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Ein echter Krimi: Die Erbenermittlung

Erbenermittlung

In den kommenden Jahren, so stellt die Hans-Böckler-Stiftung bereits 2017 fest, werden die Erbschaften größer sein als bislang angenommen und stellen damit vor allem die Erben vor wachsende Herausforderungen. Denn sie müssen, um ein Erbe antreten und davon partizipieren zu können, zunächst erst einmal alle Mit-Erben auswendig machen. Erst wenn die Erbengemeinschaft vollständig ist, kann sie handeln und den Nachlass entsprechend aufteilen. Doch oft – nicht zuletzt bedingt durch die wachsende Mobilität – sind familiäre Netzwerke weit verzweigt und potenzielle Erben nicht auffindbar. Hier helfen Erbenermittler – also Spezialisten, die sich weltweit und mit detektivischem Gespür auf die Suche begeben. Eine dieser Detektive für Erbenermittlung ist Ira Kröswang.

„Das Erbrecht schreibt zwingend vor, dass die Erbfolge lückenlos festgestellt werden muss“, betont Ira Kröswang, Württembergische Notariatsassessorin und Expertin für Erbenermittlung. „Jede lebende Person, die als Erbe in Frage kommt, muss auch gefunden werden.“ Im Umkehrschluss heißt das: Solange eine Erbfolge nicht feststeht, kann das Erbe nicht angetreten oder ausgezahlt werden. „Viele Menschen sind überzeugt“, so Kröswang, „dass Erben nur für eine bestimmte Zeit gesucht werden müssten und nach Ablauf dieser Frist vom Erbe ausgeschlossen werden könnten. Doch solche Stichtagsregelungen gibt es im deutschen Erbrecht nicht.“

Klar ist: Bereits verstorbene Personen scheiden als Erben aus. Allerdings können deren Kinder erbberechtigt sein. Also müssten auch die Nachkommen gefunden werden, damit die Erbfolge vollständig ist. Das gilt übrigens auch für unehelich geborene Nachkommen – selbst wenn diese im familiären Umfeld nicht bekannt sein sollten. Auch hier muss geprüft werden, ob sie möglicherweise erbberechtigt sind.

„Wird ein Erbe nicht gefunden“, erklärt Ira Kröswang, „kann er nicht einfach übergangen werden. Das gilt übrigens auch für Menschen, die im Familien-Stammbaum zwar existieren müssten, aber unauffindbar sind.“ Erben haben in solchen Fällen die Pflicht, zweifelsfrei nachzuweisen, dass diese Personen nicht mehr leben. Erst dann kann ein Nachlass aufgrund der vorliegenden Erbfolge abgewickelt werden. „Kein leichtes und mitunter ein sehr langwieriges Unterfangen“, räumt Kröswang ein.

Familiendschungel: Auf der Suche nach Erben

Und: ein Unterfangen, das für Erben mehr als herausfordernd ist. „Viele Angehörige sind zu Beginn einer solchen Suche schlicht überfordert und wissen nicht, wo sie anfangen sollen“, weiß Ira Kröswang aus ihrer langjährigen Erfahrung. Für komplexe Erb-Fälle dieser Art kann eine professionelle Erbenermittlung, wie sie etwa Kröswangs Kanzlei anbietet, hilfreich sein. Vorab können Erben selbst schon aktiv werden und vorhanden Unterlagen prüfen:
  • Personenstandsurkunden im Nachlass: Gemeint sind Geburtsurkunden, Familienbücher oder Familienregister. All diese Urkunden können Hinweise auf Verwandtschaftsverhältnisse liefern.

  • Akteneinsicht beim Nachlassgericht: Sind Gerichtsakten vorhanden, findet man auch hier wertvolle Informationen über Familienverhältnisse und damti potenzielle Erben.

  • Informationen beim Beerdigungsinstitut einholen: Eventuell verfügt auch das Bestattungsunternehmen über Daten und nützliche Hinweise auf die Familie des Verstorbenen.

  • Standesämter: Jedes Standesamt führt Register über Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle. Auch hier lassen sich familiäre Verzweigungen finden.

Expertise gefragt: Wenn die Suche zur Detektivarbeit wird

Erbenermittlung
Für die Erbenermittlung gibt zwar gesetzliche Grundlagen, die die Vorgehensweise und die Rangfolge der Erben festlegen. Aber leider liefern die Paragraphen keinen Leitfaden für die Vorgehensweise. Die nächsten Angehörigen wie Kinder und Eltern zu ermitteln, ist dabei noch die einfachste Aufgabe. Wenn es denn dann aber um Geschwister, Großeltern und weitere Verwandtschaft geht, kann es schnell komplizierter werden. „Es gibt schlicht keine Standardlösung für die Zusammenstellung einer lückenlosen Erbfolge“, erklärt Ira Kröswang. „Es ist eine Kunst, gezielt vorzugehen, um am Ende erfolgreich und vor allem vollständig aufzuschlüsseln, wer zu den Erben gehört.“ Nur wenige Spezialisten kennen sich in diesem Bereich aus und haben sich in die komplexe Materie eingearbeitet.

Zu ihnen zählt Ira Kröswang mit ihrem Team. Seit rund 15 Jahren spürt die Kanzlei Erben im In- und Ausland auf. Ihre in dieser Zeit erworbene Expertise gibt sie an die Mitarbeiter ihrer Kanzlei weiter. „Wir können Betroffenen ein ganzes Team erfahrener Ermittler an die Seite stellen“, erklärt Kröswang. Das Konzept geht auf: Mit einer Erfolgsquote von über 98 Prozent zählt die Kanzlei zu den führenden Experten auf dem Gebiet der Erbenermittlung. Die zügigen Ergebnisse ermöglichen eine schnellere Beantragung von Erbscheinen und damit eine zeitnahe Geltendmachung von Ansprüchen. „Wir können so oftmals eine unnötig langwierige Abwicklung des Nachlasses verhindern“, fasst Ira Kröswang zusammen. Mehr? Dann können sich Interessenten für ein kostenloses Erstgespräch direkt an die Kanzlei wenden.

Die Leistungen im Überblick

  • Verwaltung und Auseinandersetzung von Nachlässen

  • Erbenermittlung

  • Bewertung von Nachlässen für eine fundierte Entscheidungsgrundlage

  • Nachlasspflegschaft

Die Kanzlei Kröswang aus Schwäbisch Gmünd hilft Erben an ihr rechtmäßiges Erbe zu kommen und begleitet Erbengemeinschaften bis zur vollständigen Auseinandersetzung des Nachlasses. Mit ihrem Fachwissen und der Erfahrung aus über 650 Fällen unterstützt das Team um Ira Kröswang auch Nachlassgerichte bei komplexen Fällen.
Weiterführende Informationen gibt's auf der Website.

Impressum
Kanzlei Kröswang
Frau Ira Kröswang Im Benzfeld 49 73527 Schwäbisch Gmünd Deutschland
T: 0049-7171-9350090
@: postfachkanzlei-kroeswang.de
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