Bei einer drohenden Zwangsversteigerung ist es wichtig, sofort zu handeln – professionelle Hilfe ist gefragt. Bei der Fülle an Angeboten im Internet sollten die Betroffenen unbedingt überprüfen, was der jeweilige Anbieter unter "verhindern" versteht. Oft ist nur die Verhinderung des anberaumten Versteigerungstermins gemeint. In diesen Fällen verschieben die Kunden das Problem nur nach hinten.
Zwangsversteigerung verhindern durch Ablösung der Gläubiger
Dauerhaft verhindert wird ein Zwangsversteigerungsverfahren in 99 Prozent aller Fälle nur durch die Ablösung der betreibenden Gläubiger, so Vanessa Oberhoff, Geschäftsführerin der OFADO Finanzanalysen. Mit der über 40-jährigen Expertise verfügt der Finanzdienstleister über Kontakte zu Banken, die trotz sehr schlechter Auskünfte noch eine "Rettungsfinanzierung" anbieten. Meist bestehen neben der Hypothek noch weitere Kredite. Im besten Fall werden alle Finanzierungen und Verbindlichkeiten zusammengefasst und abgelöst: Dadurch erhalten die Kunden wieder Ordnung in ihren Finanzen. Auf hypohilfe.de bietet die Firma Schuldnern schnelle Hilfe an. Nach einem ersten Gespräch und einer Fallüberprüfung erstellen die Experten je nach Situation einen Rettungsplan. In 80 Prozent der Fälle kann eine Zwangsversteigerung durch neue Finanzierungen beziehungsweise Investoren abgewendet werden. Zum Thema
Ist der Kunde selbstständig und/oder verfügt aktuell über keine nachhaltigen Einkünfte, stehen auch Investoren zur Verfügung, die das Objekt für maximal fünf Jahre übernehmen. Bei diesem Modell erhält der Kunde ein unwiderrufliches notarielles Kaufangebot beziehungsweise Vorkaufsrecht, das er jederzeit annehmen kann. Hinweis: Gelingt dieser Rückkauf innerhalb von zwei Jahren, erhält der Investor seine gezahlte Grunderwerbssteuer zurück und der "Alteigentümer" muss beim Rückkauf keine Grunderwerbssteuer zahlen.
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