Schulden geerbt: Was tun, wenn das Erbe zur Last wird?
Schulden geerbt
- 30.04.2025
Wenn das Erbe auch Schulden beinhaltet
Zunächst einmal ist wichtig zu wissen: Man muss nicht automatisch die Schulden eines Verstorbenen erben. Wenn ein Nachlass angenommen wird, geschieht dies jedoch als Ganzes. Das bedeutet, dass man nicht einfach die schönen Dinge wie das Sparbuch der Oma oder die wertvollen Bilder auswählen und den Rest ausschlagen kann. Es gilt das Prinzip "alles oder nichts". Wenn sich herausstellt, dass der Nachlass überschuldet ist – also mehr Schulden als Vermögen vorhanden sind – gibt es Möglichkeiten für den Erben. In diesem Fall kann eine Anfechtung der Erbannahme in Betracht gezogen werden. Das bedeutet, dass der Erbe erklären kann, dass er sich geirrt hat und von einem positiven Nachlass ausgegangen ist. Hätte er gewusst, dass erhebliche Schulden bestehen, hätte er das Erbe niemals angenommen.Die Anfechtung der Erbannahme ist ein rechtlicher Schritt, der es ermöglicht, aus der Erbenstellung herauszukommen. Der Erbe muss nachweisen können, dass er im Irrtum war und die Annahme des Nachlasses unter falschen Voraussetzungen erfolgte. Dies kann eine komplexe Angelegenheit sein und sollte idealerweise mit juristischer Unterstützung angegangen werden. Falls die Situation unübersichtlich ist und keine klare Einschätzung des Nachlasses möglich ist, besteht die Option einer Nachlassverwaltung beim zuständigen Nachlassgericht. Ein Nachlassverwalter übernimmt dann die Verantwortung für den Nachlass und sorgt dafür, dass die Haftung auf den Nachlass beschränkt bleibt. Das bedeutet konkret: Das private Vermögen des Erben bleibt unberührt.
Schulden geerbt? Ausschlagung des Erbes und Nachlassverwaltung

Eine weitere Möglichkeit zur Absicherung im Falle von geerbten Schulden ist die Nachlassverwaltung. Durch einen Nachlassverwalter wird sichergestellt, dass der Nachlass ordnungsgemäß verwaltet wird und alle rechtlichen Aspekte berücksichtigt werden. Dies bietet den Vorteil einer rechtssicheren Handhabung des Nachlasses und minimiert das Risiko unerwarteter Überraschungen. Die Erben haben die Möglichkeit, dem Nachlassgericht einen geeigneten Nachlassverwalter vorzuschlagen. Darüber hinaus kann ein überschuldeter Nachlass gegebenenfalls auch durch eine Nachlassinsolvenz "abgestoßen" werden. Dafür wird die Beratung durch einen Anwalt empfohlen.
Kanzlei Kröswang: Fünf-Phasen-Plan
Sicherung des Nachlasses: In dieser ersten Phase wird das gesamte Erbe erfasst. Dazu gehören Bargelder, Immobilien sowie die rechtmäßigen Erben und bestehende Schulden. Diese umfassende Bestandsaufnahme bildet die Grundlage für alle weiteren Schritte.
Nachlassverzeichnis: Die Ergebnisse der Sicherung werden in einem detaillierten Nachlassverzeichnis festgehalten. Dies sorgt für Transparenz und Klarheit über die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Nachlasses.
Nachlassverwaltung: In dieser Phase wird die Auseinandersetzung oder die Befriedigung von Gläubigern vorbereitet. Falls erforderlich, werden Immobilien verkauft, Wertgegenstände geschätzt und Verhandlungen mit Gläubigern geführt, um die bestmögliche Lösung für alle Beteiligten zu finden.
Auseinandersetzung: Hier erfolgt der Nachweis über alle durchgeführten Tätigkeiten sowie die geplante Verteilung des Erbes an die berechtigten Erben oder an die berechtigten Gläubiger. Diese Dokumentation ist entscheidend für eine faire und transparente Auseinandersetzung.