Checkliste Erbschaft: Was Erben wissen müssen
Checkliste Erbschaft
- 02.10.2024
Erste Schritte in der Trauer: Testament, Sterbeurkunde und Erbschein

Ebenso wesentlich ist die Beschaffung der Sterbeurkunde. Auch hier ist schnelles Handeln gefragt. Denn: „Die Sterbeurkunde ist der Schlüssel für alle weiteren Schritte gegenüber Behörden, Banken und Versicherungen“, erklärt Kröswang. Ausgestellt wird sie vom Bestatter oder dem Standesamt.
Was aber ist zu tun, wenn der Verstorbene weder Testament oder Erbvertrag hinterlassen hat? „Hier braucht es einen Erbschein als offiziellen Nachweis für die Erbenstellung“, erklärt Kröswang. „Besonders Banken werden danach fragen.“ Eine Beantragung kann beim Notar oder – kostengünstiger – beim Nachlassgericht erfolgen. Neben all diesen formalen Schritten muss die Bestattung organisiert werden – verantwortlich dafür, auch kostentechnisch, sind ebenfalls die Erben.
Verträge, Immobilien und Finanzen: Gründliche Recherche zahlt sich aus
Aber: Was gehört zum Erbe? Hier gilt als erster Schritt: eine akribische Bestandsaufnahme. Gibt es Fahrzeuge? Schließfächer? Immobilien? Welche Konten gibt es und bei welchen Banken? Diese Fragen helfen weiter:• Wie setzt sich das Vermögen der verstorbenen Person zusammen?
• Gehören dazu Immobilien, Fahrzeuge, Schmuck oder Wertpapiere?
• Gibt es Schulden? Und falls ja: Ist der Nachlass womöglich überschuldet?
• Wo ist das Barvermögen angelegt?
• Welche laufenden Verträge gibt es und welche muss man kündigen? etc.
Wenn Fahrzeuge vererbt werden, muss die Ab- oder Ummeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle möglichst zeitnah erfolgen. Will man etwa ein Auto später verkaufen, sollte man es abmelden und auf privatem Gelände abstellen.
Für Immobilien im Nachlass gilt: Niemals allein betreten – immer gemeinsam mit weiteren Erben oder neutralen Zeugen. Könnten sich im Objekt doch unter Umständen weitere Vermögensgegenstände befinden, die in die Erbmasse und damit allen Erben gehören. Auch Informationen zur weiteren Nachlassabwicklung, etwa zur Gebäudeversicherung, finden sich oftmals in der ererbten Immobilie. Auch die muss über den Todesfall und einen möglichen Leerstand informiert werden, um Leistungsansprüche nicht zu gefährden.
Besonders sorgfältig müssen Verträge und Versicherungen eines Verstorbenen geprüft werden. Dazu zählen:
• Kranken- und Pflegeversicherungen,
• Haftpflichtversicherungen,
• Verträge für Internet, Telefon und Fernsehen,
• Abonnements,
• Mietverträge
• Social Media Accounts.
Zu beachten: die Kündigungsfristen. Allerdings: Die Gebäude- oder Elementarversicherung sollten nicht vorschnell gekündigt werden. Decken sie doch mögliche Schäden auch nach dem Tod eines Erblassers an. Wichtig hier: Es besteht eine Anzeigepflicht über den Todesfall und die Erbfolge. Wenn der Verstorbene Online-Konten besaß, wie Amazon, PayPal, Facebook & Co., sollte die Accounts oder Profile überprüft, gegebenenfalls gekündigt oder zumindest der Todesfall gemeldet werden, um Datenmissbrauch vorzubeugen.
Besonders sensibel: die finanzielle und steuerliche Situation des Verstorbenen. Denn mit dem Erbe sind immer auch Pflichten verbunden. Etwa gegenüber dem Finanzamt. So müssen noch ausstehende Steuererklärungen des Verstorbenen ebenso eingereicht werden wie die Erbschaftssteuererklärung der Erben. Geklärt werden muss auch, ob eine Abgabepflicht besteht. Gegebenenfalls sind die letzten Steuerbescheide anzufordern.
„Essenziell für die Erben ist der Überblick über die Konten und Vermögenswerte“, erklärt Ira Kröswang. „Bevor nicht feststeht, was an Vermögen übrigbleibt, sollte keinesfalls voreilig Geld verteilt werden“, mahnt Kröswang. Denn unter Umständen gehören zur Erbmasse eben auch Negativ-Posten, also Schulden. Drei Monate haben Erben Zeit, die finanzielle Situation zu prüfen. „Ist ein Nachlass überschuldet, kann ein Erbe ausgeschlagen werden“, erklärt die Expertin.
Erbengemeinschaften: Gemeinsam statt einsam
Erbt man allein, kann man auch allein und selbständig agieren, ist man Teil einer Erbengemeinschaft, kann es kompliziert werden. In diesem Fall müssen alle Interessen abgestimmt werden, so dass man gemeinsam handeln kann. „Alleingänge, auch wenn man es gut meint, führen in den meisten Fällen zu Missverständnissen und Streitigkeiten“, weiß Ira Kröswang. „Sie sind Gift für den Familienfrieden.“ Das gelte auch für die Beauftragung eines Anwalts. „Nimmt sich ein Erbe allein einen Anwalt“, mahnt sie, „werten das die Mit-Erben oft als Provokation. Ein Konflikt ist damit vorprogrammiert.“ Sie empfiehlt stattdessen auf Kommunikation und Zusammenarbeit zu setzen. „Lieber gemeinsam, statt einsam“, rät sie. Eskaliert der Konflikt sollte ein Mediator eingeschaltet werden. Er vermittelt zwischen den einzelnen Parteien und bietet die Chance einer Lösung, die für alle passt.
Die Checkliste zur Erbschaft zeigt, wie komplex die Abwicklung eines Nachlasses ist. „Hat man sich aber dafür entschieden, das Erbe akribisch aufzuschlüsseln“, fasst Ira Kröswang zusammen, „ist man auf einem guten Weg.“ Und: „Wer nicht weiterkommt, sich mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht auskennt oder sich nicht damit auseinandersetzen möchte, sollte sich Unterstützung holen“, sagt Kröswang. Ihre Kanzlei ist seit dem Jahr 2007 auf die passgenaue Bearbeitung der Anliegen von Erbengemeinschaften spezialisiert. Ein Erstgespräch ist kostenlos und kann online über die Website der Kanzlei vereinbart werden.
Die Leistungen im Überblick
• Verwaltung und Auseinandersetzung von Nachlässen
• Erbenermittlung
• Bewertung von Nachlässen für eine fundierte Entscheidungsgrundlage
• Nachlasspflegschaft