Weil sich Vermieter nun an der CO2-Abgabe beteiligen müssen, können die Heizkosten sinken
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- 19.01.2024

Seit Januar 2023 muss die CO2-Kostenaufteilung in der Heizkostenabrechnung nachgewiesen werden
Die Aufteilung der Kosten für die CO2-Bepreisung soll gerechter werden. Wurden diese bislang komplett von den Mietern getragen, werden seit dem ersten Januar 2023 auch die Vermieter daran beteiligt. Und zwar durch Inkrafttreten des Kohlendioxidkosten-Aufteilungsgesetzes (CO2KostAufG). Das Gesetz betrifft Vermieter von Wohn- und Gewerbeimmobilien, in denen Brennstoffe zur Wärmeerzeugung für Heizungen und Warmwasser genutzt werden. Dabei sind, gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz, Standardwerte für Emissionsfaktoren festgelegt.In Gebäuden, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, soll die Aufteilung zwischen Mietern und Vermietern nun anhand des tatsächlichen, also durch Verbrauch entstandenen, CO2-Ausstoß erfolgen – und zwar anhand eines zehnstufigen Modells. Für Gewerbeimmobilien gelten andere Regeln, ebenso für Gebäude, die einer Beschränkung hinsichtlich einer energetischen Sanierung unterliegen (beispielsweise Denkmalschutz oder Nutzungszwänge).
Neben einer gerechten Kohlendioxidkosten-Aufteilung sollen Mieter durch das neue Gesetz zudem zu energieeffizientem Verhalten und Gebäudeeigentümer zu energetischen Sanierungen angeregt werden. Dieses so geschaffene Anreizsystem, bestehend aus Brennstoffemissionshandelsgesetz und Kohlendioxidkosten-Aufteilungsgesetz, hat somit die Reduktion von Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich im Fokus. Vereinfacht gesagt: Je energieeffizienter ein Gebäude ist, desto weniger Kosten trägt der Eigentümer. Für Mieter gilt: Je sparsamer deren Energieverbrauch, desto weniger CO2-Austoß und Kohlendioxidkostenbeitrag. Somit lohnt sich für Vermieter ab sofort die energieeffiziente Sanierung vermieteter Immobilien, um die indirekte Beteiligung an den Heizkosten ihrer Mieter zu senken.
Beteiligung von Vermietern an CO2-Abgabe: Durch energetische Sanierungen sollen Heizkosten gesenkt werden
Für Vermieter ist es nun also besonders wichtig, den CO2-Ausstoß von vermieteten Immobilien zu kennen, um einen konkreten Plan für geplante energetische Sanierungen zu erstellen. Nur, wenn die tatsächliche Ausgangslage bekannt ist, kann über sinnvolle Maßnahmen nachgedacht werden. Am einfachsten erhalten Immobilieneigentümer einen schnellen Überblick über ihre CO2-Abgabe im Angebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.Vermieter, die sich für einen ganzheitlich sparsamen Umgang mit Energie interessieren, finden bei ista verschiedene Services. Beim Heizkostenservice übernimmt ista die Heizkostenabrechnung. Hierzu umfasst der Heizkostenservice:
• eine rechtskonforme Heizkostenabrechnung nach HKVO
• die Fernablesung mit moderner Funktechnik – ein Hausbesuch ist nicht nötig
• eine monatliche Information für Bewohner zu deren Verbrauch (zusätzlich buchbare Option)
• die digitale Verwaltung der Immobilien im ista Webportal
Zudem bietet ista viele weitere Informationen und Services rund um die Vermietung von Immobilien. Auch aktuelle Themen wie die Gaspreisbremse oder die Soforthilfe Dezember werden bei ista für Vermieter sowie für Mieter einfach erklärt.
ista: volle Unterstützung für nachhaltiges Wohnen

Einsicht in ihre Energieverbräuche erhalten, um dadurch Energie, Kosten und CO2 einzusparen. Solche Umsicht hilft zudem, die Energieeffizienz und damit den Wert des Gebäudes zu erhöhen und trägt entscheidend dazu bei, das Klima zu schützen.