Soziales Unternehmertum: „Auch Inklusionsbetriebe brauchen solide Geschäftsideen“
Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Inklusionsfirmen e. V.
Foto: HandelsblattFrau Rustige, was zeichnet einen Inklusionsbetrieb aus?
Rechtlich ist das klar definiert: Ein Inklusionsbetrieb ist ein Unternehmen, bei dem mindestens 30 Prozent, maximal 50 Prozent der Belegschaft aus Menschen mit Behinderung besteht. Das müssen Menschen sein, deren Behinderung so schwer ist, dass sie trotz aller Fördermaßnahmen keine Chancen auf dem normalen Arbeitsmarkt hätten.
Mit diesen Bestimmungen bildet das Gesetz ein wichtiges Instrument zur Förderung von Menschen, die ansonsten aufgrund ihrer Behinderung dauerhaft von Arbeitsmarkt ausgegrenzt wären. Denn anders als in Behindertenwerkstätten haben sie in Inklusionsunternehmen (IU) den vollen Arbeitnehmerstatus – das heißt, sie sind ganz normale Arbeitnehmer mit allen Rechten und Pflichten, die sich daraus ergeben. Und sie erhalten den vollen ortsüblichen Lohn für ihre Tätigkeit – anders als in Behindertenwerkstätten, wo die Menschen keinen vollen Arbeitnehmerstatus haben und nur ein geringes Entgeld erhalten.
Eine gängige Definition von Inklusionsunternehmen nennt drei Kriterien:
1. Ein tragfähiges Geschäftsmodell
2. Erfolgreiches unternehmerisches Handeln
3. Dass der Betrieb sich auf die Heterogenität seiner Beschäftigten einlassen und damit umgehen soll.
Das klingt für mich nach Faktoren, die eigentlich für jedes Unternehmen wichtig sein sollten.
Das ist in der Tat richtig. Inklusionsunternehmen können überall da aktiv werden, wo auch ein normales Unternehmen aktiv wird – es gibt keine Branche, die hier ausgeschlossen wäre. IU sind normale Betriebe mit der einzigen Besonderheit, dass sie einen inklusiven Kern haben, das heißt, überproportional viele Menschen mit Behinderung beschäftigen. Ansonsten gelten die gleichen Bedingungen wie für jede(n) andere(n) Unternehmer/in: Man braucht eine gute Geschäftsidee und muss die Heterogenität der verschiedenen Mitarbeitenden zusammenbringen. Das unterscheidet uns nicht von normalen Unternehmen
Natürlich braucht es in einem Inklusionsbetrieb auch besondere Prozesse und Arbeitsbedingungen. IU zeichnen sich dadurch aus, dass sie Prozesse sehr gut anpassen können an die Notwendigkeiten, die durch die Behinderung einiger Mitarbeiter gegeben ist. Aber auch das können normale Unternehmen auch, der Unterschied liegt nur in der größeren Zahl an Mitarbeitenden, auf deren Behinderungen in IU Rücksicht genommen werden muss.
Kann ich als Unternehmer mit staatlicher Unterstützung rechnen, wenn ich einen Inklusionsbetrieb aufmachen möchte?
Inklusionsbetriebe erhalten grundsätzlich staatliche Unterstützung, die aber weniger als Förderung, sondern vielmehr als Ausgleich von Nachteilen gesehen werden sollte. Die staatliche Unterstützung macht in der Regel zwischen 10 und 20 Prozent des Gesamtergebnisses eines Inklusionsunternehmens aus. Deshalb ist es so wichtig, dass dem Unternehmen eine solide Geschäftsidee zugrunde liegt, denn mit staatlicher Förderung allein lässt sich ein Inklusionsbetrieb nicht rentabel betreiben.
Bei Gründung eines Inklusionsbetriebes erhält der Unternehmer einen staatlichen Zuschuss. Danach werden die Löhne der behinderten Mitarbeiter bezuschusst, und zwar mit etwa 30 Prozent. Dazu gibt es einen monatlichen Pauschalbetrag, der zwischen 200 und 250 pro behindertem Mitarbeiter liegt. Alles andere muss der Unternehmer selbst am Markt erwirtschaften.
Das hört sich nicht so an, als könnte ein Inklusionsunternehmen allein gestützt auf staatliche Förderung alle Konkurrenten im Markt ausstechen.
Ganz sicher nicht. Die staatlichen Zuschüsse sind nicht so üppig, dass man sich als Unternehmer einfach zurücklehnen könnte. Im Gegenteil: Wer ein Inklusionsunternehmen betreiben will, muss zum einen mit viel Herzblut bei der Sache sein, zum andern aber auch wissen, dass er sich mit seinem Betrieb gegen harte Konkurrenz am Markt durchsetzen muss. Und dass er von Krisen wie etwa der Corona-Pandemie genauso betroffen ist wie jedes andere Unternehmen.
Gerade die Pandemie hat vielen Inklusionsbetrieben sehr zu schaffen gemacht, etwa im Hotel- und Gaststättengewerbe. Hier wird viel mit geringfügig Beschäftigten gearbeitet, die in einer Krisensituation leicht freigestellt werden können. Inklusionsunternehmen haben diese Möglichkeit aber nicht, denn ihr Auftrag ist es ja gerade, sozialversicherungspflichtige Jobs zu schaffen und ihre Beschäftigten auch in diesen Arbeitsverhältnissen zu halten. Sie müssen als Wege finden, auch in solchen Krisen ihrem sozialen Auftrag gerecht zu werden.
Inklusionsunternehmer müssen sich also besonderen Herausforderungen stellen, richtig?
Genau. Die größte Herausforderung ist natürlich, die sozialen Belange eines solchen Betriebes mit den wirtschaftlichen Notwendigkeiten in Einklang zu bringen. Das ist mit einem Nachteilsausgleich von 30 Prozent nicht immer leicht zu bewältigen, da würden wir uns eine etwas bessere finanzielle Ausstattung wünschen.
Eine andere Herausforderung ist die öffentliche Wahrnehmung von Inklusionsbetrieben. Viel zu oft werden Inklusionsbetriebe immer noch gleichgesetzt mit Behindertenwerkstätten, obwohl sie anders als letztere als normale Wirtschaftsunternehmen am Markt etabliert sind und im Wettbewerb stehen. Wenn wir ein Hotel betreiben, ist das ein normaler Hotelbetrieb mit dem einzigen Unterschied, dass bei uns eine größere Zahl an Menschen mit Behinderung arbeiten. Inklusionsunternehmer sind soziale Unternehmer, aber vor allem eben Unternehmer. Es wäre schön, wenn das in der Öffentlichkeit auch genauso wahrgenommen würde.
Frau Rustige, wir danken Ihnen für das Gespräch.
Mehr Informationen zum Thema Inklusionsunternehmen finden Sie im Webauftritt der Aktion Mensch (hier klicken).