Sozialbeiträge: Habecks neuester Plan kennt nur einen großen Verlierer

Robert Habeck hat bisher auf einen gefühligen Küchentisch-Wahlkampf gesetzt, in dem er viel über Zuversicht und wenig über konkrete Forderungen spricht. Nun hat der Grünen-Kanzlerkandidat doch einen inhaltlichen Punkt gemacht – und gleich danebengegriffen. In einem Fernsehinterview schlug er mal eben so in drei knappen Sätzen vor, künftig Sozialbeiträge auf Kapitaleinkünfte zu erheben.
Das dürfte er inzwischen bereuen. Die Verunsicherung der Sparer ist groß, die Kritik an dem Plan ebenso. Die Grünen-Spitze versucht zu beschwichtigen: Für Kleinsparer ändere sich nichts. Doch Fragen nach dem Plan können die Grünen nicht beantworten. Die Details könne später ein Bürgerrat diskutieren, verteidigte Habeck am Dienstag allen Ernstes seine Idee.
Die Konzeptlosigkeit überrascht nicht. Wie man Habecks Idee auch dreht und wendet, sie ist ein ziemlicher Murks. Und es ist nicht erkennbar, wie das Versprechen, für Kleinsparer ändere sich nichts, eingehalten werden soll.
Habeck sieht seinen Vorschlag als „Schritt zu mehr Solidarität“. Ihn stört, dass auf Löhne von Arbeitnehmern Sozialabgaben fällig werden, auf Dividenden oder Zinsen von Millionären aber nicht. Deshalb sollen nun auch Kapitalerträge sozialversicherungspflichtig werden. Das wäre aber kaum gerechter, sondern vor allem komplizierter.
Seit Jahren schärft die Politik den Bürgern ein, privat für das Alter vorzusorgen. Und Habeck hat sich als Wirtschaftsminister dafür eingesetzt, den Kapitalmarkt in Deutschland voranzubringen. Beides konterkariert Habeck nun, wenn Anlegern und Sparern droht, ihre Kapitalerträge mit rund 21 Prozent Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen zu belasten.
Die Grünen versichern, dass es hohe Freibeträge für Kleinsparer geben wird. Wie hoch? Das lassen sie offen. Die Sozialversicherung kennt bisher keine Freibeträge, nur bei der Einkommensteuer gibt es einen Sparerfreibetrag von 1000 Euro pro Jahr. Wer als Rentner privat fürs Alter vorgesorgt hat, kommt aber schnell über diese Grenze.
Habeck erweckt den Eindruck, als wolle er Reiche, die sich mit Kapitaleinkünften ein schönes Leben machen, zur Kasse bitten. In der Sozialversicherung gibt es aber Beitragsbemessungsgrenzen, in der Krankenversicherung liegt sie derzeit bei 5512 Euro im Monat. Auf Einkommen darüber werden keine Beiträge fällig. Superreiche Privatiers wären also kaum betroffen. Und wenn man die Grenze drastisch anheben würde, könnten sie in die private Krankenversicherung wechseln, wenn sie es nicht schon sind.
Es gibt eine Gruppe, die heute schon Sozialabgaben auf Kapitaleinkünfte zahlt: Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Und hier taucht das nächste Problem auf: Wenn sie nicht den Höchstbetrag zahlen wollen, müssen sie jedes Jahr ihre Einkünfte bei der Krankenkasse nachweisen.
Millionen von Arbeitnehmern dürften froh sein, dass ihnen das bisher erspart geblieben ist. Für sie zahlt der Arbeitgeber die Sozialabgaben. Der Haken an Habecks Vorschlag: Ein Unternehmen weiß nicht, welche Kapitaleinkünfte seine Mitarbeiter haben. Und die Bank, die diese Einkünfte kennt, weiß wiederum nicht, ob der Kunde mit seinem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Die Versicherten müssten also wohl jedes Jahr ihre Einkünfte bei der Krankenkasse angeben, und die Kasse müsste alles prüfen.
Der bürokratische Aufwand würde also groß, der Ertrag aber gering. Zwischen Freibeträgen und Beitragsbemessungsgrenze sind kaum riesige Summen zu holen. In früheren Analysen schätzten Ökonomen die möglichen Zusatzeinnahmen auf wenige Milliarden Euro. Das wird nicht ausreichen, um die großen Finanzlöcher im Gesundheitssystem zu stopfen – geschweige denn Arbeitseinkommen von Sozialbeiträgen zu entlasten, wie Habeck es in Aussicht stellt.
