Der Spezialist für Steuerstrafrecht in Köln und Bonn
Steuerstrafrecht Köln Bonn
- 05.09.2014
Die Risiken einer vermeintlich strafbefreienden Selbstanzeige

Letztlich ist jeder Steuerhinterzieher der Gefahr ausgesetzt, dass sein Fehlverhalten durch Zufall oder durch gezielte Ermittlungen seitens der Behörden aufgedeckt wird. Auch kleinere, nicht gemeldete Einkünfte aus Kapitalvermögen auf zum Beispiel einem im Ausland geführten Konto oder andere Erträge etwa aus der Vermietung einer Einlieger- oder Ferienwohnung können schon drastische Malnahmen nach sich ziehen. Eine Selbstanzeige muss vollständig und umfassend sein. Aufgrund der komplexen juristischen und steuerrechtlichen Situation speziell auch bei vielen ausländischen Kapitalanlageformen empfiehlt sich die möglichst frühzeitige Konsultation eines qualifizierten Beraters und Beistandes.
Juristische und steuerrechtliche Beratung zum Steuerstrafrecht in Köln und Bonn
Ob aus eigener Initiative oder wenn bereits ein Ermittlungs- oder Strafverfahren läuft: Ein Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht in einer Person minimiert Kommunikations- und fachliche Reibungsverluste zwischen den einzelnen Fachbereichen sowie zwischen den Beteiligten wie dem Steuerpflichtigen und den Behörden. Zusätzlich sollte die Chemie zwischen Mandant und Verteidiger stimmen, damit die Basis für eine effektive und vertrauensvolle Zusammenarbeit gegeben ist.Die Kanzlei Stefan Arndt ist mit zwei Niederlassungen auf Steuerrecht und steuerrechtsbezogenes Zivilrecht spezialisiert und damit eine erste Adresse in Sachen Steuerstrafrecht in Köln und Bonn. Ein aktuelles Thema, über das die Kanzlei ihre Mandanten umfassend informiert, sind die voraussichtlichen und ab 2015 geltenden Änderungen im Steuerstrafrecht. Zu rechnen ist nicht nur mit einer deutlichen Verlängerung der strafrechtlichen Verjährung von fünf auf zehn Jahre. Der Zeitraum, für den das Finanzamt hinterzogene Steuern nachfordern kann, liegt sowieso schon bei zehn Jahren. Zudem ist absehbar, dass die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung deutlich kostspieliger wird. Von einer Strafverfolgung wird nur noch abgesehen, wenn zusätzlich zu Steuern und Zinsen ein Strafzuschlag bezahlt wird. Dieser richtet sich nach einer von der Höhe der nachzuzahlenden Steuern abhängigen Staffelung. Ab einem Hinterziehungsbetrag von 25.000 Euro werden zehn Prozent Zuschlag erhoben, ab 100.000 Euro 15 Prozent und ab einer Million Euro 20 Prozent - wohlgemerkt zusätzlich zu den ohnehin fälligen Nachzahlungszinsen von sechs Prozent.