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Wegzugsbesteuerung vermeiden: wie Unternehmer beim Abschied von Deutschland Steuern sparen

Wegzugsbesteuerung

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Wegzugsbesteuerung mit CMC reduzieren © CMC
Die Wegzugsbesteuerung gilt als eines der größten steuerlichen Hindernisse für Unternehmer, die Deutschland den Rücken kehren wollen. Wer Firmenanteile besitzt, wird vom Fiskus zur Kasse gebeten – selbst ohne sie zu verkaufen. Doch mit der richtigen Strategie lässt sich die Hürde rechtssicher überwinden und der Weg ins Ausland verlustfrei gestalten.

Wegzugsbesteuerung: komplexe Regelung mit weitreichenden Folgen

Immer mehr Unternehmer in Deutschland ziehen in Erwägung, Wohnsitz oder Firmensitz ins Ausland zu verlagern, sei es aus unternehmerischen, persönlichen oder steuerlichen Gründen. Ein oft unterschätzter Aspekt dabei ist die sogenannte Wegzugsbesteuerung nach Paragraf 6 AStG. Sie kann zur finanziellen Belastungsprobe werden für alle, die sie unvorbereitet trifft. Das können sowohl Einzelgesellschafter als auch Beteiligte an Kapitalgesellschaften sein.

Denn wer Unternehmensanteile von mindestens einem Prozent hält, wird bei einem Wegzug aus Deutschland steuerlich so behandelt, als hätte er seine Anteile verkauft – auch dann, wenn es tatsächlich keinen solchen Verkauf gegeben hat. Die Steuer entsteht in dem Moment, in dem der Wohnsitz in Deutschland aufgegeben wird. Die Folge ist die sofortige Besteuerung stiller Reserven.

Die Berechnung der stillen Reserven erfolgt durch das Finanzamt auf Basis von Schätzungen. Eine intransparente Praxis, die in vielen Fällen zu überhöhten Zahlungen führt. Je nach Unternehmenswert liegt die Steuerlast schnell bei 30 Prozent oder mehr. Damit wird die Wegzugsbesteuerung zu einem zentralen Stolperstein für alle, die einen neuen Lebensmittelpunkt im EU-Ausland suchen, etwa in Zypern, das sich in den letzten Jahren zu einem beliebten Standort für Gründer, Investoren und digitale Geschäftsmodelle entwickelt hat.

Eine aufgeschobene Zahlung ist möglich, allerdings nur unter begrenzten Voraussetzungen: Der neue Wohnsitz muss sich innerhalb der EU oder eines EWR-Staates befinden und es darf keine Rückkehrabsicht innerhalb von sieben Jahren bestehen. Darüber hinaus müssen Fristen eingehalten und Nachweise gegenüber dem Finanzamt geführt werden. Fehler oder Ungenauigkeiten bei der Antragstellung, der Fristwahrung oder der Nachweisführung führen schnell zu weiteren finanziellen Nachteilen. Ohne fundierte Vorbereitung ist der Wegzug nicht nur risikobehaftet, sondern auch teuer. Wer hier uninformiert handelt, riskiert hohe Nachforderungen oder Strafzinsen.

Zypern als strategisch interessanter Zielstaat

Ein möglicher Ausweg liegt in der Verlagerung nach Zypern. Als Mitgliedstaat der EU bietet die Mittelmeerinsel Rechtssicherheit, Investitionsschutz und Zugang zum europäischen Binnenmarkt. Zudem gibt es auf Zypern keine vergleichbare Wegzugsbesteuerung, was den Standort für deutsche Unternehmer besonders attraktiv macht.

Ein weiterer Vorteil: In Zypern liegt der Körperschaftssteuersatz bei nur 12,5 Prozent. Dividenden und Kapitalerträge lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen, etwa unter dem sogenannten Non-Dom-Status, vollständig steuerfrei vereinnahmen. Auch eine Vermögens- oder Erbschaftssteuer existiert nicht. Damit eignet sich Zypern ideal für Holdingstrukturen, über die sich Vermögen sichern und die Steuerlast reduzieren lässt.

Entscheidend ist jedoch, dass der Umzug steuerlich sauber vorbereitet wird, idealerweise in enger Zusammenarbeit mit Experten, die sowohl das deutsche Steuerrecht als auch die zypriotischen Rahmenbedingungen kennen.

Spezialist für den Unternehmensumzug nach Zypern

Wegzugsbesteuerung
CMC-Geschäftsführer Florian Wilk
Die CMC Certus Management Consultants LTD mit Sitz in Larnaka, Zypern, hat sich genau auf die beschriebene Situation spezialisiert. Das deutschsprachige Team rund um Geschäftsführer Florian Wilk betreut seit über 15 Jahren Unternehmer, die ihren Lebensmittelpunkt ins EU-Ausland verlagern möchten. Ein Schwerpunkt ist die rechtssichere Planung des Umzugs nach Zypern inklusive der Minimierung beziehungsweise Vermeidung der Wegzugsbesteuerung.

Zu den Dienstleistungen von CMC gehört die Bewertung von Unternehmensanteilen, das Strukturieren von Gesellschaften, die Einrichtung von Holdings und die Gründung einer Zypern Ltd. CMC begleitet den gesamten Prozess von der steuerlichen Planung über die Firmengründung bis zur Kommunikation mit Behörden, Banken und Notaren. Auch Aufgaben wie Immobilienkauf, Mietverträge, Buchhaltung und der Erwerb des Non-Dom-Status übernimmt das Team auf Wunsch.

"Deutschlands Wegzugsbesteuerung sollte ernst genommen und genau analysiert werden. Sie sollte aber keinen Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Auswanderung darstellen", erklärt Florian Wilk. Ziel seines Services sei es, mit maßgeschneiderten Lösungen Steuerrisiken zu vermeiden und zugleich die Vorteile eines international wettbewerbsfähigen Standorts auszuschöpfen.

Die Mandanten von CMC stammen aus verschiedensten Branchen, vom eCommerce über IT und Beratung bis hin zu Krypto-Investments und digitalen Dienstleistungen. Sie alle vereint das Ziel, unternehmerisch frei zu agieren, steuerliche Belastungen zu minimieren und dabei rechtlich einwandfrei zu handeln.

CMC unterstützt diesen Wunsch diskret, effizient und umfänglich. Als Full-Service-Anbieter mit eigener Kanzlei werden alle Dienstleistungen hausintern erbracht, ohne externe Drittanbieter oder zwischengeschaltete Agenturen. Das schafft Vertrauen, spart Zeit und schützt vor unerwarteten Folgekosten.
Hier informieren Wer weitere Informationen über das Umgehen der Wegzugsbesteuerung wünscht, sollte bei CMC ein kostenfreies Erstgespräch in Anspruch nehmen.
Impressum
CMC Certus Management Consultants Ltd.
Herr Florian Wilk Serghides House61 Archbishop Makariou III AvenueOffice 102 6017 Larnaca Zypern
T: 00357-95140797
@: officeflorian-wilk.com
https://www.florian-wilk.com
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