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Rettungsanker Nachlasspflegschaft

Nachlasspflegschaft beantragen

Wenn es um den Nachlass geht, kann es kompliziert werden. Die drängendste Frage: Wer erbt überhaupt? Und: Was passiert mit dem Erbe, wenn die Begünstigten weder bekannt sind noch feststehen? In solchen Fällen greift ein juristisches Instrument, das viele gar nicht kennen: die Nachlasspflegschaft. Sie hilft, den Nachlass zu sichern, zu verwalten und gerecht aufzuteilen. Ein komplexes Verfahren, bei dem die Unterstützung einer erfahrenen Kanzlei Gold wert sein kann.

Ein Erbe steht an: Geld, Immobilien, Kunst – kurz: alles, was der Verstorbene Zeit seines Lebens erspart und aufgebaut hat. Aber zum Erbe gehören in diesem Fall auch Schulden, eine der Immobilien steht leer und mit den Geschwistern, die ebenfalls erben, herrscht seit 20 Jahren Funkstille. "Hier kommt die Nachlasspflegschaft ins Spiel", erklärt Ira Kröswang, deren Kanzlei auf solche Pflegschaften spezialisiert ist. "Sie greift immer dann, wenn es darum geht, den Nachlass vor Schaden zu bewahren." Also wie auch hier, wenn die ererbte Immobilie leer steht und verfallen könnte oder wenn die Schulden des Verstorbenen, die die Erben mitgeerbt haben, innerhalb bestimmter Fristen beglichen werden müssen. Auch die Geschwister müssen gefunden werden, denn nur gemeinsam als Erbengemeinschaft wird entschieden, wie mit dem Nachlass umgegangen werden soll. Die Lösung: die Beantragung einer Nachlasspflegschaft.

"Eine Nachlasspflegschaft", ergänzt Kröswang, "kann übrigens auch von einem Vermieter beantragt werden. Dann nämlich, wenn ein Mieter verstirbt und ein Erbe zunächst nicht benannt werden kann." Hier fehlt dem Vermieter ein Ansprechpartner, mit dem er etwa die Räumung der Wohnung des Verstorbenen regeln oder das Mietverhältnis beenden kann. In diesem Fall, so bestätigt auch der Bundesgerichtshof, hat der Vermieter ein berechtigtes Interesse für eine Beantragung einer solchen Regelung.

Nachlasspflegschaft beantragen – Was muss man beachten?

Nachlasspflegschaft beantragen
Der Antrag auf Nachlasspflegschaft wird beim zuständigen Nachlassgericht gestellt – in der Regel am letzten Wohnort des Verstorbenen. Kennt man ihn nicht, kann auch ein Gericht angerufen werden, an dem sich Vermögenswerte befinden, etwa eine Immobilie. Wesentlich für die Beantragung: das nachgewiesene Sicherungsbedürfnis. Bezogen auf unseren konkreten Fall kann der Antrag mit der Suche nach dem Bruder begründet werden oder auch mit dem Leerstand der Immobilie, der zeitnah beseitigt werden muss. Nachvollziehbar muss erklärt werden, welche Vermögenswerte gefährdet sind, warum sie gesichert werden müssen und warum der Erbe die Verwaltung nicht selbst übernehmen kann. Wird der Antrag positiv entschieden, wird ein Nachlasspfleger bestellt – etwa Ira Kröswang, die dann mit ihrem Team die Aufgabe hat, den Nachlass zu sichern, zu verwalten und aus dem Erbe gegebenenfalls Verbindlichkeiten zu begleichen. Neben den Erben können auch sonstige Berechtigte, Vermieter oder andere Gläubiger eine solche Nachlasspflegschaft beantragen, wenn es darum geht, ihre Ansprüche zu sichern.

Schnelle Hilfe

Eine beantragte Nachlasspflegschaft beschleunigt die Nachlassregelung. Etwa bei Mietverhältnissen, die auf diesem Weg schnell und unkompliziert gekündigt werden können, sodass die Wohnung dann schneller an den Vermieter übergeben werden kann. Wichtig besonders dann, wenn noch Miete gezahlt werden muss, obwohl die Wohnung längst leer steht.

Ist der Nachlass umfangreich, muss zunächst eine Bestandsaufnahme gemacht werden. "Wir erfassen alles, was zum Nachlass gehört", erklärt Kröswang das Procedere. "Dazu gehören Immobilien, das Bank- und Barvermögen, Schließfächer oder Autos des Verstorbenen." Zur Bestandsaufnahme gehört auch die Ermittlung von eventuellen Gläubigern oder potenzieller weiterer Erben. "Oft eine echte Detektivarbeit", kommentiert Ira Kröswang das Vorgehen ihrer Kanzlei. Und oft auch eine Arbeit, die ins Ausland führt. Denn nicht immer sind mögliche Erben sofort auffindbar.

Vor allem dann, wenn die Erbenlage unsicher ist, ist die Nachlasspflegschaft ein zwar komplexes, aber wichtiges Instrument, um Rechtssicherheit zu schaffen und Vermögenswerte zu schützen. Eine professionelle Unterstützung ist dabei oft mehr als hilfreich, um den Überblick zu behalten und bestmögliche Ergebnisse für alle Beteiligten zu erzielen. "Uns geht es immer um die gerechte Aufteilung eines Nachlasses", sagt Ira Kröswang. Tagesgeschäft und erfolgreiches obendrein. Denn das Kröswang-Team findet in mehr als 98 Prozent aller Fälle eine Lösung, die für alle passt.

Die Leistungen im Überblick
  • Verwaltung und Auseinandersetzung von Nachlässen

  • Erbenermittlung

  • Bewertung von Nachlässen für eine fundierte Entscheidungsgrundlage

  • Nachlasspflegschaft

Die Kanzlei Kröswang aus Schwäbisch Gmünd hilft Erben, an ihr rechtmäßiges Erbe zu kommen und begleitet Erbengemeinschaften bis zur vollständigen Auseinandersetzung des Nachlasses. Mit ihrem Fachwissen und der Erfahrung aus über 650 Fällen unterstützt das Team um Ira Kröswang auch Nachlassgerichte bei komplexen Fällen.
Weiterführende Informationen gibt s auf der Website.
Impressum
Kanzlei Kröswang
Frau Ira Kröswang Im Benzfeld 49 73527 Schwäbisch Gmünd Deutschland
T: 0049-7171-9350090
@: postfachkanzlei-kroeswang.de
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