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Du bist uns etwas wert! Die Sachbezugskarte als Benefit

Sachbezugskarte

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Viele Unternehmen möchten ihren Mitarbeitern gern finanziell etwas Gutes tun, doch eine Gehaltserhöhung würde sie selbst finanziell zu stark belasten. Eine Sachbezugskarte stellt eine für beide Seiten attraktive Alternative dar und kann zusätzlich die Region stärken.



Von Arbeitgebermarken und Fußgängerzonen

Lange Zeit galt: Die eigene Marke muss man bewerben, um potenzielle Kunden auf sich aufmerksam zu machen und zu überzeugen. In Zeiten des Fachkräftemangels ist auch "Employer Branding" längst kein Fremdwort mehr. Personen auf Jobsuche informieren sich vor einer Bewerbung genau über den Ruf eines Unternehmens und Angestellte haben längst nicht mehr das Ziel, ihr gesamtes Erwerbsleben in der gleichen Firma zu verbringen. Eine starke Arbeitgebermarke senkt die Fluktuation um 28 Prozent.

Hier spielen Benefits eine entscheidende Rolle. In einer Studie schätzten Personalverantwortliche die Auswirkung von Benefits auf Motivation, Stärkung der Mitarbeiterbindung, Leistungsbereitschaft sowie Verbesserung der Attraktivität als Arbeitgeber auf einer Skala von eins bis sechs mit Werten zwischen 3,6 und 3,9 als eher hoch ein. Nun kann nicht jedes Unternehmen die gesamte Belegschaft nach Mallorca einladen und manche beliebten Benefits sind nicht in jeder Branche umsetzbar. Beispielsweise können Mitarbeiter einer Gärtnerei nicht im Homeoffice arbeiten und flexible Arbeitszeiten würden in einem Service Center, das stets ausreichend besetzt sein muss, zu Chaos führen.

Ein anderer in Deutschland zu beobachtender Trend betrifft das Ladensterben. Laut einer Prognose des Handelsverbands Deutschland (HDE) werden 46.000 Geschäfte in den kommenden vier Jahren schließen. Die Gründe hierfür sind vielfältig: hohe Mietkosten, sinkende Kaufkraft in der Bevölkerung und die Dominanz des Online-Handels. Eine Verödung der Innenstädte wird als Folge befürchtet. Was das mit Mitarbeiterbindung zu tun hat? Auflösung folgt weiter unten.

Mitarbeitergutscheine als Sachbezug

Sachbezugskarte als Benefit
Paragraph 8 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) definiert, was zur Kategorie der Einnahmen gehört (nämlich „alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen“). Die Sätze 1 und 11 von Abschnitt 2 legen fest: Einnahmen, die nicht in Geld bestehen, werden als Sachbezüge bezeichnet und sind steuerfrei, wenn der Betrag pro Kalendermonat 50 Euro nicht übersteigt. Satz 3 in Abschnitt 1 schließt Gutscheine zwar hiervon aus, doch Paragraph 2 Abschnitt 1 Nummer 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) nennt als Ausnahmen unter anderem Fälle, in denen sie nur „innerhalb eines begrenzten Netzes von Dienstleistern“ eingesetzt werden können.

Abschnitt R 19.6 der Lohnsteuerrichtlinien (LStR) befasst sich mit den sogenannten Aufmerksamkeiten; hierbei handelt es sich um Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 60 Euro, die der Arbeitnehmer zu einem besonderen Anlass erhält.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von Mitarbeitergutscheinen als Benefit haben sich in den vergangenen Jahren deutlich verbessert, wenn die genannten Kriterien erfüllt sind. Sie stellen eine einfache und doch wirksame Art dar, um Wertschätzung zu zeigen. Flexible Einlösemöglichkeiten (was man möchte und wann man möchte) machen sie allseits beliebt. Für den Arbeitgeber ist diese Form von Sachbezug deutlich kostengünstiger als eine Lohnerhöhung, da Sozialversicherungsabgaben gespart werden.
Vorteile für Arbeitgeber



Die Sachbezugskarte RegioCARD: ein Benefit auch für die Region

Die yourbenefit GmbH, selbst im kleinen Ort Östringen im Landkreis Karlsruhe ansässig, bietet mit der RegioCARD Arbeitgebern eine Möglichkeit, den eigenen Angestellten einen „Bonus vom Chef“ zukommen zu lassen und dabei selbst von den Vorteilen zu profitieren, da die Anforderungen des ZAG erfüllt werden: Inhaber der Karte können sie entweder im eigenen Landkreis oder im eigenen zweistelligen Postleitzahlgebiet und den angrenzenden zweistelligen Postleitzahlgebieten an allen Akzeptanzstellen der MasterCard einsetzen. Dies bedeutet ein begrenztes Netz von Dienstleistern, das Geld bleibt in der Region. Die RegioCARD sensibilisiert für lokales Einkaufen und stärkt das lokale Gewerbe.

Monatlich sind Aufladungen von bis zu 50 Euro, zu Anlässen wie Geburtstag oder Firmenjubiläum von bis zu 60 Euro möglich. Mitarbeiter können Beträge sammeln und für eine größere Anschaffung einlösen. Da die Karte mit dem Logo des Unternehmens und einem frei wählbaren Hintergrund versehen werden kann, identifizieren sich Inhaber stärker mit dem Arbeitgeber – sie denken in positiv besetzten Situationen an ihn, nämlich wenn sie sich etwas gönnen. Der Kartenherausgeber ist ein deutsches und BaFin-reguliertes E-Geld-Institut mit MasterCard-Lizenz, Inhabern steht für die Zahlung auch die App VIMPAY zur Verfügung. Demnächst werden sie zusätzlich den Ring „Pagopace“ für eine kontaktlose Zahlung nutzen können.
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Jeden Monat mehr Netto vom Brutto! Die Sachbezugskarte RegioCARD erfüllt alle rechtlichen Vorgaben für Arbeitgeber, die ihren Angestellten neben dem regulären Gehalt regelmäßige steuerfreie Zuschläge zukommen lassen möchten. Gastronomie, Einzelhandel und Kultur in der Umgebung profitieren ebenfalls, da Karteninhaber ihr Guthaben bei ihnen einlösen.
Impressum
yourbenefit GmbH
Herr Uwe Rihm Ringstraße 22 76684 Östringen Deutschland
T: 0049-7253-9789706
@: uryourbenefit-gmbh.de
sachbezugscard.de
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