden eine Nettolohnerhöhung von 58 Euro im Monat gewähren. Dabei steigen die Personalaufwendungen lediglich um 55,10 Euro.

Ohne das Jobticket würde eine Erhöhung des Nettolohns um 58 Euro – je nach Steuerklasse und Einkommen – zusätzliche Personalkosten von bis zu 120 Euro im Monat bedeuten. Mit dem Deutschlandticket als Jobticket lassen sich also die Personalkosten senken und gleichzeitig der Nettolohn der Mitarbeitenden erhöhen.

Steuerfreiheit des Jobtickets: Voraussetzungen und Rechtslage

Deutschlandticket als steuerfreies Jobticket nutzen
Mit Jobticket lassen sich die Personalkosten senken studio v-zwoelf /stock.adobe.com
Damit der Zuschuss des Arbeitgebers zum Deutschlandticket beziehungsweise Jobticket lohnsteuerfrei bleibt, muss er zusätzlich zum regulär geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Wird hingegen bereits geschuldeter Lohn umgewandelt, entfällt die Steuerfreiheit. Das Gehaltsextra kann jedoch als fester Bestandteil im Arbeits- oder Tarifvertrag verankert werden.

Ein weiterer Vorteil für den Arbeitgeber: Er muss nicht nachweisen, ob das Jobticket tatsächlich für berufliche Fahrten genutzt wird. Es kann auch Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt werden, die im Homeoffice arbeiten, einen Firmenwagen nutzen oder auf andere Weise zur Arbeit gelangen.

Wird der Zuschuss jedoch direkt an die Mitarbeitenden ausgezahlt, muss der Arbeitgeber im Lohnkonto dokumentieren, dass die Beschäftigten auch wirklich entsprechende Kosten für das Deutschlandticket haben. Übersteigt der Zuschuss die tatsächlichen Ausgaben, muss der Differenzbetrag als regulärer Lohn versteuert werden. In Höhe der tatsächlichen Aufwendungen bleibt der Zuschuss unter den gegebenen Voraussetzungen jedoch lohnsteuerfrei.

Zudem müssen die steuerfreien Arbeitgeberleistungen auf der Lohnsteuerbescheinigung der Mitarbeitenden ausgewiesen werden.

Auswirkungen auf die Entfernungspauschale

Für Mitarbeitende stellt sich die Frage, wie sich der steuerfreie Zuschuss für das Jobticket auf den Werbungskostenabzug auswirkt. Grundsätzlich mindert der Arbeitgeberzuschuss die abzugsfähige Entfernungspauschale, was den steuerlichen Vorteil für die Mitarbeitenden im Einzelfall erheblich reduzieren kann.

Der Arbeitgeber hat jedoch die Möglichkeit, den Zuschuss pauschal mit 25 Prozent (plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) zu versteuern. In diesem Fall können die Mitarbeitenden die Entfernungspauschale in voller Höhe geltend machen. Ein weiterer Vorteil: Der Zuschuss muss in diesem Fall nicht zusätzlich zum regulären Arbeitslohn gewährt werden, sodass auch eine Gehaltsumwandlung möglich ist. Zusätzlich kann eine "Überwälzungsvereinbarung" getroffen werden, bei der der Mitarbeitende sich verpflichtet, die Pauschalsteuer an den Arbeitgeber zu erstatten.

Nutzung der Freigrenze für Sachbezüge

Deutschlandticket als steuerfreies Jobticket nutzen
Damit fahren alle besser: das Deutschlandticket als Jobticket Mr.Mockup/stock.adobe.com
Neben dem Jobticket haben Arbeitgeber die Möglichkeit, weitere steuerfreie Sachbezüge im Rahmen der 50-Euro-Freigrenze zu gewähren. Diese Freigrenze ermöglicht es, Sachleistungen bis zu 50 Euro pro Monat lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei zu überlassen. Dabei ist zu beachten, dass es sich um eine monatliche Freigrenze handelt. Heißt: Der Arbeitgeber kann Sachleistungen von bis zu 50 Euro pro Monat steuerfrei überlassen, nicht aber etwa eine große Sachleistung von bis zu 600 Euro im Jahr.

Die Förderung des Deutschlandtickets wird nicht auf diese Freigrenze angerechnet, da es bereits nach einer anderen Regelung (§ 3 Nr. 15 EStG) steuerbefreit ist. Daher kann die 50-Euro-Freigrenze für andere Sachbezüge genutzt werden, wie etwa eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder bestimmte Einkaufsgutscheine. Es gibt hierfür zahlreiche spezialisierte Anbieter am Markt.

Fazit

Das Jobticket bringt sowohl für Arbeitgeber als auch für Mitarbeitende einige Vorteile. Unternehmen, die das Deutschlandticket als Jobticket anbieten, stärken die Mitarbeiterbindung und -zufriedenheit (Employer Branding) und sparen auch Personalkosten. Wichtig ist, die steuerlichen Rahmenbedingungen genau zu beachten, um die Vorteile optimal zu nutzen und spätere Lohnsteuerprüfungen problemlos zu bestehen. Durch die Wahl zwischen Steuerbefreiung und Pauschalversteuerung können Arbeitgeber flexibel auf die individuelle Situation der Mitarbeitenden reagieren. Wie im Steuerrecht üblich, unterliegen die Regelungen einem steten Wandel, sodass auch hier gilt: eine gute Grundlage legen und dann am Ball bleiben!
Zu allen Fragen rund um das Deutschlandticket als Jobticket berät auch das Jobticket-Team des AGA. Seit 17 Jahren versorgt der AGA kleine und mittlere Unternehmen mit Jobtickets. Weitere Informationen und auch einen umfangreichen FAQ-Katalog gibt es unter www.dasjobticket.de. Auch freut sich das Jobticket-Team über eine E-Mail an jobticket@aga.de.
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@: jobticket@aga.de

www.dasjobticket.de


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