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Schulden geerbt: Was tun, wenn das Erbe zur Last wird?

Schulden geerbt

Das Thema Erben kann schnell kompliziert werden, besonders wenn es um Schulden geht. Viele Menschen haben ein romantisches Bild vom Erben – schöne Erinnerungen, wertvolle Gegenstände und vielleicht sogar ein bisschen Geld. Doch was passiert, wenn das Erbe auch Schulden beinhaltet? Ein Nachlassverwalter kann selbst juristisch komplizierte Herausforderungen zur Zufriedenheit aller Beteiligten erledigen.

Wenn das Erbe auch Schulden beinhaltet

Zunächst einmal ist wichtig zu wissen: Man muss nicht automatisch die Schulden eines Verstorbenen erben. Wenn ein Nachlass angenommen wird, geschieht dies jedoch als Ganzes. Das bedeutet, dass man nicht einfach die schönen Dinge wie das Sparbuch der Oma oder die wertvollen Bilder auswählen und den Rest ausschlagen kann. Es gilt das Prinzip "alles oder nichts". Wenn sich herausstellt, dass der Nachlass überschuldet ist – also mehr Schulden als Vermögen vorhanden sind – gibt es Möglichkeiten für den Erben. In diesem Fall kann eine Anfechtung der Erbannahme in Betracht gezogen werden. Das bedeutet, dass der Erbe erklären kann, dass er sich geirrt hat und von einem positiven Nachlass ausgegangen ist. Hätte er gewusst, dass erhebliche Schulden bestehen, hätte er das Erbe niemals angenommen.

Die Anfechtung der Erbannahme ist ein rechtlicher Schritt, der es ermöglicht, aus der Erbenstellung herauszukommen. Der Erbe muss nachweisen können, dass er im Irrtum war und die Annahme des Nachlasses unter falschen Voraussetzungen erfolgte. Dies kann eine komplexe Angelegenheit sein und sollte idealerweise mit juristischer Unterstützung angegangen werden. Falls die Situation unübersichtlich ist und keine klare Einschätzung des Nachlasses möglich ist, besteht die Option einer Nachlassverwaltung beim zuständigen Nachlassgericht. Ein Nachlassverwalter übernimmt dann die Verantwortung für den Nachlass und sorgt dafür, dass die Haftung auf den Nachlass beschränkt bleibt. Das bedeutet konkret: Das private Vermögen des Erben bleibt unberührt.

Schulden geerbt? Ausschlagung des Erbes und Nachlassverwaltung

Schulden geerbt - was nun?
Es ist auch wichtig zu wissen, dass Kinder oder andere Angehörige nicht verpflichtet sind, den Nachlass eines verstorbenen Elternteils oder Verwandten anzunehmen. Sie können aktiv entscheiden, das Erbe auszuschlagen und damit jegliche Verantwortung für mögliche Schulden abzulehnen. Ein weit verbreiteter Irrglaube besagt oft, dass man trotzdem für die Räumung der Wohnung verantwortlich sei – dem ist nicht so! Wer das Erbe ausschlägt, muss sich um nichts kümmern und sollte sich von dem Nachlass fernhalten.

Eine weitere Möglichkeit zur Absicherung im Falle von geerbten Schulden ist die Nachlassverwaltung. Durch einen Nachlassverwalter wird sichergestellt, dass der Nachlass ordnungsgemäß verwaltet wird und alle rechtlichen Aspekte berücksichtigt werden. Dies bietet den Vorteil einer rechtssicheren Handhabung des Nachlasses und minimiert das Risiko unerwarteter Überraschungen. Die Erben haben die Möglichkeit, dem Nachlassgericht einen geeigneten Nachlassverwalter vorzuschlagen. Darüber hinaus kann ein überschuldeter Nachlass gegebenenfalls auch durch eine Nachlassinsolvenz "abgestoßen" werden. Dafür wird die Beratung durch einen Anwalt empfohlen.

Kanzlei Kröswang: Fünf-Phasen-Plan

Die Kanzlei Kröswang bietet umfassende Unterstützung in der Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung. Mit über 15 Jahren Erfahrung in der Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung und Erbenermittlung bietet die Kanzlei eine hohe Qualifikation in diesem sensiblen Bereich. Das qualifizierte Team arbeitet strukturiert und lösungsorientiert, um sicherzustellen, dass das rechtmäßige Erbe schnell und sicher an die Berechtigten gelangt. Unter der Leitung von Ira Kröswang, einer erfahrenen württembergischen Notariatsassessorin mit einem klaren Fokus auf Nachlassabwicklung, wird ein einzigartiger Fünf-Phasen-Plan verfolgt, um den Erben eine strukturierte und rechtssichere Abwicklung des Nachlasses zu garantieren. Dieser besteht aus folgenden Schritten:

Sicherung des Nachlasses: In dieser ersten Phase wird das gesamte Erbe erfasst. Dazu gehören Bargelder, Immobilien sowie die rechtmäßigen Erben und bestehende Schulden. Diese umfassende Bestandsaufnahme bildet die Grundlage für alle weiteren Schritte.

Nachlassverzeichnis: Die Ergebnisse der Sicherung werden in einem detaillierten Nachlassverzeichnis festgehalten. Dies sorgt für Transparenz und Klarheit über die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Nachlasses.

Nachlassverwaltung: In dieser Phase wird die Auseinandersetzung oder die Befriedigung von Gläubigern vorbereitet. Falls erforderlich, werden Immobilien verkauft, Wertgegenstände geschätzt und Verhandlungen mit Gläubigern geführt, um die bestmögliche Lösung für alle Beteiligten zu finden.

Auseinandersetzung: Hier erfolgt der Nachweis über alle durchgeführten Tätigkeiten sowie die geplante Verteilung des Erbes an die berechtigten Erben oder an die berechtigten Gläubiger. Diese Dokumentation ist entscheidend für eine faire und transparente Auseinandersetzung.
Bei Fragen rund um das Thema "Schulden geerbt" sollte immer rechtzeitig professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden. So bleibt man auf der sicheren Seite und kann unangenehme Überraschungen vermeiden!
Impressum
Kanzlei Kröswang
Frau Ira Kröswang Im Benzfeld 49 73527 Schwäbisch Gmünd Deutschland
T: 0049-7171-9350090
@: postfachkanzlei-kroeswang.de
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