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Erben ohne Streit: Mediatoren können helfen

Mediator Erbengemeinschaft

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Der Tod eines geliebten Menschen wirft uns emotional aus der Bahn, lässt uns fassungslos und vor allem voller Trauer zurück. Und mit diesen Emotionen im Gepäck müssen wir uns dann um die Abwicklung eines Erbes kümmern – mit allen organisatorischen Herausforderungen, die das Sterben so mit sich bringen. Wenn es dann auch noch weitere Erben gibt, etwa die Geschwister, geht es ans Eingemachte. Denn: Alle Hinterbliebenen haben ihre individuelle Sicht auf dieses Lebensende und auf alles, was damit zusammenhängt. Konflikte scheinen vorprogrammiert – Hilfe versprechen in solchen Fällen besonders geschulte Mediatoren.

Mehr als die Hälfte der Deutschen, so stellt die aktuelle Studie der Deutschen Bank in Kooperation mit dem Institut für Demoskopie Allensbach fest, hat bereits geerbt oder rechnet in den kommenden Jahrzehnten damit. Allerdings nimmt die Bereitschaft, sich mit dem Erben zu beschäftigen, ab. "Erben und Vererben", erklärt dann auch Raffael Gasser, Leiter "Wealth Management & Private Banking Deutschland" der Deutschen Bank, "bleibt für viele Menschen ein herausforderndes Thema. Dabei zeigt unsere Studie, dass vererbte Vermögen gerade in diesen Zeiten an Bedeutung gewinnen – auch für die finanzielle Sicherheit und Altersvorsorge. Wenn der Nachlass nicht geregelt ist, kann dies die Hinterbliebenen emotional und finanziell erheblich belasten. Unsere Erfahrung zeigt: Wer die Vermögensnachfolge frühzeitig mit Familie und Experten diskutiert und professionell gestaltet, vermeidet Missverständnisse und Konflikte – zum Wohl der Erblasser wie auch der Erben." Erben und Vererben bleiben offensichtlich Tabuthemen – und bieten enormes Konfliktpotenzial. Dann nämlich, wenn mehr als einer erbt und die unterschiedlichen Bedürfnisse und Sichtweisen auf ein Erbe sichtbar werden.

Obwohl es in Deutschland klare gesetzliche Vorgaben gibt, wie der Nachlass aufgeteilt werden soll, kann die praktische Umsetzung recht kompliziert werden und manchmal fast schon ins Absurde abdriften. So kann in einer Erbengemeinschaft mit 20 Personen ein Teilerbe mit nur einem Prozent Erbanteil den gesamten Abwicklungsprozess blockieren. "Das kostet nicht nur Zeit", erklärt Ira Kröswang, Mitglied des Bundes Deutscher Nachlasspfleger e.V. (BDN), "sondern sorgt unter Umständen auch für Konflikte, die zu dauerhaften Zerwürfnissen führen."

Erben kann auch einfach sein

Wenn nach der gesetzlichen Erbfolge oder aufgrund eines Testaments mehrere Personen gemeinsam erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Auf Gedeih und Verderb übrigens. Denn die Gemeinschaft muss sich in allen Punkten einig sein. So kann etwa eine Immobile nur dann verkauft werden, wenn alle Erben diesem Verkauf zugestimmt haben. Eine Erbengemeinschaft muss also gemeinschaftlich handeln – und zwar so lange, bis der Nachlass aufgeteilt ist. Und hier liegt der entscheidende Punkt: Wer erbt was? In welcher Höhe? Und: Ist die Aufteilung wirklich gerecht? Da jeder Mensch einer solchen (Zwangs-)Gemeinschaft ganz eigene Bedürfnisse, Wünsche und Vorstellungen hat, ist die unkomplizierte Nachlass-Verteilung zwar erstrebenswert, aber selten erreichbar. Denn während die juristischen Gründe für den Streit ums Erbe eher sachlicher Natur und damit regelbar sind, liegen die wahren Streitursachen meist tiefer. Hier hilft ein Mediator als neutrale Instanz zwischen den Parteien.

Der Neutralität verpflichtet

Ein Mediator orientiert sich an den individuellen Interessen der Erben – anders übrigens als ein Testamentsvollstrecker, der den Willen des Erblassers durchsetzt. Wirtschaftsmediatorin Ira Kröswang veranschaulicht die Rolle des Mediators gerne anhand eines Beispiels: " Es ist wie mit dem Gleichnis von den zwei Schwestern, die sich um eine Orange stritten. Jede Schwester forderte die Orange für sich alleine, ohne die Interessen der anderen Partei zu berücksichtigen. Nach langem Streit entschieden sie schließlich, die Orange in zwei Hälften zu schneiden – eine scheinbar faire Lösung. Jede sollte eine Hälfte bekommen und damit wäre die Sache erledigt. Doch war das auch die beste Lösung? Nein, denn die wahren Absichten der Schwestern offenbaren am Ende, dass der Kompromiss mit der zerteilten Orange weder gewinnbringend noch notwendig gewesen wäre. Denn die eine Schwester wollte die Orange nur, um ihren Saft auszupressen, während die andere lediglich ihre Schale benötigte, um damit einen Kuchen zu backen. Hätten sie miteinander gesprochen und ihre Bedürfnisse klar kommuniziert, hätten sie die Orange optimal nutzen können: Eine hätte den Saft gehabt, die andere die Schale und beide wären, ganz ohne Streit, zufrieden gewesen."

Die Aufgabe eines Mediators ist es also, die Bedürfnisse und Interesse jedes Mitglieds einer Erbengemeinschaft zu ermitteln. Er begleitet den Prozess der Nachlassverteilung, stellt die Kommunikation zwischen den Beteiligten und ihre Organisation sicher. Ira Kröswang erläutert: "Für meine Arbeit als Mediatorin steht immer der Mensch im Mittelpunkt. Sachliche Aspekte bleiben zunächst außen vor." Das Ziel einer Mediation: eine Lösung, mit der alle Beteiligten leben können und sich niemand benachteiligt fühlt. Der Mediator stellt dabei zentrale Fragen: Welche Wünsche haben die einzelnen Erben? Welche Möglichkeiten gibt es, um möglichst alle zufriedenzutellen? Wie kann die Gesamtsituation für alle Beteiligten optimal gelöst werden? Im Idealfall schaltet eine Erbengemeinschaft einen Mediator noch vor jeder juristischen Auseinandersetzung ein und einigt sich einvernehmlich auf eine eigene Lösung.

Im Fokus: die Interessenermittlung

"Ich muss herausfinden, was jeder Einzelne konkret möchte und wie diese Ziele optimal erreicht werden können", beschreibt Ira Kröswang ihre Arbeit. "Auch wenn das bedeutet, sich außerhalb der gesetzlichen Bestimmungen zu einigen. Im Orangen-Beispiel hätte die juristische Lösung möglicherweise eine Teilung der Orange in zwei Hälften bedeutet. Eine Lösung, die sicher keine der Schwestern wirklich zufriedengestellt hätte. Ein Gespräch hätte in diesem Fall offenbart, wo die Interessen der beiden liegen. Beide hätten davon profitiert: die eine vom Saft, die andere von der Schale der Orange." Die große Kunst liegt also daran, die wahren Bedürfnisse aller Beteiligten herauszufiltern und so einen Weg zu finden, der alle Interessen berücksichtigt.

Mit dieser Strategie ist auch Ira Kröswang mit ihrem Team unterwegs. Seit 2007 hat sich die Kanzlei auf die Begleitung von Erbengemeinschaften spezialisiert. "Unbewusst", so Kröswang, "wünschen sich viele Erben eine ausgleichende Instanz in Form einer Mediation. Viele wissen aber gar nicht, dass das eine Lösung von Konflikten sein kann."
Die Kanzlei Kröswang aus Schwäbisch Gmünd hilft Erben an ihr rechtmäßiges Erbe zu kommen und begleitet Erbengemeinschaften bis zur vollständigen Auseinandersetzung des Nachlasses. Mit ihrem Fachwissen und der Erfahrung aus über 1.000 Fällen unterstützt das Team um Ira Kröswang auch Nachlassgerichte bei komplexen Fällen.

Weiterführende Informationen gibt's auf der Website.

Die Leistungen im Überblick

• Verwaltung und Auseinandersetzung von Nachlässen
• Erbenermittlung
• Bewertung von Nachlässen für eine fundierte Entscheidungsgrundlage
• Nachlasspflegschaft
Impressum
Kanzlei Kröswang
Frau Ira Kröswang Im Benzfeld 49 73527 Schwäbisch Gmünd Deutschland
T: 0049-7171-9350090
@: postfachkanzlei-kroeswang.de
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